The National Times - Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel

Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel


Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel
Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin auf Probe gegen 3G-Regelungen am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen ist gescheitert. Sie sei unzulässig und werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Frau habe nicht dargelegt, wie sie in ihren Rechten verletzt werde. (Az. 1 BvR 2622/21)

Textgröße ändern:

So verstehe sie die 3G-Regelungen als Impfpflicht, die sie aber nicht seien. Auch habe sie keine konkreten Belastungen angeführt. Zum Beispiel sei unklar, wie oft sie überhaupt im Gericht arbeiten müsse. Zudem habe sie nicht erklärt, warum sie sich nicht testen lassen könne. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz lief die verpflichtende 3G-Regel am Arbeitsplatz inzwischen aus. Die Verfassungsbeschwerde bezog sich noch auf die alte Regelung.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Polizei fängt kleines Känguru in Nordrhein-Westfalen ein - Halter gesucht

In Nordrhein-Westfalen ist ein offenbar entlaufendes Wallaby eingefangen worden. Das kleine Känguru wurde in der Nacht zum Donnerstag von einem Zeugen in der Nähe von Ahaus entdeckt, wie die Polizei in Borken mitteilte. Alarmierten Polizisten gelang es, das Tier mit einem Netz einzufangen.

Mindestens 17 Verletzte bei Zugunglück in Dänemark

Bei einem Zugunglück in Dänemark sind mindestens 17 Menschen verletzt worden. Zwischen den Ortschaften Hilleröd und Kagerup rund 40 Kilometer nördlich der Hauptstadt Kopenhagen seien am Donnerstagmorgen "zwei Züge zusammengestoßen", erklärte die Polizei. Medienberichten zufolge wurden 17 Menschen verletzt, vier von ihnen schwer.

Streit über Kohl-Buch: Witwe von Altkanzler scheitert mit Klage zu Auskunft über Gewinn

Der Autor des umstrittenen Buchs "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" über den früheren Bundeskanzler Helmut Kohl muss Kohls Witwe nicht sagen, wie viel Gewinn er mit dem Werk erzielte. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe änderte am Donnerstag ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln entsprechend und erklärte, Schadenersatz könne Maike Kohl-Richter ohnehin nicht beanspruchen. Über das Verbot einiger Passagen aus dem Buch muss das OLG aber noch einmal verhandeln. (Az. I ZR 41/24)

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

Textgröße ändern: