The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Digitalverband: Mehr als die Hälfte der Deutschen spielt Video- und Computerspiele

Mehr als die Hälfte der Deutschen über 16 Jahren spielt Video- oder Computerspiele. Das entspricht insgesamt rund 39 Millionen Menschen, wie der Digitalverband Bitkom am Donnerstag in Berlin mitteilte. Der Anteil der Deutschen die Videospiele spielen, lag demnach bei 55 Prozent - und damit in etwa auf dem Niveau der Vorjahre. Besonders hoch ist er der Umfrage des Verbands zufolge mit 89 Prozent unter den 16- bis 29-Jährigen.

43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein Mann getötet haben - zuvor mit Grill beworfen

Ein 43-Jähriger soll in Schleswig-Holstein einen Mann getötet haben. Das 44 Jahre alte Opfer soll zuvor mit einem heißen Grill nach ihm geworfen haben, wie die Polizei in Flensburg am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sioch die Tat bereits am 1. Mai in Högel. Die beiden Männer gerieten zunächst in einen Streit.

Evergrande-Gründer in China zu lebenslanger Haft verurteilt

Schlussstrich nach dem Zusammenbruch des einst größten Immobilienkonzern Chinas: Der Gründer des insolventen Immobilienriesen Evergrande, Xu Jiayin, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, wie das zuständige Gericht am Donnerstag in Shenzhen im Onlinedienst WeChat verkündete. Xu würden zudem lebenslänglich alle politischen Rechte entzogen, sein gesamtes persönliches Eigentum werde beschlagnahmt. Evergrande wurde demnach fünf Jahre nach der vielbeachteten Zahlungsunfähigkeit des Immobilienriesen zu einer Milliardenzahlung verurteilt.

Berufungsprozess zu Pilz-Mord in Australien: Anklage fordert Haft bis ans Lebensende

Im Berufungsprozess zum Aufsehen erregenden Fall einer mutmaßlichen Pilzmörderin in Australien hat die Staatsanwaltschaft eine Erhöhung des Strafmaßes auf lebenslang ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung gefordert. Erin Patterson verdiene es wegen dreifachen Mordes an den Eltern und der Tante ihres damaligen Mannes, bis zu ihrem Lebensende im Gefängnis zu bleiben, erklärte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag vor dem Berufungsgericht in Melbourne zum Abschluss der zweitägigen Verhandlung.

Textgröße ändern: