The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Sicherheitspolitiker fordern deutsche Ermittlungen zum Fall Epstein

Mehrere Sicherheitspolitiker im Bundestag haben eine systematische Auswertung der neu veröffentlichten US-Unterlagen zum Fall des US-Sexualstraftäters Jeffrey Epstein durch deutsche Staatsanwaltschaften gefordert. Die deutschen Behörden sollten sich "die Epstein-Akten genau anschauen und gegebenenfalls amerikanische Behörden nach weiteren Informationen anfragen", sagte der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz dem "Handelsblatt" (Freitagsausgabe).

Nordrhein-westfälischer Arzt erzielt Teilerfolg mit Klage gegen Abtreibungsverbot

Im Streit um ein Abtreibungsverbot hat der Chefarzt eines Krankenhauses in kirchlicher Trägerschaft in Nordrhein-Westfalen einen juristischen Teilerfolg erzielt. Das Landesarbeitsgericht in Hamm entschied am Donnerstag, dass der Gynäkologe Joachim Volz in seiner Privatpraxis weiter Schwangerschaftsabbrüche vornehmen darf. Im Rahmen seiner Arbeit für die Klinik darf diese das aber verbieten. Die Dienstanweisung sei "vom arbeitgeberseitigen Weisungsrecht gedeckt", erklärte das Gericht.

Überschwemmungen in Portugal werfen Schatten auf Präsidentenstichwahl

Die schweren Überschwemmungen in Portugal werfen einen Schatten auf die für Sonntag geplante zweite Runde der Präsidentschaftswahl in dem Land. Die besonders von dem Hochwasser infolge des Sturmtiefs "Leonardo" betroffene Gemeinde Alcácer do Sal beschloss am Donnerstag, den Termin für die Stichwahl um eine Woche zu verschieben. Der rechtspopulistische Präsidentschaftskandidat André Ventura forderte gar eine landesweite Verschiebung der Stichwahl. Starke Winde und Niederschläge sollen noch bis Samstag über die Iberische Halbinsel ziehen.

Mehrere Unfälle wegen Glätte auf Autobahn 10 in Brandenburg - 19 Verletzte

Aufgrund von Glätte ist es in Brandenburg auf der Autobahn 10 zu Unfällen mit insgesamt 19 Verletzten gekommen. Die Unfälle ereigneten sich am Donnerstagnachmittag in der Nähe des Autobahndreiecks Potsdam, wie ein Sprecher der Feuerwehr in Brandenburg an der Havel der Nachrichtenagentur AFP sagte. Auf beiden Fahrstreifen habe es glatte Flächen gegeben.

Textgröße ändern: