The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Zwölfjähriger sechs Tage nach Hai-Attacke an Verletzungen gestorben

Der vor knapp einer Woche bei einem Hai-Angriff im Hafen von Sydney lebensgefährlich verletzte Zwölfjährige ist seinen Verletzungen erlegen. "Wir sind untröstlich, mitteilen zu müssen, dass unser Sohn Nico verstorben ist", schrieben die Eltern von Nico Antic, Lorena and Juan Antic, in einer am Samstag veröffentlichten Erklärung. Ihr Sohn habe die Verletzungen nicht überlebt. Er war am Sonntag vergangener Woche von einem großen Hai angegriffen worden, als er mit seinen Freunden von einem Felsen ins Wasser gesprungen war.

Sächsische Separatisten: Rechtsextremistische Gruppe in Dresden vor Gericht

Sie sollen geplant haben, nach einem Zusammenbruch Deutschlands mit Waffengewalt Gebiete zu erobern: In Dresden wird seit Freitag gegen acht mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe Sächsische Separatisten verhandelt. Einen Antrag der Verteidigung auf Ausschluss der Öffentlichkeit lehnte das Oberlandesgericht nach Angaben einer Sprecherin ab. Anschließend wurde die Anklage verlesen. Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten darin die Mitgliedschaft in einer terroristischen Gruppe vor.

Verbotene Exporte von Sicherheitstechnik: Anklage in Kaiserslautern erhoben

Wegen verbotener Exporte von Sicherheitstechnik hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Anklage gegen einen Geschäftsmann und zwei leitende Firmenmitarbeiter aus Rheinland-Pfalz erhoben. Sie stehen im Verdacht, verbotenerweise Sicherheitstechnik in nicht-europäische Länder verkauft zu haben, wie das mit den Ermittlungen befasste Zollfahndungsamt im nordrhein-westfälischen Essen am Freitag mitteilte. Die Exporte sollen gegen die Dual-Use-Verordnung der Europäischen Union sowie EU-Sanktionen gegen Myanmar verstoßen haben.

Tödliche Waldbrände in Chile: Vierter mutmaßlicher Brandstifter festgenommen

Nach dem Ausbruch heftiger Waldbrände im Süden Chiles mit mindestens 21 Todesopfern ist ein vierter mutmaßlicher Brandstifter gefasst worden. Wie die zuständige Staatsanwältin am Donnerstagabend mitteilte, steht er im Verdacht, in der Region Biobío "20 Todesfälle verursacht zu haben". Einen weiteren Todesfall gab es in der Nachbarregion Ñuble.

Textgröße ändern: