The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen: Bundesanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

"Wegen der besonderen Bedeutung des Falles" hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen zu der Sprengstoff-Drohne am Leipziger Flughafen übernommen. Es bestehe der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr, erklärte der Generalbundesanwalt am Donnerstagabend in Karlsruhe. Die FDP-Verteidigungsexpertin Marie-Agnes Strack-Zimmermann sah derweil Russland hinter dem Vorfall, der zu einer Diskussion über die Zuständigkeiten bei der Drohnen-Abwehr führte.

Ungenügender Schutz von Kindern: Meta muss in USA 567 Millionen Dollar zahlen

Wegen des ungenügenden Schutzes von Minderjährigen auf seinen Online-Plattformen ist der US-Konzern Meta zur Zahlung von 567 Millionen Dollar (492 Millionen Euro) verurteilt worden. Mit dem Geld soll laut dem am Donnerstag im Bundesstaat New Mexico gefällten Richterspruch ein Fonds zur Unterstützung von Minderjährigen finanziert werden, die durch Online-Konsum zu Schaden gekommen seien.

Mindestens zwei Tote bei Bombenexplosion in Kleinbus nahe Damaskus

Bei einer Bombenexplosion an Bord eines öffentlichen Kleinbusses in einem Vorort der syrischen Hauptstadt Damaskus sind mindestens zwei Menschen getötet worden. 13 weitere Menschen seien bei der Explosion in Dscharamana verletzt worden, berichtete die amtliche Nachrichtenagentur Sana am Donnerstagabend unter Berufung auf das Gesundheitsministerium. In der Gegend leben vor allem Drusen und Christen.

Syrische Staatsmedien: Bombe in Kleinbus nahe Damaskus explodiert

In Syrien ist am Donnerstagabend eine Bombe in einem öffentlichen Kleinbus explodiert. Wie das Staatsfernsehen unter Berufung auf Behördenkreise berichtete, ereignete sich die Explosion in Dscharamana, einem Vorort der Hauptstadt Damaskus. Mehrere Krankenwagen fuhren zum Ort der Explosion, berichtete ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP. Eine Hauptverkehrsstraße wurde für den Verkehr gesperrt.

Textgröße ändern: