The National Times - Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich

Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich


Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich
Amokläufer von Heidelberg kaufte Waffen in Österreich

Der Amokläufer von Heidelberg hat seine Tatwaffen in Österreich gekauft. Vor etwa einer Woche habe der 18-Jährige dort insgesamt drei Langwaffen gekauft, von denen zwei am Tatort an der Heidelberger Universität am Montag nach dem Amoklauf gefunden wurden, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch mit. Die dritte Waffe sei in dem Zimmer gefunden worden, das der Mann bei seinem Aufenthalt in Österreich angemietet hatte.

Textgröße ändern:

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen soll er die beiden bei der Tat in Heidelberg verwendeten Waffen bei einem Waffenhändler und die dritte bei einer Privatperson jeweils in Österreich erworben haben. Ob die Verkäufer strafrechtlich belangt werden können, sei noch offen - auf Grund der unterschiedlichen Rechtslage in Deutschland und Österreich gestalte sich dies aber schwierig.

Der 18-Jährige hatte den neuen Ermittlungsergebnissen zufolge sogar 150 Schuss Munition für seine Tat mitgebracht, bislang hatte die Polizei von etwa hundert Schuss gesprochen. Tatsächlich feuerte er drei Schüsse ab. Damit tötete er während einer laufenden Vorlesung eine 23 Jahre alte Studentin und verletzte drei weitere Studenten. Anschließend tötete er sich selbst.

Zum Motiv des 18-Jährigen konnten die Ermittler weiter keine Angaben machen. Nach ersten Erkenntnissen gebe es aber keine Hinweise auf eine persönliche Verbindung des Studenten zu seinen Opfern. Zwischenzeitlich gab es Spekulationen über eine mögliche Beziehungstat.

In der Wohnung des Tatverdächtigen in Mannheim seien mehrere Mobiltelefone, Laptops und ein Tablet beschlagnahmt worden. Diese sollten nun ausgewertet werden. Die Ermittler gehen nach eigenen Angaben auch Hinweisen nach, wonach der 18-Jährige Mitglied der rechtsextremen Partei Der III. Weg gewesen und im Jahr 2019 noch als Minderjähriger wieder ausgetreten sei. Erkenntnisse zu einer Radikalisierung hätten sich aber ebenfalls nicht ergeben bisher.

Nicht auszuschließen sei, dass eine im Raum stehende psychische Erkrankung des Verdächtigen ursächlich für die Tat gewesen sein könnte. Belastbare Feststellungen zum Tatmotiv seien jedoch den weiteren Ermittlungen vorbehalten.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt

Mehr als 16 Jahre nach dem Tod eines ungeborenen Babys bei einer Hausgeburt ist eine Hebamme in Niedersachsen wegen fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben einer Sprecherin am Montag. Es war der dritte Prozess gegen die Frau, nachdem diese zuvor zwei Mal erfolgreich am Bundesgerichtshof Revision gegen Verurteilungen in dem Fall eingelegt hatte.

19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet

Die Polizei in Bayern hat nach fast 20 Jahren den Cold Case der vermissten Kerstin Lee Langley aufgeklärt. Zwei Männer und eine Frau sollen die damals 39-Jährige im Jahr 2007 gemeinschaftlich getötet haben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Regensburg mit. Einer der Männer wurde festgenommen, der zweite ist mittlerweile verstorben. Der Haftbefehl gegen die 56 Jahre alte Frau sei außer Vollzug gesetzt worden.

Textgröße ändern: