The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Sechs Verletzte in Gießen: Autofahrer soll in Psychiatrie

Nach dem Vorfall in hessischen Gießen, bei dem ein Autofahrer sechs Menschen verletzt hat, soll der Tatverdächtige in der Psychiatrie untergebracht werden. Wie die Staatsanwaltschaft und das hessische Landeskriminalamt am Dienstag mitteilten, gibt es Anhaltspunkte, wonach der 32-Jährige im Zustand einer akuten Psychose mit Absicht die Tat verursachte. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte, er sei tief betroffen und wünsche den Verletzten Genesung.

Nach Amokfahrt in Gießen: Autofahrer soll in Psychiatrie

Nach der Amokfahrt eines Autofahrers im hessischen Gießen mit mehreren Verletzten soll der Tatverdächtige in der Psychiatrie untergebracht werden. Wie die Staatsanwaltschaft und das hessische Landeskriminalamt am Dienstag mitteilten, gibt es Anhaltspunkte, wonach der 32-Jährige im Zustand einer akuten Psychose mit Absicht die Tat verursachte.

Ehemaliger Soldat in Hof wegen schwerer Vergewaltigung verurteilt

Das Landgericht Hof hat einen ehemaligen Bundeswehrsoldaten wegen besonders schwerer Vergewaltigung einer Frau sowie einer Reihe weiterer Taten zu sechs Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt. Bei der darüber hinaus angeklagten Vergewaltigung von fünf weiteren Frauen sprach das Gericht den zuletzt für die Ukraine im Krieg gegen Russland kämpfenden 30 Jahre alten Mann am Dienstag allerdings frei.

PKK-Regionalverantwortliche in Hamburg zu Bewährungsstrafen verurteilt

Zwei Regionalverantwortliche der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) sind in Hamburg zu Bewährungsstrafen von eineinhalb und zwei Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht der Hansestadt sprach die 63 und 64 Jahre alten Männer am Dienstag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: