The National Times - Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär in Frankfurt am Main begonnen

Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär in Frankfurt am Main begonnen


Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär in Frankfurt am Main begonnen
Prozess gegen mutmaßlichen PKK-Funktionär in Frankfurt am Main begonnen

Vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt am Main hat am Montag ein Strafprozess gegen einen mutmaßlichen Funktionär der als terroristische Vereinigung eingestuften Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) begonnen. Dem 58-Jährigen wird in der Anklage der Bundesanwaltschaft vorgeworfen, von 2019 bis zu seiner Festnahme 2021 verschiedene organisatorische Gebietseinheiten der PKK in Hessen, Baden-Württemberg sowie dem Saarland geleitet zu haben. In dieser Funktion soll der Mann unter anderem Spendensammel- und Propagandaaktionen koordiniert haben.

Textgröße ändern:

Laut Anklageschrift soll der türkische Staatsbürger zwischen Juni 2020 und April 2021 auf diese Weise einen Gesamtbetrag von 900.000 Euro für die PKK eingetrieben haben. Demnach leitete der Beschuldigte unter anderem deren Organisationsregion in Hessen, dazu führte er die Aufsicht über PKK-Gebiete in Stuttgart, Mannheim und Saarbrücken.

Der Angeklagte war im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden und sitzt in Untersuchungshaft. Einer Gerichtssprecherin zufolge kündigte die Verteidigung nach der Verlesung der Anklageschrift für den nächsten Verhandlungstag am Mittwoch eine Einlassung des Mannes zu seinen persönlichen Verhältnissen an. Für den Prozess gegen ihn sind zunächst Verhandlungstermine bis Anfang Juli angesetzt worden.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: