The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Reporter von CNN, MS NOW und Politico weiter ohne Zugang zum Weißen Haus

Journalisten der US-Sender CNN und MS NOW und der Plattform Politico haben weiter keinen Zugang zum Weißen Haus - obwohl ein US-Bundesgericht das von Präsident Donald Trump verhängte Hausverbot vorerst aufgehoben hat. Die Medien erklärten, ihren Reportern sei am Donnerstag der Eintritt ins Weiße Haus verweigert worden. Die Journalisten wollten über den Staatsbesuch von Chinas Präsident Xi Jinping berichten.

Heftiger Streit um Erbe von Dolly Parton kurz nach ihrem Tod

Knapp einen Monat nach dem Tod von Country-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem langjährigen Manager und ihrem Neffen ein heftiger Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Eine Richterin erließ am Mittwoch (Ortszeit) auf Antrag von Partons langjährigem Manager und Nachlassverwalter eine einstweilige Verfügung gegen Partons Neffen Bryan Seaver. Vorangegangen waren laut Gerichtsunterlagen Drohungen des Neffen.

13-Jähriger in Hamburg als mutmaßlicher Auftragsmörder festgenommen

In Hamburg hat die Polizei einen 13 Jahre alten Jungen als mutmaßlichen Auftragsmörder festgenommen. Auf Grundlage bisheriger Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, "dass das Kind zuvor den Auftrag erhalten hatte", jemanden in Hamburg zu töten, wie eine Sprecherin der Behörde am Donnerstag mitteilte. Der aus den Niederlanden stammende Junge wurde demnach schon im Juni im Stadtteil St. Pauli festgenommen.

JVA Gablingen: Landgericht Augsburg lässt Anklage wegen Gefangenenmisshandlung zu

Im Fall der mutmaßlichen Misshandlung von Gefangenen in der bayerischen Justizvollzugsanstalt (JVA) Augsburg-Gablingen hat das Landgericht Augsburg die Anklage der Staatsanwaltschaft unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen. Ein Termin für den Prozessbeginn stehe noch nicht fest, der Vorsitzende Richter stimme den Zeitplan mit den Verfahrensbeteiligten ab, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Angeklagt sind die ehemalige Leiterin und die ehemalige stellvertretende Leiterin des Gefängnisses sowie elf Mitglieder der sogenannten Sicherungsgruppe.

Textgröße ändern: