The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Rattengift in Hipp-Babykost: Vernehmung von 39-jährigem Tatverdächtigem

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung mit Rattengift in Babynahrung des deutschen Herstellers Hipp ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Der am Samstag im Bundesland Salzburg gefasste 39-Jährige wurde am Sonntag weiter vernommen, wie eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Burgenland der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Untersuchungshaft beantragt. Nähere Angaben zur Identität des Mannes machte die Polizeisprecherin nicht.

Kopf steckt in Toilettensitz fest - Feuerwehr befreit Dreijährige

Die Freiwillige Feuerwehr im nordrhein-westfälischen Rheurdt hat einem dreijährigen Mädchen in einer misslichen Lage helfen können. Das Kind hatte sich am Samstag einen Toilettensitz aus Kunststoff über den Kopf gestülpt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Unglücklicherweise ließ sich der Sitz - auch mit Unterstützung der Angehörigen - nicht mehr entfernen, so dass die Feuerwehr verständigt wurde.

Verhängnisvolle Fahrt in Gelsenkirchen: Zwei Unfälle in zehn Minuten

Zwei Verkehrsunfälle innerhalb von zehn Minuten - dies ist die Bilanz eines 44-jährigen Autofahrers in Gelsenkirchen. Der Mann fuhr nach Polizeiangaben am Samstagnachmittag zunächst einen 58-Jährigen an, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger wurde leicht verletzt und nahm das Angebot des Fahrers an, ihn auf dem Beifahrersitz zum nächsten Krankenhaus zu fahren.

Rattengift in Hipp-Babykost: APA meldet Festnahme eines Verdächtigen

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung des Babynahrungsherstellers Hipp mit Rattengift in Babynahrung ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag unter Berufung auf die Landespolizeidirektion Burgenland berichtete, wurde ein 39-Jähriger gefasst. Nähere Angaben machte die Polizei demnach aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht.

Textgröße ändern: