The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren

Beim Absturz eines Kleinflugzeuges mit Teilnehmern eines Fallschirmspringkurses an Bord sind im Osten Frankreichs alle elf Insassen ums Leben gekommen. Das Unglück ereignete sich nach Angaben des örtlichen Präfekten am Sonntag in der Nähe von Nancy - zehn Passagiere und der Pilot starben dabei. Es handelt sich um eines der folgenschwersten Unglücke mit einem Kleinflugzeug in Frankreich.

THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf

Kurz nach seiner Ankunft im Erdbebengebiet in Venezuela hat ein Team des Technischen Hilfswerks (THW) mit Rettungsarbeiten begonnen. Die THW-Einsatzkräfte arbeiteten an einer Einsatzstelle in Caraballeda, an der ein Überlebender vermutet werde, teilte das THW am Sonntag mit. Parallel laufe die Suche nach weiteren Verschütteten. Das 48-köpfige Team einer auf Erdbeben-Einsätze spezialisierten Bergungseinheit war in der Nacht zum Samstag (Ortszeit) in der venezolanischen Hauptstadt Caracas eingetroffen.

Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau

Nach der Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Lüdenscheid hat die Polizei noch keine Spur der Tatverdächtigen. Die Ermittlungen in der Sache laufen weiter, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Zeugen hatten Samstagnachmittag in einem Parkhaus das sieben Tage alte Baby entdeckt, kurze Zeit später meldete das Klinikum das Neugeborene als vermisst.

14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien

Beim Absturz eines Hubschraubers des Ölkonzerns Aramco sind in Saudi-Arabien 14 Menschen getötet worden. Der Unfall ereignete sich am Sonntag in Ras Tanura im Osten des Landes, wie die amtliche Nachrichtenagentur SPA unter Berufung auf das Energieministerium meldete. Bei den Toten handelt es sich demnach um saudiarabische Staatsbürger. Eine Untersuchung zur Klärung der Absturzursache sei im Gange, berichtete SPA weiter.

Textgröße ändern: