The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Polizei in Rheinland-Pfalz stoppt Auto mit zwölf Insassen - Fahrer alkoholisiert

Ein Auto mit zwölf Insassen hat die Polizei in Rheinland-Pfalz am Himmelfahrtstag aus dem Verkehr gezogen. Wie die Polizei in Idar-Oberstein am Freitag mitteilte, wurde der Wagen am späten Donnerstagabend in Fischbach kontrolliert. "Die jugendlichen Insassen befanden sich dabei teilweise quer über der Rückbank liegend und im Kofferraum sitzend ohne jegliche Sicherung im Fahrzeug" auf dem Rückweg von einer Vatertagsveranstaltung, hieß es.

Oberstes Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille in den USA vorerst weiter

In den USA dürfen Abtreibungspillen mit dem Wirkstoff Mifepriston vorerst weiter per Post versandt werden: Das Oberste Gericht in Washington setzte die Entscheidung eines US-Berufungsgerichts zum einstweiligen Stopp des Postversands am Donnerstag weiter aus - und zwar so lange, bis das Gericht entschieden hat, ob es in der Angelegenheit tätig werden wird.

Würzburger Bischof Jung verurteilt Religionsmissbrauch für "Allmachtsfantasien"

Beim Deutschen Katholikentag hat der Würzburger Bischof Franz Jung einen Missbrauch von Religion durch Politiker verurteilt. Es brauche "Widerspruch gegen alle Machthaber dieser Welt, die sich in Allmachtsfantasien ergehen und diese auch noch religiös verbrämen", sagte Jung am Donnerstag im Festgottesdienst zu Christi Himmelfahrt auf dem Residenzplatz der bayerischen Stadt. "Überall da, wo Menschen für sich in Anspruch nahmen, in Gottes Namen zu herrschen, haben sie Blutbäder angerichtet."

Wellgistics Health treibt die digitale Expansion seines kürzlich angekündigten Pilotprojekts für RPM, RTM und CCM mit der geplanten Übernahme von WellCare Today und dessen firmeneigenem Samsung Galaxy Watch-Programm zur Gesundheitsüberwachung voran

Highlights:WellCare Today bringt eine etablierte RPM-, RTM- und CCM-Infrastruktur mit Integrationen in Wearable-Technologien und vernetzten Überwachungslösungen mitDurch die Kombination soll die kürzlich von Wellgistics Health angekündigte MSO-Initiative mit Kare Clinicals und dessen Netzwerk aus über 6.500 unabhängigen Apotheken integriert werdenDie geplante Plattform soll die Patientenbindung, die Therapietreue, die Fernüberwachung und die langfristige Pflegekoordination verbessernDas Transaktionsvolumen beläuft sich auf rund 15 Millionen $Die strategische Initiative zielt darauf ab, zusätzliche klinische Umsatzmöglichkeiten für teilnehmende Apotheken und Anbieter zu schaffen

Textgröße ändern: