The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Merz: Anschlag von Magdeburg überschattet auch dieses Weihnachten

Ein Jahr nach dem Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg haben zahlreiche Betroffene und Politiker der Opfer gedacht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sagte am Samstagabend in einer Gedenkstunde in der neben dem Magdeburger Marktplatz gelegenen Johanniskirche, die "schreckliche Gewalttat" vom 20. Dezember 2024 überschatte auch Weihnachten in diesem Jahr. Die Bundesregierung stehe an der Seite der Betroffenen - "heute und in Zukunft".

US-Regierung veröffentlicht tausende Epstein-Akten - Viele Dokumente geschwärzt

Die Regierung von US-Präsident Donald Trump hat tausende Akten zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein veröffentlicht, viele der Dokumente aber großflächig geschwärzt. Das Justizministerium gab trotz einer vom Kongress gesetzten Frist am Freitag zudem nur einen Teil der Dokumente frei. Die oppositionellen Demokraten warfen der Regierung deshalb einen "Gesetzesbruch" und "Vertuschung" vor. Kritik kam aber auch aus Trumps eigenem Lager.

Lebenslange Haft für 27-Jährigen in Hessen wegen Mordes an Exfreundin in Spielothek

Wegen der Tötung seiner Exfreundin in einer Spielothek in Hessen ist ein Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Fulda sprach den 27-Jährigen am Samstag des Mordes aus Heimtücke und niederen Beweggründen schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte. Die Kammer sah zudem eine besondere Schwere seiner Schuld, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt.

US-Richterin hebt Mordurteil im Prozess um Tod von Rap-Star Jam Master Jay auf

Eine US-Richterin hat ein Mordurteil im Prozess um die Ermordung des Rap-Stars Jam Master Jay aufgehoben. Die Richterin LaShann DeArcy Hall sprach den Angeklagten Karl Jordan Jr. am Freitag (Ortszeit) frei. Aufgrund fehlender Beweise für ein Motiv, in diesem Fall ein drogenbezogenes Motiv, "kann die Anklage nicht aufrechterhalten werden", erklärte sie zur Begründung. Das Urteil gegen den Mitangeklagten Ronald Washington bestätigte sie hingegen.

Textgröße ändern: