The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Epstein-Skandal: Akten zu Missbrauchsvorwürfen gegen Trump veröffentlicht

Laut neu veröffentlichten Epstein-Akten hat ein mutmaßliches Opfer in der Vergangenheit schwere Vorwürfe gegen US-Präsident Donald Trump erhoben. Das US-Justizministerium gab am Donnerstag (Ortszeit) Protokolle der Bundespolizei FBI von der Vernehmung einer Frau frei, die angegeben hatte, sie sei im Alter von 13 bis 15 Jahren sowohl von Trump als auch von dem verurteilten Sexualstraftäter Jeffrey Epstein missbraucht worden. Das Weiße Haus sprach von "haltlosen Anschuldigungen" einer "gestörten Frau".

Gericht: Schnellladesäulen an Bundesautobahnen müssen ausgeschrieben werden

Im Streit um Schnellladesäulen für E-Autos an deutschen Autobahnen hat die Autobahn GmbH des Bundes eine Niederlage erlitten: Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am Freitag, dass Konzessionen über die Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen nicht ohne Ausschreibung "vergeben werden dürfen". "Sollte die Autobahn GmbH weiterhin Schnellladeinfrastruktur an Bundesautobahnen errichten lassen wollen, muss sie nun ein Vergabeverfahren durchführen", erklärte das Gericht.

Tod von Baby in Schleswig-Holstein: Eltern kommen wegen Mordes vor Gericht

Ein halbes Jahr nach dem Tod eines Babys in Brunsbüttel in Schleswig-Holstein beginnt vor Gericht ein Mordprozess gegen die Eltern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, das vier Monate alte Mädchen nicht ausreichend mit Nahrung und Flüssigkeit versorgt zu haben, wie das Landgericht Itzehoe am Freitag mitteilte. Der Anklage zufolge soll der Säugling vor seinem Tod einen Monat lang gelitten haben.

88-jähriger Berliner stirbt nach Betäubung bei Raub: Weitere Mittäterin verurteilt

Drei Jahre nach dem Tod eines 88-jährigen Manns aus Berlin wegen einer Überdosis Beruhigungsmittel zur Begehung eines Raubes ist eine weitere Täterin verurteilt worden. Die mittlerweile 22-jährige Angeklagte wurde wegen schweren Raubes mit Todesfolge zu einer Jugendstrafe von vier Jahren verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Das Urteil fiel Ende Februar.

Textgröße ändern: