The National Times - Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage


Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Wegen des Vorwurfs der Spionage für Moskau hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen den russischen Wissenschaftler erhoben. Ilnur N. soll Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie an einen russischen Auslandsnachrichtendienst weitergegeben haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Textgröße ändern:

Konkret ging es demnach um Informationen zu den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane. Im Gegenzug erhielt der Angeschuldigte Bargeld in Höhe von insgesamt 2500 Euro. Die Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

N. sitzt seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Festnahme arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an einer Universität in Bayern.

Spätestens im Herbst 2019 nahm der russische Auslandsnachrichtendienst SWR laut Bundesanwaltschaft Kontakt zu dem Angeschuldigten auf, in dessen Folge sich N. zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit bereit erklärte. Der Geheimdienst war vor allem an den verschiedenen Entwicklungsstufen der Ariane-Rakete und der Werkstoffforschung des Angeschuldigten interessiert.

Ab Ende November 2019 kam es laut Bundesanwaltschaft zu regelmäßigen Treffen zwischen N. und dem in Deutschland stationierten Führungsoffizier des russischen Auslandsgeheimdiensts, bei denen er Informationen preisgegeben habe.

Nach einem früheren Bericht des Portals t-online.de war der Beschuldigte Doktorand an der Universität Augsburg. Er habe dort zu hybriden Werkstoffsystemen für den Leichtbau geforscht. Seine Wohnung und sein Büro wurden im Zuge seiner Festnahme durchsucht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: