The National Times - Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren


Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren
Pakistans Premierminister will Urteil zu Misstrauensvotum akzeptieren

Pakistans Premierminister Imran Khan will ein Urteil des Obersten Gerichtshofs akzeptieren und sich einem Misstrauensvotum im Parlament stellen. Die Entscheidung der Richter habe ihn "enttäuscht, aber ich möchte klarstellen, dass ich den Obersten Gerichtshof und die pakistanische Justiz respektiere", sagte Khan am Freitag in einer Fernsehansprache. Bei der Abstimmung am Samstag wird Khan mit großer Wahrscheinlichkeit von der Opposition gestürzt.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof hatte am Donnerstag ein umstrittenes politisches Manöver Khans gestoppt. Der Premierminister hatte versucht, das Misstrauensvotum durch die Auflösung des Parlaments und die Einleitung von Neuwahlen zu stoppen. Dies wurde von den Richtern jedoch als verfassungswidrig eingestuft. Gemäß der pakistanischen Verfassung kann der Premierminister nicht die Auflösung des Parlaments beantragen, während er sich einem Misstrauensvotum gegenübersieht.

Das Gericht forderte die Nationalversammlung auf, das Misstrauensvotum gegen Khan bei ihrer nächsten Sitzung am Samstag abzuhalten. Khan hat im Parlament keine Mehrheit mehr, seit ein Koalitionspartner seine Regierungskoalition verließ und auch mehrere Abgordnete seiner Partei ihm den Rücken kehrten.

Khan hatte zuletzt massiv unter Druck gestanden, die Opposition wirft ihm wirtschaftliches Missmanagement und eine verheerende Außenpolitik vor. Khan wiederum bezichtigte die Opposition, mit "ausländischen Mächten" unter einer Decke zu stecken.

In seiner Rede warf der Premierminister der Opposition erneut vor, ihn mit Hilfe der USA stürzen zu wollen. "Es gibt eine Verschwörung aus dem Ausland", sagte der 69-jährige frühere Cricket-Star. "Es ist eine sehr ernste Anschuldigung, dass sich ein fremdes Land verschworen hat, um eine ganze Regierung zu stürzen." Die USA weisen Khans Vorwürfe zurück.

E.Reid--TNT

Empfohlen

BUND kritisiert Lockerung von Sonntagsfahrverbot für Lkw - BDI begrüßt es

Die Umweltorganisation BUND hat die Lockerung des Fahrverbots für Lastwagen an Sonn- und Feiertagen scharf kritisiert - begrüßt wurde dies dagegen vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI). Es sei keine Lösung, wegen des Niedrigwassers in Flüssen "den Schiffstransport jetzt durch hunderte oder tausende Lkw-Fahrten zu ersetzen", sagte der BUND-Chef Olaf Bandt der "Rheinischen Post" (Samstagsausgabe). Dies werde "Menschen und Klima" belasten.

Rechter Hardliner De la Espriella als Kolumbiens Präsident vereidigt

Der rechte Hardliner Abelardo de la Espriella ist als neuer Präsident Kolumbiens vereidigt worden. Der 48-jährige Verbündete von US-Präsident Donald Trump legte am Freitag in der südwestkolumbianischen Großstadt Cali den Amtseid ab und trat damit die Nachfolge des linken Präsidenten Gustavo Petro an. De la Espriella will unter anderem den Kampf gegen Guerillagruppen und den Drogenhandel im Land deutlich verschärfen und die Beziehungen zu den USA wieder ausbauen.

Eurojackpot geknackt: Mehr als 32 Millionen Euro gehen nach Nordrhein-Westfalen

Ein Glückspilz aus Nordrhein-Westfalen hat den Eurojackpot geknackt und mehr als 32 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Freitag mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 32.658.025 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten eins, drei, sechs, 13 und 23, mit den Eurozahlen fünf und sieben.

US-Berufungsgericht bestätigt Aussetzung von Trumps umstrittenen Ballsaal-Plänen

US-Präsident Donald Trump hat bei seinem umstrittenen Ballsaal-Projekt neben dem Weißen Haus eine weitere juristische Schlappe hinnehmen müssen. Ein Bundesberufungsgericht bestätigte am Freitag die im April von einem Richter angeordnete Aussetzung der Bauarbeiten. Es begründete sein Urteil mit der fehlenden Zustimmung des Kongresses und gab der US-Regierung zwei Wochen Zeit, um gegebenenfalls den Obersten Gerichtshof anzurufen.

Textgröße ändern: