The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Papst würdigt Spaniens "Einsatz für Frieden und Solidarität" bei Besuch in Madrid

Papst Leo XIV. hat seine einwöchige Spanien-Reise mit einer Würdigung der spanischen Regierung für deren "Einsatz für Frieden und Solidarität" in der Welt begonnen. Madrid habe sich "der treuen Einhaltung des Völkerrechts und des Multilateralismus verpflichtet", sagte das katholische Kirchenoberhaupt am Samstag bei einem Empfang im Königspalast. Auf dem Flug nach Madrid bezeichnete er die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche als eine "weiterhin offene Wunde".

Papst zu einwöchiger Spanien-Reise in Madrid eingetroffen

Papst Leo XIV. hat am Samstag seine einwöchige Spanien-Reise begonnen. Das Flugzeug des katholischen Kirchenoberhaupts landete um 10.15 Uhr auf dem Madrider Flughafen Barajas, wo er von König Felipe VI. und Königin Letizia empfangen wurde. Auf dem Flug nach Spanien bezeichnete der 70-Jährige die Missbrauchsfälle in der katholischen Kirche als "weiterhin offene Wunde".

Papst zu einwöchiger Spanienreise in Madrid eingetroffen

Papst Leo XIV. hat am Samstag seine einwöchige Spanienreise begonnen. Das Flugzeug des katholischen Kirchenoberhaupts landete um 10.15 Uhr auf dem Madrider Flughafen Barajas, wo er von König Felipe VI. und Königin Letizia empfangen wurde. Später wollte der Papst ein Obdachlosenheim in der spanischen Hauptstadt besuchen.

Vor Präsidentenstichwahl in Peru: Richter ordnet Prozess gegen linken Kandidaten Sánchez an

Kurz vor der Präsidentenstichwahl in Peru hat ein Richter einen Prozess gegen den linken Kandidaten Roberto Sánchez wegen mutmaßlicher falscher Angaben zur Finanzierung seiner Partei angeordnet. Es gebe "hinreichende Verdachtsmomente" gegen den 57-Jährigen, erklärte Richter Adolfo Farfán am Freitag (Ortszeit). Auf das Stattfinden der Stichwahl, in der Sánchez am Sonntag gegen die rechtsgerichtete Kandidatin Keiko Fujimori antreten soll, dürfte die Entscheidung keine Auswirkungen haben.

Textgröße ändern: