The National Times - Gesundheitsminister will Einreiseregeln über den Sommer lockern

Gesundheitsminister will Einreiseregeln über den Sommer lockern


Gesundheitsminister will Einreiseregeln über den Sommer lockern
Gesundheitsminister will Einreiseregeln über den Sommer lockern / Foto: © AFP

Angesichts sinkender Corona-Fallzahlen will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Regeln für die Einreise nach Deutschland über die Sommermonate lockern: "Bis Ende August setzen wir die 3G-Regel bei der Einreise aus", sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). Vom 1. Juni an müssen Reiserückkehrer und andere Einreisende damit nicht mehr nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Textgröße ändern:

Die aktuell gültige Corona-Einreiseverordnung schreibt noch bis zum 31. Mai für alle Personen über 12 Jahren einen 3G-Nachweis vor. Für Einreisende aus Virusvariantengebieten gelten noch strengere Regeln, sie müssen sich in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Diese Regelung soll auch in den kommenden Monaten weiter fortbestehen: "Wenn solche Gebiete definiert werden, müssen Einreisende in Quarantäne", sagte Lauterbach. "Auch bei niedrigeren Inzidenzen im Sommer müssen wir bei einer globalen Pandemie vorsichtig bleiben." Aktuell ist allerdings kein Land als Virusvariantengebiet ausgewiesen.

Die Änderung der Corona-Einreiseverordnung soll nach Informationen der Funke-Zeitungen an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Sie sieht darüber hinaus vor, dass künftig nicht nur die von der EU zugelassenen Impfstoffe, sondern alle von der WHO zugelassenen Vakzine bei einer Einreise anerkannt werden.

A.Little--TNT

Empfohlen

Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht

Der Verdacht auf Quecksilber in einem Paketzustellzentrum in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht bestätigt. Die Sperrung des Gebäudes im Ort Leizen wurde aufgehoben, wie die Polizei in Rostock am Mittwoch mitteilte. Proben seien untersucht worden - es handle sich nicht um Quecksilber, sondern um den ungiftigen Stoff Galinstan.

Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein als Dragqueen bekannter Berliner ist wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten in seinem Urteil vom Mittwoch einen Monat unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Der 46-Jährige hatte die Taten in dem eintägigen Prozess eingeräumt.

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Textgröße ändern: