The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Messerangriff auf Lehrerin in Essen: 17-Jähriger wegen Mordversuchen angeklagt

Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Mordversuche vor: Sieben Monate nach den Messerattacken von Essen hat die Karlsruher Behörde den Tatverdächtigen angeklagt. Der damals 17 Jahre alte Kosovare Erjon S. soll nach Angaben vom Montag aus islamistischen Motiven Anfang September auf seine Lehrerin und einem ihm fremden Mann eingestochen haben. Beide Opfer wurden verletzt, überlebten aber.

Mann mit Armbrust getötet: 50-Jähriger in Mecklenburg-Vorpommern unter Verdacht

Mit einer Armbrust soll ein 50-Jähriger bei einem Streit in Mecklenburg-Vorpommern einen Kontrahenten getötet haben. Nach dem Geschehen am Samstag in Neustrelitz wählte der Tatverdächtige selbst den Notruf, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in Neubrandenburg mitteilten. Einsatzkräfte fanden auf dem Grundstück des Beschuldigten den leblosen 32-Jährigen und nahmen den mutmaßlichen Schützen fest. Ein Atemalkoholtest bei diesem ergab rund 2,8 Promille. Er wurde später in Untersuchungshaft genommen.

45 Jahre alter Landwirt tot in Güllegrube entdeckt - Polizei vermutet Unglück

Im Landkreis Erding ist ein 45 Jahre alter Landwirt in der Güllegrube seines Hofs ums Leben gekommen. Ein Taucher entdeckte die Leiche des Bauern am Sonntag in der Grube, nachdem andere Landwirte die Gülle weitgehend abgepumpt hatten, wie das Polizeipräsidium Oberbayern Nord in Ingolstadt am Montag mitteilte. Die Polizei ging von einem Unglück aus.

Hessen: Gericht verpflichtet Grundstücksbesitzerin zu Bekämpfung von Rattenplage

Das Verwaltungsgericht Kassel hat eine Grundstückseigentümerin zur Bekämpfung einer Rattenplage verpflichtet. Das Gericht wies in einem am Montag veröffentlichten Beschluss einen Eilantrag der Frau gegen die von der Stadt Bad Hersfeld erstmals Ende 2024 angeordnete Rattenbekämpfung zurück. (Az.: 5 L 615/26.KS)

Textgröße ändern: