The National Times - Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel


Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel
Verwaltungsgericht: CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

Tropfen mit dem in Hanfpflanzen vorkommenden Wirkstoff Cannabidiol (CBD) bleiben weiterhin zulassungspflichtige Arzneimittel. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem am Freitag veröffentlichten Urteil. Das Gericht wies damit die Klage eines pharmazeutischen Unternehmens ab. (Az.: 7 K 954/20)

Textgröße ändern:

Mittlerweile gibt es eine ganze Reihe von Produkten mit Cannabidiol. Das klagende Unternehmen vertreibt zwei solcher Erzeugnisse, die in unterschiedlicher Stärke CBD-Tropfen enthalten, als Nahrungsergänzungsmittel.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stufte CBD-Tropfen 2019 als zulassungspflichtige Arzneimittel ein, weil CBD verschiedene pharmakologische Wirkungen habe und auch in anderen Arzneimitteln enthalten sei. Dagegen klagte der Pharmaproduzent mit der Begründung, dass bei der gegebenen Dosierung eine pharmakologische Wirkung nicht belegt sei.

Vergleichbare Mengen an CBD könnten auch über die normale Ernährung aufgenommen werden, etwa durch hanfhaltige Lebensmittel. Dem folgte das Gericht nicht. Bei den Erzeugnissen handle es sich um Arzneimittel, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürften, entschieden die Richter.

Eine pharmakologische Wirkung baue sich schon unterhalb der bestimmten Schwelle eines Wirkstoffs sukzessive auf und setze nicht erst abrupt mit Erreichen dieser Schwelle ein. Es handle sich bei den Erzeugnissen auch nicht lediglich um Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel. Eine Verwendung von CBD zur Ernährung sei nicht bekannt.

Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster gestellt werden.

P.Sinclair--TNT

Empfohlen

Missbrauch von Kindern: Bewährungsstrafe für früheren Fußballtrainer in Berlin

Ein ehemaliger Fußballjugendtrainer ist in Berlin wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zwei Fällen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte gegen den 28-Jährigen eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung, wie eine Sprecherin am Mittwoch mitteilte. Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte zwei elfjährige Jungen bei Übernachtungsbesuchen in seiner Berliner Wohnung missbraucht.

Letzte-Generation-Sprecherin Hinrichs scheitert mit Berufung vor Berliner Gericht

Die einstige Sprecherin der Klimagruppe Letzte Generation, Carla Hinrichs, ist am Landgericht Berlin mit einer Berufung gegen eine frühere Verurteilung gescheitert. Die Geldstrafe von 6000 Euro bleibe bestehen, sagte Richterin Carolin Schulze am Mittwoch. Hinrichs war im Juli 2024 vom Amtsgericht Tiergarten wegen Nötigung und versuchter Nötigung verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein.

Gericht: Rheinland-pfälzischer Verfassungsschutz darf Burschenschaft beobachten

Eine Burschenschaft aus Rheinland-Pfalz darf einer Gerichtsentscheidung zufolge vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Es gebe tatsächliche Hinweise für den Verdacht, dass die Burschenschaft verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, teilte das Verwaltungsgericht Mainz am Mittwoch mit. Die Beobachtung diene der Aufklärung des Verdachts. (Az.: 1 K 63/25.MZ)

Starker Schneefall sorgt weiter für Verkehrschaos in Teilen Europas

Starker Schneefall hat auch am Mittwoch in Teilen Europas den Verkehr lahmgelegt. In Frankreich, Belgien und den Niederlanden wurden erneut hunderte Flüge gestrichen. Auch Züge fielen aus und auf glatten und verschneiten Straßen stauten sich die Autos. In Paris fuhren am Vormittag keine Busse und im schwedischen Göteborg keine Straßenbahnen. In Schottland blieben hunderte Schulen geschlossen.

Textgröße ändern: