The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Trump-Kritiker unter sich: Papst Leo XIV. trifft spanischen Regierungschef Sánchez

Sie sind bekannt als Kritiker der Politik von US-Präsident Donald Trump: Papst Leo XIV. hat bei seinem Spanien-Besuch Regierungschef Pedro Sánchez getroffen. Das Oberhaupt der katholischen Kirche empfing den Sozialisten und selbsterklärten Atheisten am Montagmorgen in der Apostolischen Nuntiatur - der diplomatischen Vertretung des Vatikan - in Madrid.

Nach Tod von Siebenjähriger in Rheinland-Pfalz: Anklage gegen Mutter erhoben

Mehr als zwei Jahre nach dem Tod eines siebenjährigen Mädchens in Rheinland-Pfalz ist Anklage gegen die Mutter des Kinds erhoben worden. Der 39-Jährigen wird vorgeworfen, ihre schwerstbehinderte Tochter, die über eine Magensonde mit Spezialnahrung ernährt werden musste, nicht ausreichend versorgt zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Landau in der Pfalz am Montag mitteilte.

Großflächiger Stromausfall in Reutlingen

Im baden-württembergischen Reutlingen ist es am Montag zu einem großflächigen Stromausfall gekommen. Auch die benachbarten Gemeinden Wannweil und Kirchentellinsfurt sind davon betroffen, wie die Stadt mitteilte. Nach Angaben eines Polizeisprechers sind auch kritische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Seniorenheime betroffen. Die Polizei ermittle zur möglichen Ursache, dabei würden auch Hinweise auf eine Brandstiftung geprüft.

Papst Leo XIV. hält Rede vor dem spanischen Parlament

Papst Leo XIV. hält am Montag bei seiner Spanien-Reise eine mit Spannung erwartete Rede vor dem Parlament des Landes (Ankunft 10.30 Uhr). Bei seiner Ansprache vor Abgeordneten und Senatoren im Abgeordnetenhaus in der Hauptstadt Madrid dürfte der Papst vor politischer Polarisierung warnen und könnte auch über Flüchtlinge sprechen - ein in Spanien sehr umstrittenes Thema. Leo XIV. ist das erste Oberhaupt der katholischen Kirche, das vor dem spanischen Parlament spricht.

Textgröße ändern: