The National Times - Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren


Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren
Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister Imran Khan will ein Urteil des Obersten Gerichtshofs akzeptieren und sich einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Die Entscheidung der Richter habe ihn "enttäuscht, aber ich möchte klarstellen, dass ich den Obersten Gerichtshof und die pakistanische Justiz respektiere", sagte Khan am Freitag in einer Fernsehansprache. Bei der Abstimmung am Samstag wird Khan mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag ein umstrittenes politisches Manöver Khans gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.

Das Gericht forderte die Nationalversammlung auf, das Misstrauensvotum gegen Khan bei ihrer nächsten Sitzung am Samstag abzuhalten. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.

In seiner Rede warf der Premierminister der Opposition erneut vor, ihn mit Hilfe der USA stürzen zu wollen. "Es gibt eine Verschwörung aus dem Ausland", sagte der 69-jährige frühere Cricket-Star. "Es ist eine sehr ernste Anschuldigung, dass sich ein fremdes Land verschworen hat, um eine ganze Regierung zu stürzen." Die USA weisen Khans Vorwürfe zurück.

E.Reid--TNT

Empfohlen

In Deutschland geborener Türke wird nach tödlichem Raserunfall ausgewiesen

Nach einem tödlichen Raserunfall in Heilbronn hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof die Ausweisung des verantwortlichen Fahrers in die Türkei bestätigt. Wie das Gericht am Mittwoch in Mannheim mitteilte, hatte der in Deutschland geborene Mann mit türkischer Staatsangehörigkeit mit seinem Antrag auf Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart keinen Erfolg. Der Mann kann daher ausgewiesen werden und erhält zudem ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für acht Jahre.

200 Rinder gestohlen: Viehdiebe in Polen und Brandenburg festgenommen

Nach dem Diebstahl von rund 200 Rindern an mehreren Orten in Brandenburg sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Ein 41-Jähriger wurde am Donnerstag vergangener Woche bei einer Durchsuchung in Polen festgenommen, wie die Polizei am Mittwoch in Potsdam mitteilte. Seinen 46-jährigen mutmaßlichen Komplizen fassten die Beamten am selben Tag an einer Raststätte an einer Autobahn in Brandenburg.

Polizeihubschrauber in Karlsruhe im Einsatz: Mann klettert über Bauzaun an BGH

In Karlsruhe hat es einen größeren Polizeieinsatz gegeben, weil ein Mann über einen Bauzaun am Bundesgerichtshof (BGH) kletterte. Er betrat das Gelände am späten Dienstagabend unrechtmäßig, wie ein Polizeisprecher in der baden-württembergischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Bei der Suche nach dem Mann war auch ein Polizeihubschrauber im Einsatz.

Tatverdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 84-Jährige in Hannover ermittelt

Rund vier Wochen nach einem tödlichen Raubüberfall auf eine 84-Jährige in Hannover ist ein Verdächtiger ermittelt worden. Es handle sich um einen derzeit in anderer Sache in Haft sitzenden 29-Jährigen, wie die Polizei in der niedersächsischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Intensive Ermittlungen hätten zu ihm geführt, hieß es. Ihm wird ein Raub mit Todesfolge zur Last gelegt.

Textgröße ändern: