The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Afghanin erringt vor Bundesverfassungsgericht Erfolg in Streit um Aufnahmeprogramm

Eine afghanische Mutter und ihre zwei minderjährigen Söhne haben im Streit um ein von der Bundesregierung gestopptes Aufnahmeprogramm einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht errungen. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss werteten die Karlsruher Richter die Ablehnung der Visa der Familie auf Grundlage einer sogenannten Abkehrerklärung des Bundesinnenministeriums als Verstoß gegen das Willkürverbot. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg muss nun neu über den Fall entscheiden.

Landgericht Kleve: Falscher Notfallsanitäter zu zehn Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Kleve in Nordrhein-Westfalen hat einen falschen Notfallsanitäter zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Das Gericht sprach den 30-Jährigen wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung in zwei Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstagabend mitteilte. Anhand falscher Papiere war der Mann laut Anklage als Notfallsanitäter eingestellt worden. Er war zweimal im Einsatz. In einem Fall starb ein Patient.

Tödlicher Bergunfall in Bayern: 76-jähriger Urlauber stürzt in den Tod

Bei einem Bergunfall bei Mittenwald in Bayern ist ein 76-jähriger Urlauber ums Leben gekommen. Der aus Berlin stammende Wanderer befand sich am Donnerstag mit seiner Ehefrau im Karwendelgebirge beim Abstieg, als er in einer anspruchsvollen Passage die Kontrolle verlor, wie die Polizei in Rosenheim am Freitag berichtete.

Brände in Frankreich: Halbinsel Cap Ferret wird evakuiert - Paris bittet EU um Hilfe

Die Waldbrand-Situation in Frankreich wird immer dramatischer: An der Atlantikküste, wo sich derzeit sehr viele Touristen aufhalten, loderten in der Nacht zum Freitag zwei heftige Flächenbrände weiter, die noch nicht unter Kontrolle gebracht werden konnten. Zehntausende Menschen wurden in Sicherheit gebracht.

Textgröße ändern: