The National Times - Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren


Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren
Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister Imran Khan will ein Urteil des Obersten Gerichtshofs akzeptieren und sich einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Die Entscheidung der Richter habe ihn "enttäuscht, aber ich möchte klarstellen, dass ich den Obersten Gerichtshof und die pakistanische Justiz respektiere", sagte Khan am Freitag in einer Fernsehansprache. Bei der Abstimmung am Samstag wird Khan mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag ein umstrittenes politisches Manöver Khans gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.

Das Gericht forderte die Nationalversammlung auf, das Misstrauensvotum gegen Khan bei ihrer nächsten Sitzung am Samstag abzuhalten. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.

In seiner Rede warf der Premierminister der Opposition erneut vor, ihn mit Hilfe der USA stürzen zu wollen. "Es gibt eine Verschwörung aus dem Ausland", sagte der 69-jährige frühere Cricket-Star. "Es ist eine sehr ernste Anschuldigung, dass sich ein fremdes Land verschworen hat, um eine ganze Regierung zu stürzen." Die USA weisen Khans Vorwürfe zurück.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Grand Jury lehnt Anklageerhebung gegen Trump-Widersacherin James ab

Weitere juristische Niederlage für US-Präsident Donald Trump: Eine Grand Jury im US-Bundesstaat Virginia hat eine Anklageerhebung gegen die New Yorker Generalstaatsanwältin und Trump-Widersacherin Letitia James abgelehnt. Wie der Fernsehsender NBC News berichtete, folgte das Gremium in Norfolk am Donnerstag nicht dem Willen der Staatsanwaltschaft, James wegen angeblichen Bankbetrugs und Falschangaben im Zusammenhang mit einem Immobilienkauf anzuklagen.

Rohrbomben nahe US-Kongress 2021: US-Behörden nehmen Verdächtigen fest

Die US-Behörden haben einen Mann festgenommen, der am Vorabend des Sturms auf das Kapitol am 6. Januar 2021 Rohrbomben in Washington deponiert haben soll. US-Justizministerin Pam Bondi identifizierte den mutmaßlichen Täter am Donnerstag als Brian C. aus dem US-Bundesstaat Virginia. Über sein Motiv wurde vorerst nichts bekannt.

Betrüger erbeuten Edelmetall in sechsstelligem Wert von Mann in Sachsen-Anhalt

Betrüger haben in Sachsen-Anhalt von einem 87-Jährigen Edelmetall im Wert von mindestens hunderttausend Euro erbeutet. Der Mann aus Zerbst fiel auf die Masche des Schockanrufs herein, wie die Polizei in Köthen am Donnerstag mitteilte. Demnach riefen ihn Unbekannte am Mittwoch an und gaukelten ihm vor, dass sein Sohn in einen tödlichen Unfall verwickelt sei.

Rechtsstreit um Tagegeld für Beamtin: 200 Meter entscheiden

In einem Rechtsstreit um Tagegeld für die Verpflegung während einer Dienstreise am eigenen Dienstort hat sich eine Beamtin vor dem Bundesverwaltungsgericht in letzter Instanz durchgesetzt. Zwar sei das in der relevanten Vorschrift genannte Ausschlusskriterium der "geringen Entfernung" von zwei Kilometern nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag. Anders als die Vorinstanz annahm, sei aber die kürzeste Straßenverbindung per Auto statt Luftlinie maßgebend. (Az. BVerwG 5 C 9.24)

Textgröße ändern: