The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

US-Frist zur Veröffentlichung der Epstein-Akten läuft ab

Bis Freitag muss die US-Regierung die Akten zum Fall des Sexualstraftäters Jeffrey Epstein veröffentlichen. Das sieht ein Transparenzgesetz vor, das der Kongress nahezu einstimmig verabschiedet hatte. Die Opfer des Sexualstraftäters hoffen auf umfassende Aufklärung. US-Präsident Donald Trump hatte sich monatelang gegen die Veröffentlichung gesperrt. Er nannte die Epstein-Affäre einen "Schwindel" der oppositionellen Demokraten.

Bundesverwaltungsgericht urteilt über Verbot von rechtsextremistischen Hammerskins

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verkündet am Freitag (10.00 Uhr) sein Urteil über das Verbot der Hammerskins. Sie wurden im September 2023 in Deutschland als rechtsextremistische Gruppe mitsamt den regionalen sogenannten Chaptern und der Teilorganisation Crew 38 verboten. Das Bundesinnenministerium begründete das Verbot damit, dass die Gruppe sich gegen die Verfassung und den Gedanken der Völkerverständigung richte. (Az. 6 A 6.23 u.a.)

Epstein-Affäre: Weitere Fotos veröffentlicht

In der Affäre um den US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben Kongressabgeordnete der Demokraten weitere Fotos aus dessen Nachlass veröffentlicht. Die 68 am Donnerstag ohne nähere Angaben veröffentlichten Fotos zeigen unter anderem Reisepässe und Ausweisdokumente von Frauen aus verschiedenen Ländern sowie Epstein mit mehreren Prominenten, darunter der US-Gelehrte Noam Chomsky, Regisseur Woody Allen und der frühere Berater von US-Präsident Donald Trump, Steve Bannon.

Von Deutschland gesuchter Antifaschist in Frankreich festgenommen

Die französische Polizei hat einen von Deutschland per Haftbefehl gesuchten Antifaschisten festgenommen. Es sei zu befürchten, dass der Albaner im Falle einer Auslieferung nach Deutschland anschließend an Ungarn ausgeliefert werde, sagte dessen Anwalt am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: