The National Times - Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben

Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben


Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben
Gericht: Früherer Partner darf nicht in Haus von Frau wohnen bleiben / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Trennung gibt es einem Gerichtsurteil zufolge kein Recht darauf, bei der früheren Partnerin oder dem früheren Partner wohnen zu bleiben. Das entschied das Landgericht im bayerischen Kempten, wie es am Montag mitteilte. Geklagt hatte eine Frau, deren Expartner nach der Trennung nicht ausziehen wollte. Sie erhob Räumungsklage, wogegen sich der Mann wehrte.

Textgröße ändern:

Laut Gericht waren Beklagter und Klägerin verlobt. Im gegenseitigen Einverständnis zog der Mann in das Haus der Frau und kündigte seine eigene Wohnung. Miete musste er bei der Frau nicht bezahlen. Als die Liebesbeziehung zerbrach, verweigerte der Mann den Auszug. Er argumentierte, dass er wegen der Verlobung ein Recht habe, in dem Haus zu wohnen.

Das sah das Landgericht anders und verpflichtete den Beklagten zum Auszug. Es sei zwar grundsätzlich denkbar, dass ihm ein Schadenersatzanspruch zustehen könne, hieß es vom Gericht. Dies setze aber voraus, dass ihm etwaige Schäden im Vertrauen auf eine künftige Eheschließung entstanden seien. Er habe aber keinen Anspruch auf Ersatz der Vorteile, die er erst durch die Ehe hätte erlangen können.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Protest gegen US-Abschiebezentrum: Bürgermeister von Newark kurzzeitig festgenommen

In den USA ist der Bürgermeister von Newark bei einem Protest gegen ein Migranten-Abschiebezentrum im US-Bundesstaat New Jersey vorübergehend festgenommen worden. Ras Baraka habe sich des "Hausfriedensbruchs schuldig gemacht", erklärte die Bundesstaatsanwältin des Bundesstaats New Jersey, Alina Habba, am Freitag im Onlinedienst X. Er sei deshalb kurzzeitig in Gewahrsam genommen worden. Medienberichten zufolge wurde der demokratische Bürgermeister - ein erklärter Gegner von US-Präsident Donald Trump und seiner Migrationspolitik - am Abend wieder freigelassen.

Russisch-orthodoxes Kirchenoberhaupt will mit Leo XIV. Verhältnis beider Kirchen verbessern

Das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche hat Papst Leo XIV. zu seiner Ernennung gratuliert und den Wunsch nach verbesserten Beziehungen zwischen beiden Kirchen geäußert. "Ich hoffe aufrichtig, dass sich die Beziehungen zwischen unseren Kirchen unter Ihrer Beteiligung weiter entwickeln werden", erklärte Patriarch Kyrill am Freitag. Das Verhältnis zwischen orthodoxer Kirche und dem Vatikan ist seit langem angespannt - kein Papst hat bislang Russland besucht.

Erneut schwere Sicherheitspanne an US-Flughafen Newark nahe New York

Am internationalen US-Flughafen Newark westlich von New York ist es zum zweiten Mal binnen zwei Wochen zu einer schweren Sicherheitspanne gekommen. Nach Angaben der US-Luftfahrtbehörde FAA vom Freitag konnten die Fluglotsen anderthalb Minuten lang nicht mit den Piloten der landenden und startenden Maschinen kommunizieren. Betroffen waren demnach die Radarbildschirme und das Telekommunikationssystem am Boden.

Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Europaparlamentarier Maximilian Krah eingeleitet und die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Die Justizbehörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll Geld aus China angenommen haben. Der 48-Jährige prangerte das Verfahren als "Politisierung der Justiz" an.

Textgröße ändern: