The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf

In einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf haben Drogenfahnder eine Plantage mit hunderten Cannabispflanzen entdeckt. Die Ermittler beschlagnahmten insgesamt 290 mannshohe Pflanzen, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Ein 26-jähriger Verdächtiger wurde festgenommen. Zuvor hatten die Beamten wegen eines "merkwürdigen Geruchs" Hinweise auf die illegale Cannabisplantage in dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Lörick erhalten.

Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft

Einen Tag nach seiner Festnahme ist der frühere Chefspion August Hanning in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof setzte am Mittwoch den Haftbefehl in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte. Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND) steht unter Verdacht, von seinem früheren Büroleiter geheime BND-Erkenntnisse gekauft und teils weitergegeben zu haben.

Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen

Mehrere Tonnen Gold soll ein kriminelles Netzwerk über Jahre zwecks Geldwäsche in die Türkei gebracht haben. Bei einer Großrazzia am Mittwoch wurden 40 Objekte durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen, wie deutsche und niederländische Ermittler mitteilten. Zuvor war mehrere Jahre lang ermittelt worden.

Mitglied von russischer Hackergruppe festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert

Ein Mitglied der russischen Hackergruppe Qilin ist festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Wie das nordrhein-westfälische Innenministerium in Düsseldorf am Mittwoch mitteilte, gelang es erstmalig, ein Mitglied der Hackergruppe festzunehmen. Demnach hatten zuvor Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamts und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime die Hackergruppe infiltriert und über Monate beobachtet. Qilin gilt demnach als eines der bekanntesten und aggressivsten Hackernetzwerke weltweit.

Textgröße ändern: