The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Textgröße ändern: