The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens

Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)

15-Jähriger tötete Schülerin: Verfahren verstieß nicht gegen Menschenrechtskonvention

Ein Verfahren gegen einen Berliner, der 2018 im Alter von 15 Jahren eine 14-jährige Mitschülerin erstach, hat nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Es liege keine Verletzung von Artikel sechs der Konvention vor, hieß es in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verurteilte hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt sah.

Razzia in Bayern: Verdacht auf Steuerbetrug in Millionenhöhe bei Wasserpfeifentabak

Wegen mutmaßlicher Hinterziehung von Tabaksteuer in Millionenhöhe haben Ermittler die Räume eines Unternehmens in Südbayern durchsucht. Drei Tatverdächtige sollen Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert und mit Steuerbanderolen für Rauchtabak etikettiert haben, wie das Zollfahndungsamt München am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Damit wollten sie offenbar die Zusatzsteuer von 23 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak umgehen.

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Stiefvater in Hessen

Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde mit Urteil vom Montag als schuldunfähig eingestuft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Textgröße ändern: