The National Times - Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährige nach Entsorgung von Baby im Müll in Bayern

Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährige nach Entsorgung von Baby im Müll in Bayern


Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährige nach Entsorgung von Baby im Müll in Bayern
Mehrjährige Jugendstrafe für 20-Jährige nach Entsorgung von Baby im Müll in Bayern / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um ein nach der Geburt im Müll entsorgtes Baby hat das Landgericht Bayreuth die 20-Jährige Mutter zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Richter sprachen die junge Frau des Totschlags schuldig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern:

Nach den Feststellungen der Großen Jugendkammer hatte die damals 19-Jährige im Juli vergangenen Jahres ein lebensfähiges Mädchen im Badezimmer eines Bekannten im Landkreis Bayreuth zur Welt gebracht. Dieses wickelte sie anschließend in Plastik und legte es so in einen Müllsack. Dort verstarb das Kind innerhalb kurzer Zeit.

Laut Gericht folgte die Frau dabei ihrem Tatplan, das Kind unmittelbar nach der Geburt zu töten und zu entsorgen, "um unentdeckt zu bleiben". Ein Bekannter der Frau entsorgte auf Bitten dieser wenig später den Müllsack in einer Abfalltonne.

Nach Einschätzung der Jugendkammer wollte die Angeklagte, "dass alles so bleibt, wie es ist und dass ihr Leben ohne Kind weitergehen soll". Deshalb habe sie sich dazu entschlossen, Schwangerschaft und Geburt zu verheimlichen. Die 20-Jährige war demnach in großen Teilen geständig.

Das Urteil liegt unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren wegen Totschlags gefordert. Der Verteidiger der Angeklagten hatte eine Strafe von maximal vier Jahren wegen versuchten Totschlags beantragt.

In dem Ende März begonnenen Prozess wurden den Angaben zufolge insgesamt 19 Zeugen befragt, zahlreiche Gutachten ausgewertet und vier Sachverständige aus Bereichen wie Gynäkologie, Psychiatrie und Rechtsmedizin gehört. Das Urteil ist rechtskräftig.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

48-Jähriger bei Fällarbeiten in Baden-Württemberg von umstürzendem Baum erschlagen

Ein 48-Jähriger ist bei Fällarbeiten in Baden-Württemberg von einem umstürzenden Baum erschlagen worden. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei Konstanz am Dienstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Montag in Schiltach.

Israelisches Parlament billigt Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" 

Das israelische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" gebilligt. Bei der dritten und abschließenden Lesung stimmten am Montag 62 Knesset-Abgeordnete für das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit eingebrachte Vorhaben, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, 48 sprachen sich dagegen aus. Das Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Straftäter vor, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten - nicht aber für Israelis, die einen Palästinenser töten.

Textgröße ändern: