The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Unfall in Lederfabrik in Hessen: Zahl der Toten steigt auf fünf

Zwei Wochen nach einem schweren Arbeitsunfall in einer Lederfabrik im hessischen Runkel ist ein weiterer Arbeiter gestorben. Damit stieg die Zahl der Toten auf insgesamt fünf, wie die Polizei in Wiesbaden und die Staatsanwaltschaft Limburg am Freitag mitteilten. Der bei dem Arbeitsunfall am 16. April schwerverletzte 60-Jährige erlag am Donnerstag in einem Krankenhaus den Folgen des Unglücks.

Myanmars Präsident wandelt Strafe inhaftierter Suu Kyi in Hausarrest um

Fünf Jahre nach ihrer Festnahme ist die in Myanmar inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin und ehemalige de-Facto-Regierungschefin Aung San Suu Kyi vom Gefängnis in den Hausarrest verlegt worden. Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, erklärte am Donnerstag, die Haftstrafe sei "in einen Hausarrest umgewandelt worden". Aung Hlaing hatte vor fünf Jahren den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet. Die UNO begrüßte die Umwandlung der Strafe.

Myanmars Präsident ordnet Hausarrest für inhaftierte Suu Kyi an

Der Präsident von Myanmar, Min Aung Hlaing, hat Hausarrest für die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi angeordnet. Die verbleibende Haftstrafe sei "in Hausarrest umgewandelt" worden, erklärte der ehemalige Junta-Chef, der 2021 den Putsch gegen die demokratisch gewählte Regierung von Suu Kyi angeordnet hatte, am Donnerstag.

Lange Haftstrafe für Islamlehrer in Baden-Württemberg wegen Missbrauchs von Jungen

Weil er sieben Jungen sexuell missbrauchte, soll ein Islamlehrer aus Baden-Württemberg lange ins Gefängnis. Das Landgericht Ellwangen verurteilte ihn am Donnerstag nach Angaben eines Sprechers zu achteinhalb Jahren Haft. Es sprach ihn wegen 18 Taten schuldig.

Textgröße ändern: