The National Times - Prozesstermin gegen mutmaßlichen Teilnehmer von versuchter Reichstagsstürmung aufgehoben

Prozesstermin gegen mutmaßlichen Teilnehmer von versuchter Reichstagsstürmung aufgehoben


Prozesstermin gegen mutmaßlichen Teilnehmer von versuchter Reichstagsstürmung aufgehoben
Prozesstermin gegen mutmaßlichen Teilnehmer von versuchter Reichstagsstürmung aufgehoben

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten hat einen angesetzten Termin zur Verhandlung gegen einen mutmaßlichen Teilnehmer der versuchten Reichstagsstürmung im August 2020 aufgehoben. Der Angeklagte habe sich kurzfristig krank gemeldet, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit. Dem 49-Jährigen werden unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, versuchte Körperverletzung und Beleidigung zur Last gelegt.

Textgröße ändern:

Der Mann soll am 29. August 2020 Teil einer Gruppe von rund tausend Menschen gewesen sein, die nach Auflösung einer Demonstration in Berlin-Mitte versuchten, das Reichstagsgebäude zu stürmen. Als Polizisten den Platz räumten, soll er einen Beamten beleidigt, einen weiteren geschlagen und unter anderem als "Volksverräter" beschimpft haben.

Das Amtsgericht erließ gegen den 49-Jährigen zunächst einen Strafbefehl über 120 Tagessätze je 15 Euro, insgesamt 1800 Euro. Damit wäre er vorbestraft gewesen. Der Angeklagte legte jedoch dagegen Einspruch ein, weshalb eine Hauptverhandlung angesetzt wurde. Ein neuer Verhandlungstermin wurde der Gerichtssprecherin zufolge noch nicht festgesetzt.

A.Wood--TNT

Empfohlen

44 Jahre nach Anschlag auf jüdisches Lokal in Paris: Verdächtiger Palästinenser ausgeliefert

44 Jahre nach einem tödlichen Anschlag auf ein jüdisches Restaurant in Paris ist der mutmaßliche Drahtzieher von den palästinensischen Behörden an Frankreich ausgeliefert worden. Der Palästinenser Hischam Harb wurde am Donnerstag nach Frankreich geflogen und der französischen Justiz übergeben, wie die nationale Anti-Terror-Staatsanwaltschaft in Paris mitteilte. Harb war im vergangenen September von den palästinensischen Behörden festgenommen worden.

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Textgröße ändern: