The National Times - Dramatische Rettungsaktion für gestrandete Segler vor deutscher Nordseeküste

Dramatische Rettungsaktion für gestrandete Segler vor deutscher Nordseeküste


Dramatische Rettungsaktion für gestrandete Segler vor deutscher Nordseeküste
Dramatische Rettungsaktion für gestrandete Segler vor deutscher Nordseeküste

In einer dramatischen Hilfsaktion haben Seenotretter in der deutschen Nordsee die Besatzung einer gestrandeten Segeljacht gerettet. Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) in Bremen wurden der Mann und die Frau am Mittwochabend von einem ihrer Boote bei starkem Wind aus einer gefährlichen Brandungszone in einem berüchtigten Untiefengebiet vor der Wesermündung geholt. Auch der Hund des Paars wurde gerettet.

Textgröße ändern:

Wie die DGzRS mitteilte, war die etwa zehn Meter lange Jacht auf den sogenannten Nordergründen gestrandet und hatte per Funk um Hilfe gebeten. Die Nordergründe sind den Seenotrettern zufolge ein berüchtigtes Gebiet mit zahlreichen Sandbänken, die sich bei Sturm in zerstörerische Brandungszonen verwandeln. Die Suche nach dem Havaristen gestaltete sich bei Regen und Dunkelheit schwierig.

Erst rund eineinhalb Stunden nach der Alarmierung gelang es einem für Flachwasser geeigneten Beiboot eines Seenotrettungskreuzers, die kleine Jacht auf den Nordergründen zu sichten und sich zu dieser vorzukämpfen. Bei der Anfahrt erlitt das Boot laut DGzRS "schwerste Grundberühung" - krachte also hart auf den Meeresboden.

Unter "schwersten Bedingungen" sei es der Besatzung letztlich aber gelungen, die Schiffbrüchigen zu retten und die "lebensgefährliche Brandungszone" zu verlassen, erklärte die Hilfsorganisation. Das kleinere Beiboot brachte das Ehepaar zu dem im tieferen Wasser wartenden Seenotrettungskreuzer, der mit ihnen zurück zu seinem Stützpunkt in Hooksiel an der niedersächsischen Nordseeküste fuhr.

Erst nach rund vier Stunden war der dramatische Einsatz demnach beendet. Die havarierte Segeljacht musste aufgegeben werden und blieb verlassen in der Brandungszone zurück. Laut DGzRS kam sie in der Nacht noch einmal frei und trieb bis in die Nähe der Insel Neuwerk nahe der Elbmündung. Dort strandete sie erneut.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt

Unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist eine Polizistin in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach die 55-jährige Transfrau am Dienstag außerdem des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft

Das Oberlandesgericht München hat einen auf den sogenannten IS-Listen stehenden Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ali H. soll als früheres Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Er hatte demnach die Tatvorwürfe bestritten. Ein Geständnis hätte dem Richter zufolge zu einer deutlich kürzeren Haftstrafe geführt.

Textgröße ändern: