The National Times - Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel


Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Tropfen mit dem in Hanfpflanzen vorkommenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) bleiben weiterhin zulassungspflichtige Arzneimittel. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens ab. (Az.: 7 K 954/20)

Textgröße ändern:

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Produkten mit Cannabidiol. Das klagende Unternehmen vertreibt zwei solcher Erzeugnisse, die in unterschiedlicher Stärke CBD-Tropfen enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stufte CBD-Tropfen 2019 als zulassungspflichtige Arzneimittel ein, weil CBD verschiedene pharmakologische Wirkungen habe und auch in anderen Arzneimitteln enthalten sei. Dagegen klagte der Pharmaproduzent mit der Begründung, dass bei der gegebenen Dosierung eine pharmakologische Wirkung nicht belegt sei.

Vergleichbare Mengen an CBD könnten auch über die normale Ernährung aufgenommen werden, etwa durch hanfhaltige Lebensmittel. Dem folgte das Gericht nicht. Bei den Erzeugnissen handle es sich um Arzneimittel, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürften, entschieden die Richter.

Eine pharmakologische Wirkung baue sich schon unterhalb der bestimmten Schwelle eines Wirkstoffs sukzessive auf und setze nicht erst abrupt mit Erreichen dieser Schwelle ein. Es handle sich bei den Erzeugnissen auch nicht lediglich um Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel. Eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Millionenumfang in Hessen

Wegen Schwarzarbeit im Millionenumfang sind Ermittler in Hessen zu Durchsuchungen ausgerückt. Im Fokus der Ermittlungen stehen vier Beschuldigte, wie das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft in Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilten. Ihnen werden das Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie Steuerhinterziehung vorgeworfen. Zwei der vier sollen mehrere Servicefirmen betrieben haben, über die sie Abdeckrechnungen an Unternehmen der Sicherheitsbranche verkauften.

Prozess gegen mutmaßliche Helferin von rechtsextremistischer Gruppe S. begonnen

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der rechtsextremistischen Gruppe S. begonnen. Der 61-Jährigen wird vorgeworfen, dass sie für den Rädelsführer Werner S. den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben soll. S. selbst und neun weitere Angeklagte sind bereits rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.

UNO: Venezuelas Nationalgarde hat Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen

Die venezolanische Nationalgarde ist einem UN-Untersuchungsbericht zufolge für schwere Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich. Mitglieder der Nationalgarde hätten seit 2014 bei Einsätzen im Zusammenhang mit Protesten und gezielten politischen Verfolgungsaktionen willkürliche Tötungen, willkürliche Festnahmen, sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt sowie Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlungen begangen, befand die Unabhängige Internationale Untersuchungsmission der UNO zu Venezuela in einem am Donnerstag veröffentlichten Bericht.

Bericht: Missbrauchsopfer erhält von Erzbistum Köln 360.000 Euro

Ein Missbrauchsopfer hat einem Bericht zufolge vom Erzbistum Köln 360.000 Euro als freiwillige Anerkennungsleistung bekommen. Dabei handle es sich um die zweithöchste Summe, die Bistümer in Nordrhein-Westfalen bislang je gezahlt hätten, berichteten der "Kölner Stadt-Anzeiger" und der Westdeutsche Rundfunk am Donnerstag gemeinsam. Nur in Münster habe ein Opfer bislang mehr bekommen.

Textgröße ändern: