The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen

Nach einem Cyberangriff auf einen Anbieter medizinischer Software sind in Polen die persönlichen Daten von fast 19 Millionen Menschen abgeflossen. Polens Digitalminister Krzysztof Gawkowski sprach am Mittwoch von "einem der größten" Vorfälle in der Cybersicherheit, der jemals in der Geschichte des 37 Millionen Einwohner zählenden Landes registriert worden sei. Seinen Angaben zufolge deutete zunächst nichts darauf hin, dass "Russland oder ein anderer Staat" hinter dem Angriff stehen könnte.

Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei

Mit zeitweise mehr als 160 Stundenkilometern ist eine 16-jährige Autofahrerin in Mecklenburg-Vorpommern gleich mehrmals der Polizei entkommen. Die Jugendliche ohne Führerschein war den Beamten zunächst am Dienstagabend auf einer Bundesstraße bei Hagenow aufgefallen, weil sie trotz einsetzender Dunkelheit ohne Licht fuhr, wie die Polizei am Mittwoch in Rostock mitteilte. Als eine Zivilstreife sie anhalten wollte, gab die 16-Jährige Gas und ergriff die Flucht.

24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben

Ein 24-Jähriger soll in Frankfurt am Main einen gleichaltrigen Mann getötet haben. Der Tatverdächtige sei auf der Flucht, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Demnach ereignete sich die Tat am Dienstagmittag im Stadtteil Nied. Die beiden Männer trafen in einem Wohnhaus aufeinander und gerieten in einen Streit. Dieser eskalierte in Gewalt.

Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern

Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens im schleswig-holsteinischen Preetz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen die Eltern. Es sei ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet worden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch gemeinsam in Kiel mit. "Es besteht der Anfangsverdacht, dass ein Verstoß gegen Aufsichts- und weitere Sorgfaltspflichten zum Ertrinkungstod des Kindes geführt haben könnte", hieß es.

Textgröße ändern: