The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt

Zwei Medienorganisationen haben US-Präsident Donald Trump wegen des neuen Premiumangebots seines Onlinedienstes Truth Social verklagt. Der gegen eine hohe Gebühr erhältliche vorzeitige Zugang zu Trumps Posts in dem Netzwerk sei "außergewöhnlich, korrupt und verfassungswidrig", heißt es in einer am Mittwoch von den Organisationen The Intercept und Freedom of the Press Foundation in New York eingereichten Klageschrift.

Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen

Weil sie ihre minderjährige Tochter mit Rheumamitteln vergiftet und lebensgefährlich geschwächt haben sollen, sind Eltern in Sachsen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau verhängte gegen die Mutter eineinhalb Jahre und gegen den Vater zwei Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Beide Strafen wurden demnach zur Bewährung ausgesetzt. Die mitangeklagte Halbschwester der Geschädigten wurde freigesprochen.

Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt

Weil er in der Nähe einer Synagoge in Frankreich den Hitlergruß gezeigt hat, ist ein Russe zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 19-Jährige sei zudem mit einem dauerhaften Einreiseverbot nach Frankreich belegt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der junge Mann war drei Tage zuvor in Sarcelles nördlich von Paris festgenommen worden, wo er zusammen mit zwei weiteren Menschen gesichtet worden war.

Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft

Acht Jahre nach Ausschreitungen am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz muss der Fall eines Angeklagten neu aufgerollt werden. Das Landgericht der sächsischen Stadt machte Rechtsfehler zu seinen Gunsten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Drei Freisprüche wurden dagegen rechtskräftig. (Az. 5 StR 170/26)

Textgröße ändern: