The National Times - Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren


Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren
Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister Imran Khan will ein Urteil des Obersten Gerichtshofs akzeptieren und sich einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Die Entscheidung der Richter habe ihn "enttäuscht, aber ich möchte klarstellen, dass ich den Obersten Gerichtshof und die pakistanische Justiz respektiere", sagte Khan am Freitag in einer Fernsehansprache. Bei der Abstimmung am Samstag wird Khan mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag ein umstrittenes politisches Manöver Khans gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.

Das Gericht forderte die Nationalversammlung auf, das Misstrauensvotum gegen Khan bei ihrer nächsten Sitzung am Samstag abzuhalten. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.

In seiner Rede warf der Premierminister der Opposition erneut vor, ihn mit Hilfe der USA stürzen zu wollen. "Es gibt eine Verschwörung aus dem Ausland", sagte der 69-jährige frühere Cricket-Star. "Es ist eine sehr ernste Anschuldigung, dass sich ein fremdes Land verschworen hat, um eine ganze Regierung zu stürzen." Die USA weisen Khans Vorwürfe zurück.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: