The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Ermittler: Britische Ex-Ministerin Widdecombe wurde Opfer von "gezieltem Angriff"

Die britische Ex-Ministerin Ann Widdecombe ist nach neuen Erkenntnissen der Ermittler gezielt getötet worden. "Es ist offensichtlich, dass es sich um einen gezielten Angriff gehandelt hat", erklärte der Leiter der Anti-Terror-Polizei, Laurence Taylor, am Dienstag. Ihm zufolge befindet sich ein 28-Jähriger weiterhin in Haft, ihm werden Mord und "Terrorismus" vorgeworfen.

Präsidentin Sheinbaum: Zahl der Tötungsdelikte in Mexiko in zwei Jahren halbiert

Die Zahl der Tötungsdelikte in Mexiko ist nach Angaben der mexikanischen Präsidentin Claudia Sheinbaum seit September 2024 um fast die Hälfte zurückgegangen. "Zwischen September 2024 und Juni 2026 beträgt der Rückgang der vorsätzlichen Tötungsdelikte 48 Prozent", sagte Sheinbaum am Dienstag bei ihrer täglichen Pressekonferenz in Mexiko-Stadt. "An jedem Tag im Monat Juni gab es 41 Tötungsdelikte weniger als im September 2024."

Waldbrand südlich von Paris: Feuerwehrmann gesteht Brandstiftung

Ein Mitglied der freiwilligen Feuerwehr hat sich zur Brandstiftung im Wald von Fontainebleau südlich von Paris bekannt. Der Mann habe gestanden, mit einem Feuerzeug und Benzin Reisig angezündet zu haben, teilte die Staatsanwältin Diane Ngomsik am Dienstag mit. Der seit Sonntag wütende Brand hat mittlerweile mehr als 2000 Hektar der grünen Lunge von Paris erfasst.

Stiefmutter in Streit getötet: Elf Jahre Haft für Mann in München

Weil er seine Stiefmutter im Streit getötet haben soll, hat das Landgericht München I einen Mann zu elf Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es demnach als erwiesen an, dass der Mann im Juni 2025 seinen Vater besuchte und die Stiefmutter dabei versuchte, ihm den Zutritt zu verwehren.

Textgröße ändern: