The National Times - Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben


Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben
Facebook muss in bestimmten Fällen Pseudonyme erlauben

Facebook muss seinen Nutzern in bestimmten Fällen erlauben, Pseudonyme zu verwenden. Die Klarnamenpflicht in den Nutzungsbedingungen vom Januar 2015 und vom April 2018 sei unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag. Die betroffenen Nutzer müssten dem sozialen Netzwerk ihre wirklichen Namen mitteilen, dürften nach außen aber ein Pseudonym nutzen. (Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21)

Textgröße ändern:

Es ging konkret um eine Nutzerin und einen Nutzer, deren Konten gesperrt worden waren und die gerichtlich gegen Facebook vorgingen. Auf die seit Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung kam es in den Fällen nicht an, wie der Vorsitzende Richter Ulrich Herrmann in Karlsruhe ausführte. Der dritte BGH-Zivilsenat entschied nach dem hier maßgeblichen, bis November vergangenen Jahres geltenden Telemediengesetz.

Darum ist die Entscheidung auch nicht auf alle Konten des sozialen Netzwerks anwendbar. Sie sei auf Altfälle begrenzt, sagte Herrmann weiter. Nutzer, welche dieselben Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterschrieben wie die beiden klagenden Bayern, können davon profitieren - neuere Nutzer aber nicht.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt dringt der Deutsche Richterbund (DRB) auf eine Abschaffung der Weisungsbefugnis von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften. "Es muss per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Kölner Stadt-Anzeiger" nach Angaben vom Sonntag. Er forderte eine Änderung noch in diesem Jahr.

Mindestens ein Toter bei Fährunglück vor Indonesiens Küste

Bei einem Fährunglück vor der Küste Indonesiens ist mindestens ein Mensch ums Leben gekommen; mehr als 100 weitere wurden nach Angaben der Einsatzkräfte gerettet. 103 Menschen seien von dem Schiff mit 243 Menschen an Bord in Sicherheit gebracht worden, nachdem bei schlechtem Wetter der Kontakt zu der Fähre abgebrochen war, sagte der Leiter der Rettungskräfteeinheit, I Putu Sudayana, am Sonntag.

16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile

Bei einem Brand in einem Seniorenheim in Chile sind 16 Menschen ums Leben gekommen. Bei den Opfern handele es sich um Bewohner der Einrichtung, teilten die Behörden in der Stadt Pitrufquén am Samstag mit. Der Brand war am Freitagabend ausgebrochen und konnte von der Feuerwehr am frühen Samstagmorgen gelöscht werden. Die zehn übrigen Bewohner des Seniorenheims wurden in ein Krankenhaus gebracht.

Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen

Nach dem Brand auf einer Fähre in einer beliebten Touristenregion der Philippinen ist die Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen. Die Küstenwache teilte am Samstag mit, sie habe 41 weitere Leichen im Inneren der ausgebrannten Fähre gefunden. Die Überreste würden zu einem Hafen im Urlaubsort Coron in der Provinz Palawan transportiert, teilte eine Sprecherin der Küstenwache mit.

Textgröße ändern: