The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Zwei Tote und dutzende Verletzte nach Kollision auf New Yorker Flughafen LaGuardia

Tödliche Kollision am New Yorker Flughafen LaGuardia: Ein ankommendes Flugzeug hat auf der Landebahn ein Feuerwehrfahrzeug gerammt - die beiden Piloten wurden getötet, dutzende weitere Menschen verletzt. Der Flughafen wurde nach dem nächtlichen Unfall umgehend geschlossen und sollte nach Angaben der Flughafenbehörde frühstens am Montagnachmittag wieder öffnen.

Gericht: Todespfleger Niels Högel bleibt mindestens 28 Jahre in Haft

Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Antrag auf eine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren Gefängnis sei abgelehnt worden, teilte das Landgericht im niedersächsischen Oldenburg am Montag mit. Das Gericht erklärte, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.

Kein früheres Verbrenner-Aus für BMW und Mercedes: Klimaklagen scheitern am BGH

Die Klimaklagen der Deutschen Umwelthilfe gegen BMW und Mercedes-Benz sind gescheitert. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied am Montag zugunsten der Autobauer. Die Geschäftsführung der Umwelthilfe wollte erreichen, dass die Hersteller ab Ende 2030 keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr verkaufen. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)

Urteil aus Hessen: Mentorin darf als "toxisch" bezeichnet werden

Eine Mentorin darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Hessen als "toxisch" und "manipulativ" bezeichnet werden. Dabei handle es sich nicht um unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen, teilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Montag mit. Es wies den Unterlassungsantrag einer Bewusstseinstrainerin ab. Konkret ging es um Äußerungen einer ehemaligen Klientin. (Az.: 3 W 6/26)

Textgröße ändern: