The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Waldbrand bei Düren: Hunderte Menschen evakuiert - 25 Hektar Land verbrannt

Wegen eines sich immer weiter ausweitenden Waldbrandes haben in Nordrhein-Westfalen in der Nacht zum Freitag hunderte Menschen ihre Häuser verlassen müssen. Das Feuer habe bereits 25 Hektar Land zerstört, teilte eine Sprecherin der im Kreis Düren gelegenen Gemeinde Hürtgenwald am Morgen der Nachrichtenagentur AFP mit. Da die Flammen immer näher an den Ortsteil Gey heranrückten, seien dessen rund 1800 Bewohner zum Verlassen ihrer Häuser aufgefordert worden.

Cyberpiraten erbeuten Daten von Steuerzahlern in Frankreich

Auf das Informationssystem der französischen Finanzämter hat es nach Behördenangaben einen Cyberangriff gegeben. Bei dem "unbefugten Zugriff" sei es den Tätern Ende Juni möglich gewesen, die Daten von Privatpersonen und Gewerbetreibenden einzusehen und herunterzuladen, teilte das Wirtschaftsministerium in Paris am Donnerstag mit. Welche Daten und wie viele Steuerpflichtige von dem Angriff betroffen waren, wurde zunächst nicht mitgeteilt.

Waldbrand in Griechenland: Mehr als 250 Urlauber mit Booten von Stränden evakuiert

Wegen eines heftigen Waldbrands nahe zwei beliebten Urlaubsorten sind im Norden Griechenlands dutzende Touristen über das Meer in Sicherheit gebracht worden. Mehr als 250 Urlauber, viele von ihnen mit Kindern auf dem Arm und in Badebekleidung, wurden am Donnerstag laut Berichten des Senders ERT mit 15 kleinen Notfall-Booten evakuiert. Die griechische Zivilschutzbehörde hatte zuvor per Telefon Evakuierungsaufforderungen an die Menschen in den beiden Ferienorten Siviri und Fourka verschickt.

Diebe erbeuten in Frankreich Pokémon-Karten in Wert von 80.000 Euro

Bei einem Einbruch in ein Geschäft im Osten Frankreichs sind nach Angaben des Inhabers Pokémon-Karten im Wert von geschätzt 80.000 Euro gestohlen worden. Die Einbrecher hätten den auf Sammelkarten spezialisierten Laden "Smogtrade" in der Stadt Bourgoin-Jallieu in der Nacht zum Donnerstag aufgebrochen und "mehrere hundert" Karten entwendet, bevor sie wegen des Alarms mit einem Auto geflohen seien, sagte der Händler, der ungenannt bleiben wollte, der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: