The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Ein Toter bei Schusswaffenvorfall in Dänemark

Bei einem Schusswaffenvorfall im Norden Dänemarks ist ein Mensch getötet worden. Ein Polizist sei verletzt worden, erklärte die Polizei am Freitag. Der Schütze wurde demnach schwer verletzt.

Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu

Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.

Nach Polizeischüssen auf bewaffneten Mann in Dresden: Unterbringung in Psychiatrie

Nach Schüssen der Polizei auf einen bewaffneten Mann in Dresden wird der 41-Jährige vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Die zuständige Ermittlungsrichterin am Amtsgericht erließ den Unterbringungsbefehl, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Dem 41-Jährigen werden unter anderem versuchte gefährliche Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen.

Gewalt gegen Journalisten bei Protesten gegen AfD-Parteitag: Verdächtige identifiziert

Nach Angriffen auf Pressevertreter bei Protesten gegen den AfD-Bundesparteitag in Erfurt am ersten Juliwochenende hat die Thüringer Polizei drei Tatverdächtige identifiziert. Eine neu eingerichtete Arbeitsgruppe vernahm Zeugen und wertete Bild- sowie Videomaterial aus, wie die Polizei am Freitag in der Landeshauptstadt mitteilte. Bei drei mutmaßlichen Attacken konnten die Ermittler demnach je einen Verdächtigen ausmachen.

Textgröße ändern: