The National Times - Verfassungsbeschwerden gegen Datenübermittlung an Rundfunkanstalten gescheitert

Verfassungsbeschwerden gegen Datenübermittlung an Rundfunkanstalten gescheitert


Verfassungsbeschwerden gegen Datenübermittlung an Rundfunkanstalten gescheitert
Verfassungsbeschwerden gegen Datenübermittlung an Rundfunkanstalten gescheitert

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen die Übermittlung von Daten der Meldebehörden an die Rundfunkanstalten sind in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Beschwerden nicht zur Entscheidung an, wie es am Mittwoch mitteilte. Sie seien unzulässig und hätten keine Aussicht auf Erfolg, weil die Kläger sich zunächst an die Verwaltungsgerichte hätten wenden müssen. (Az. 1 BvR 1296/21 und 1 BvR 1308/21)

Textgröße ändern:

Die beiden Beschwerdeführer aus Bremen und Baden-Württemberg sahen ihr Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, weil die Meldebehörden automatisiert alle vier Jahre Daten an die Landesrundfunkanstalten übermitteln sollen. Dabei geht es unter anderem um Namen, Geburtsdatum und Familienstand.

A.M.Owen--TNT

Empfohlen

15-Jähriger in Gelsenkirchen flieht mit Auto vor Polizei und überfährt Gans

Ein 15-jähriger Autofahrer hat sich in Gelsenkirchen eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert und dabei eine Gans überfahren. Der Jugendliche fiel am Dienstagmorgen in einem Auto auf, weil die Kennzeichen entstempelt waren, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Als Polizisten den Wagen kontrollieren wollten, flüchtete der 15-Jährige mit hohem Tempo durch mehrere Straßen.

Nach Schuss auf Polizist in Dortmund: Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts

Nach dem Schuss auf einen Polizisten in Dortmund ermittelt eine Mordkommission gegen einen 51-Jährigen wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Mann schoss am Dienstagabend auf einen Polizisten und verschanzte sich anschließend mit seinen Kindern in seiner Wohnung, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Er wurde am Mittwochmorgen festgenommen, nachdem er sich zuvor ergeben hatte.

Rheinschleuse gerammt: Eigner und Steuerfrau müssen 1,7 Millionen Euro zahlen

Zweieinhalb Jahre nach dem Rammen einer Rheinschleuse durch ein Binnenschiff müssen der Eigner und die Steuerfrau 1,7 Millionen Euro an die Bundesrepublik zahlen. Das entschied das Amtsgericht Kehl in Baden-Württemberg, das als Rheinschifffahrtsgericht fungierte, nach Angaben vom Mittwoch. Das niederländische Schiff war im November 2023 gegen ein geschlossenes Tor der Schleuse in Iffezheim gefahren, wobei das Tor komplett zerstört wurde.

Empörung über Tod eines weißen Studenten in Polizeigewahrsam: Starmer verurteilt Randale

Der britische Premierminister Keir Starmer hat Ausschreitungen im südenglischen Southampton nach dem Tod eines von der Polizei festgehaltenen Studenten scharf verurteilt. Es gebe "keine Rechtfertigung" für diese Gewalt, sagte Starmer am Mittwoch im Unterhaus in London. Die Beteiligten an der Randale werde "die volle Härte des Gesetzes" treffen, kündigte er an.

Textgröße ändern: