The National Times - Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel

Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel


Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel
Richterin auf Probe scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen 3G-Regel

Die Verfassungsbeschwerde einer Richterin auf Probe gegen 3G-Regelungen am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen ist gescheitert. Sie sei unzulässig und werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Frau habe nicht dargelegt, wie sie in ihren Rechten verletzt werde. (Az. 1 BvR 2622/21)

Textgröße ändern:

So verstehe sie die 3G-Regelungen als Impfpflicht, die sie aber nicht seien. Auch habe sie keine konkreten Belastungen angeführt. Zum Beispiel sei unklar, wie oft sie überhaupt im Gericht arbeiten müsse. Zudem habe sie nicht erklärt, warum sie sich nicht testen lassen könne. Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz lief die verpflichtende 3G-Regel am Arbeitsplatz inzwischen aus. Die Verfassungsbeschwerde bezog sich noch auf die alte Regelung.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Angebliche Investition in Kryptowährung: Frau um über hunderttausend Euro betrogen

Eine Frau aus Niedersachsen ist von Anlagebetrügern um mehr als hunderttausend Euro gebracht worden. Über Werbung in sozialen Medien sei sie auf eine vermeintliche Investmentmöglichkeit in Kryptowährung aufmerksam geworden, teilte die Polizei am Donnerstag in Wolfenbüttel mit.

Neuer Zeugenaufruf in Fall von getötetem Fabian aus Güstrow

Im Fall des vor sechs Wochen getöteten Fabian aus Güstrow hat die Polizei einen neuen Zeugenaufruf gestartet. Dabei geht es um Hinweise auf einen auffälligen orangefarbenen Pickup, der am Tag des Verschwindens von Fabian in Güstrow und dem Umland unterwegs gewesen sein könnte, wie die Polizei in Rostock am Donnerstag mitteilte. Das Auto war vor zwei Wochen von der Polizei beschlagnahmt worden.

Karlsruhe: Polizei darf Zimmer für Abschiebung nur mit Richterbeschluss durchsuchen

Für die Durchsuchung der Unterkunft eines Menschen, der abgeschoben werden soll, braucht die Polizei eine richterliche Anordnung. Das betonte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss. Die Beschwerde eines Asylbewerbers aus dem westafrikanischen Guinea hatte damit Erfolg. (Az. 2 BvR 460/25)

Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand

Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)

Textgröße ändern: