The National Times - Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage


Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage
Generalbundesanwalt erhebt Anklage gegen russischen Wissenschaftler wegen Spionage

Wegen des Vorwurfs der Spionage für Moskau hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen den russischen Wissenschaftler erhoben. Ilnur N. soll Informationen zu Forschungsprojekten aus dem Bereich Luft- und Raumfahrttechnologie an einen russischen Auslandsnachrichtendienst weitergegeben haben, wie der Generalbundesanwalt am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte.

Textgröße ändern:

Konkret ging es demnach um Informationen zu den verschiedenen Entwicklungsstufen der europäischen Trägerrakete Ariane. Im Gegenzug erhielt der Angeschuldigte Bargeld in Höhe von insgesamt 2500 Euro. Die Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit wurde vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München erhoben.

N. sitzt seit Juni vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Bis zu seiner Festnahme arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter für einen naturwissenschaftlich-technischen Lehrstuhl an einer Universität in Bayern.

Spätestens im Herbst 2019 nahm der russische Auslandsnachrichtendienst SWR laut Bundesanwaltschaft Kontakt zu dem Angeschuldigten auf, in dessen Folge sich N. zu einer geheimdienstlichen Zusammenarbeit bereit erklärte. Der Geheimdienst war vor allem an den verschiedenen Entwicklungsstufen der Ariane-Rakete und der Werkstoffforschung des Angeschuldigten interessiert.

Ab Ende November 2019 kam es laut Bundesanwaltschaft zu regelmäßigen Treffen zwischen N. und dem in Deutschland stationierten Führungsoffizier des russischen Auslandsgeheimdiensts, bei denen er Informationen preisgegeben habe.

Nach einem früheren Bericht des Portals t-online.de war der Beschuldigte Doktorand an der Universität Augsburg. Er habe dort zu hybriden Werkstoffsystemen für den Leichtbau geforscht. Seine Wohnung und sein Büro wurden im Zuge seiner Festnahme durchsucht.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an

In Sandalen zum Lava-Spektakel: Der Ausbruch des Vulkans Ätna in Süditalien lockt zahlreiche Besucher an - und nicht alle begeben sich unter Anleitung professioneller Bergführer in das potenziell gefährliche Gebiet auf Sizilien. Er erhalte derzeit 300 Anfragen pro Tag, sagte Daniele Perricelli am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das seien drei Mal so viel wie gewöhnlich. Jeden Abend führe er aber nur einige Dutzend Besucher den Vulkan hinauf.

Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon

Nach dem Erdbeben in Kolumbien befinden sich die Einsatzkräfte in einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Zahl der Todesopfer erhöhte sich am Mittwoch nach Behördenangaben auf mindestens 239. Mehr als 2000 Menschen wurden verletzt. Derweil schloss sich das Zeitfenster der ersten 72 Stunden nach dem Unglück, die für die Bergung von Überlebenden entscheidend sind.

"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt

Zwei Medienorganisationen haben US-Präsident Donald Trump wegen des neuen Premiumangebots seines Onlinedienstes Truth Social verklagt. Der gegen eine hohe Gebühr erhältliche vorzeitige Zugang zu Trumps Posts in dem Netzwerk sei "außergewöhnlich, korrupt und verfassungswidrig", heißt es in einer am Mittwoch von den Organisationen The Intercept und Freedom of the Press Foundation in New York eingereichten Klageschrift.

Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen

Weil sie ihre minderjährige Tochter mit Rheumamitteln vergiftet und lebensgefährlich geschwächt haben sollen, sind Eltern in Sachsen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau verhängte gegen die Mutter eineinhalb Jahre und gegen den Vater zwei Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Beide Strafen wurden demnach zur Bewährung ausgesetzt. Die mitangeklagte Halbschwester der Geschädigten wurde freigesprochen.

Textgröße ändern: