The National Times - EU-Kommission geht später gegen Ungarn vor als erwartet

EU-Kommission geht später gegen Ungarn vor als erwartet


EU-Kommission geht später gegen Ungarn vor als erwartet
EU-Kommission geht später gegen Ungarn vor als erwartet / Foto: © AFP

Im Rechtsstaats-Streit mit Ungarn geht die Europäische Kommission später gegen die Regierung von Viktor Orban vor als zunächst erwartet. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte am Dienstag nach einem Europaministertreffen in Luxemburg, erst "in den kommenden Wochen" werde die Brüsseler Behörde den Rechtsstaats-Mechanismus gegen Ungarn aktivieren.

Textgröße ändern:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte dies bereits Anfang April angekündigt, kurz nach der Wiederwahl Orbans. Ungarn droht damit erstmals die Kürzung von EU-Geldern. Brüssel wirft Budapest unter anderem vor, Haushaltsmittel zu veruntreuen und die Pressefreiheit einzuschränken.

Nach Angaben eines EU-Mitarbeiters wird das Kommissars-Kollegium voraussichtlich Ende April den blauen Brief an Budapest billigen, mit dem das Verfahren offiziell eingeleitet wird. Die erste Kommissionssitzung nach der Osterpause ist für den 27. April angesetzt.

Darauf dürfte EU-Diplomaten zufolge ein monatelanger Austausch von Argumenten zwischen Brüssel und Budapest folgen. Am Ende liegt die Entscheidung über Mittelkürzungen bei den EU-Staaten. Das Vorgehen gegen Ungarn müssen 15 EU-Länder billigen, die für mindestens 65 Prozent der europäischen Bevölkerung stehen.

Die ungarische Justizministerin Judit Varga appellierte an die Kommission, wegen des Ukraine-Kriegs Milde walten zu lassen: In diesen "schwierigen Zeiten" müsse die EU "Geschlossenheit und Stärke" demonstrieren, betonte sie in Luxemburg. Reynders entgegnete, gerade der völkerrechtswidrige Krieg mache es nötig, "sehr achtsam mit der Rechtsstaatlichkeit umzugehen". Das Europaparlament wirft der Kommission schon länger Zögerlichkeit gegen Ungarn vor.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: