The National Times - Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage


Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Wegen des Vorwurfs der Spionage für Moskau hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen den russischen Wissenschaftler erhoben. Ilnur N. soll Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie an einen russischen Auslandsnachrichtendienst weitergegeben haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Textgröße ändern:

Konkret ging es demnach um Informationen zu den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane. Im Gegenzug erhielt der Angeschuldigte Bargeld in Höhe von insgesamt 2500 Euro. Die Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

N. sitzt seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Festnahme arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an einer Universität in Bayern.

Spätestens im Herbst 2019 nahm der russische Auslandsnachrichtendienst SWR laut Bundesanwaltschaft Kontakt zu dem Angeschuldigten auf, in dessen Folge sich N. zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit bereit erklärte. Der Geheimdienst war vor allem an den verschiedenen Entwicklungsstufen der Ariane-Rakete und der Werkstoffforschung des Angeschuldigten interessiert.

Ab Ende November 2019 kam es laut Bundesanwaltschaft zu regelmäßigen Treffen zwischen N. und dem in Deutschland stationierten Führungsoffizier des russischen Auslandsgeheimdiensts, bei denen er Informationen preisgegeben habe.

Nach einem früheren Bericht des Portals t-online.de war der Beschuldigte Doktorand an der Universität Augsburg. Er habe dort zu hybriden Werkstoffsystemen für den Leichtbau geforscht. Seine Wohnung und sein Büro wurden im Zuge seiner Festnahme durchsucht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: