The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Leichtverletzte bei neuem Zugunglück in Spanien - Bei Kollision vom Sonntag nun 45 Tote

Kurz nach zwei tödlichen Zugunglücken in Spanien hat sich ein weiterer Unfall auf einer Bahnstrecke ereignet. Bei der Kollision eines Zuges mit einem Kran in der Nähe der südöstlichen Hafenstadt Cartagena seien mehrere Menschen leicht verletzt worden, teilte das spanische Bahnunternehmen Renfe am Donnerstag mit. Die Zahl der Todesopfer bei dem schweren Zugunglück am Sonntag in Andalusien stieg derweil auf 45.

Hamburg: Lange Haftstrafen wegen Schmuggels von mehr als viereinhalb Tonnen Kokain

In einem Prozess um den Schmuggel von etwa 4,6 Tonnen Kokain hat das Landgericht Hamburg zehn Angeklagte zu Haftstrafen zwischen sechs und zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht sah es nach Angaben vom Donnerstag als erwiesen an, dass sich die Männer in wechselnder Zusammensetzung und mit wechselnden Aufgaben an der Abwicklung von zwei Großlieferungen des Rauschgifts über den Hamburger Hafen im Jahr 2024 beteiligten.

Elf Tonnen Marihuana geschmuggelt: Verdächtiger nach Deutschland ausgeliefert

Nach der Enttarnung einer tonnenschweren Marihuanalieferung in Schiffscontainern aus Kanada ist ein Tatverdächtiger nach Deutschland ausgeliefert worden. Der 36-Jährige, der Ende Juli 2025 in Serbien festgenommen wurde, wurde am Donnerstag nach Nordrhein-Westfalen überstellt, wie Polizei und Staatsanwaltschaft gemeinsam in Dortmund mitteilten.

40-Jähriger vor Dortmunder Kiosk erschossen - unbekannte Täter flüchten

In Dortmund ist ein 40 Jahre alter Mann auf offener Straße erschossen worden. In der Nacht zum Donnerstag meldeten mehrere Zeugen Schüsse, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilten. Einsatzkräfte fanden den leblosen 40-Jährigen kurz darauf auf einer Straße. Er starb wenig später in einem Krankenhaus. Nun ermittelt eine Mordkommission.

Textgröße ändern: