The National Times - Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit

Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit


Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit
Klimacamp 2017 bei Garzweiler samt Infrastruktur fällt unter Versammlungsfreiheit / Foto: © AFP/Archiv

Das Klimacamp 2017 im Rheinland am Tagebau Garzweiler und seine Infrastruktureinrichtungen sind als eine durch das Grundgesetz geschützte Versammlung zu betrachten. Auf eine gewisse Dauer angelegte Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung dienen sollten, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Dienstag. Es ging konkret um ein Feld, das als Übernachtungsfläche genutzt wurde. (Az. BVerwG 6 C 9.20)

Textgröße ändern:

Das Polizeipräsidium Aachen hatte dem Klimacamp eine von den Veranstaltern gemietete Fläche und einen benachbarten Sportplatz als Versammlungsflächen zugewiesen. Ein 800 Meter entferntes, ebenfalls gemietetes Feld, auf dem Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Zelte aufstellten, wurde aber nicht als Versammlungsfläche genehmigt. Dieses Feld habe das Polizeipräsidium nicht vom Anwendungsbereich der Versammlungsfreiheit ausnehmen dürfen, entschied das Bundesverwaltungsgericht nun.

Es wies die Revision des Landes Nordrhein-Westfalen gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster zurück, das im Juni 2020 ebenfalls den Klimacamp-Veranstaltern recht gegeben hatte. Auch Infrastruktureinrichtungen solcher Protestcamps seien durch die Versammlungsfreiheit geschützt, wenn sie einen inhaltlichen Bezug zur Meinungskundgabe aufwiesen oder logistisch notwendig und in der Nähe seien, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht

Der Verdacht auf Quecksilber in einem Paketzustellzentrum in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht bestätigt. Die Sperrung des Gebäudes im Ort Leizen wurde aufgehoben, wie die Polizei in Rostock am Mittwoch mitteilte. Proben seien untersucht worden - es handle sich nicht um Quecksilber, sondern um den ungiftigen Stoff Galinstan.

Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein als Dragqueen bekannter Berliner ist wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten in seinem Urteil vom Mittwoch einen Monat unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Der 46-Jährige hatte die Taten in dem eintägigen Prozess eingeräumt.

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Textgröße ändern: