The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Bundesanwaltschaft erhebt Anklage gegen mutmaßliche RAF-Terroristin Klette

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Das berichteten am Donnerstag NDR, WDR und "Süddeutsche Zeitung" unter Berufung auf gemeinsame Recherchen. In der Anklage wird der 67-Jährigen demnach unter anderem 20-facher versuchter Mord im Zusammenhang mit einem Angriff auf die US-Botschaft im Jahr 1991 in Bonn vorgeworfen.

Streit zwischen AfD-Kreisverband und Stadt Nürnberg geht in die nächste Runde

Die Stadt Nürnberg ist vor dem Bundesverwaltungsgericht erfolgreich gegen ein Urteil vorgegangen, das sie zum Austritt aus der regionalen Allianz gegen Rechtsextremismus verpflichtete. Der bayerische Verwaltungsgerichtshof muss noch einmal über den Fall verhandeln, wie das Bundesgericht in Leipzig am Donnerstagabend entschied. Es gab dabei einige Leitlinien vor. (Az. 8 C 3.25)

Venezuelas entmachteter Präsident Maduro erscheint in New York vor Gericht

Fast drei Monate nach seiner Gefangennahme durch US-Streitkräfte ist der entmachtete venezolanische Staatschef Nicolás Maduro erneut vor einem New Yorker Gericht erschienen. Die Anhörung begann am Donnerstagnachmittag (MEZ), wie US-Medien berichteten. Vor dem Gerichtsgebäude in Manhattan versammelten sich Gegner und Anhänger des gestürzten Präsidenten.

Neue Frau hat kein Visum: Vater muss Unterhaltsvorschuss trotzdem zurückzahlen

Ein von der Kindsmutter geschiedener und mit einer in Afghanistan lebenden Frau neu verheirateter Vater muss den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zurückzahlen. Denn mit der Heirat entfällt der Anspruch auf den Vorschuss, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied - auch wenn die neue Frau noch kein Visum hat und nicht nach Deutschland kommen kann. (Az. 5 C 7.24)

Textgröße ändern: