The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Linksradikaler festgenommen

Drei Tage nach den landesweiten Ausschreitungen in Frankreich ist ein als linksradikaler Gefährder bekannter Mann im Zusammenhang mit dem Brand des Rathauses von Limoges festgenommen worden. Eine Anti-Terrorismus-Einheit übernahm die Ermittlungen, wie die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus informierten Kreisen erfuhr. Der 40-Jährige sei wegen Gewalt gegen Amtsträger als Gefährder registriert. Er lebe im benachbarten Département Creuse.

AfD-Politiker wegen mutmaßlicher NS-Parole in Hessen angeklagt

Weil er eine Propagandaparole der Hitlerjugend verwendet haben soll, ist der schleswig-holsteinische AfD-Politiker Kevin Dorow angeklagt worden. Die Staatsanwaltschaft im hessischen Gießen erhob nach Angaben vom Dienstag Anklage gegen den 28-Jährigen. Er soll in einer Rede bei der Gründung der AfD-Jugendorganisation "Generation Deutschland" im November in Gießen den Satz "Jugend muss durch Jugend geführt werden" gesagt haben.

Baby getötet und Leiche in Kühltruhe gelegt: BGH bestätigt Hafturteil aus Fulda

Das Fuldaer Hafturteil gegen eine Frau wegen der Tötung ihres Neugeborenen ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte die Verurteilung wegen Totschlags, wie aus einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hervorgeht. Die Angeklagte hatte das Baby im Sommer 2022 direkt nach der Geburt getötet. (Az. 2 StR 146/26)

Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand

Die bei einem mutmaßlichen Angriff lebensgefährlich verletzte australische Abgeordnete Helen Haines befindet sich nach Regierungsangaben weiter in einem kritischen Zustand. Die 65-Jährige sei operiert worden und sei weiterhin im Krankenhaus, sagte Premierminister Anthony Albanese am Dienstag im Fernsehen. Er habe mit ihrem Mann Phil gesprochen. Die Gedanken "aller Australier" seien bei der Familie und den Freunden der parteilosen Abgeordneten, fügte er hinzu.

Textgröße ändern: