The National Times - Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren


Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren
Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister Imran Khan will ein Urteil des Obersten Gerichtshofs akzeptieren und sich einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Die Entscheidung der Richter habe ihn "enttäuscht, aber ich möchte klarstellen, dass ich den Obersten Gerichtshof und die pakistanische Justiz respektiere", sagte Khan am Freitag in einer Fernsehansprache. Bei der Abstimmung am Samstag wird Khan mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag ein umstrittenes politisches Manöver Khans gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.

Das Gericht forderte die Nationalversammlung auf, das Misstrauensvotum gegen Khan bei ihrer nächsten Sitzung am Samstag abzuhalten. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.

In seiner Rede warf der Premierminister der Opposition erneut vor, ihn mit Hilfe der USA stürzen zu wollen. "Es gibt eine Verschwörung aus dem Ausland", sagte der 69-jährige frühere Cricket-Star. "Es ist eine sehr ernste Anschuldigung, dass sich ein fremdes Land verschworen hat, um eine ganze Regierung zu stürzen." Die USA weisen Khans Vorwürfe zurück.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz

Weil er seine Lebensgefährtin in der Badewanne ertränkt haben soll, hat das Landgericht Koblenz einen 51-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Februar zusammen mit seiner Freundin in Boppard zunächst viel Alkohol getrunken hatte.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Tödliche Messerattacke in Supermarkt: Ermittler gehen von wahllos verübter Tat aus

Nach dem tödlichen Messerangriff auf eine Kundin in einem Supermarkt in Ratzeburg in schleswig-Holstein gehen die Ermittler von einer mutmaßlich wahllos verübten Tat aus. Der 44-jährige Tatverdächtige und die getötete 48-Jährige hätten sich dem bisherigen Kenntnisstand zufolge nicht gekannt, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Lübeck mit. Demnach griff der Mann die Frau "plötzlich wahllos" zwischen Regalen an.

Tödlicher Messerangriff in Freiburg: Tatverdächtiger in Untersuchungshaft

Nach einem tödlichen Messerangriff auf einen 74-Jährigen auf offener Straße in Freiburg ist der festgenommene Tatverdächtige in Untersuchungshaft genommen worden. Polizei und Staatsanwaltschaft in der baden-württembergischen Stadt betonten am Donnerstag, es handle sich entgegen öffentlicher Annahmen um einen Einzeltäter. Der 30-Jährige soll sein Opfer am Dienstagabend erstochen haben, er kam am Mittwoch in Untersuchungshaft.

Textgröße ändern: