The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

30 Jahre nach Mord an Tupac Shakur: Prozess in Las Vegas begonnen

Drei Jahrzehnte nach dem Mord an dem legendären US-Rapper Tupac Shakur hat in Las Vegas mit der Auswahl der Geschworenen der Prozess gegen den mutmaßlichen Drahtzieher begonnen. Angeklagt ist der frühere Gang-Anführer Duane "Keffe D" Davis, der die Tötung im Jahr 1996 in Auftrag gegeben haben soll. Beobachter erwarten aber nicht, dass in dem Verfahren geklärt werden kann, wer die tödlichen Schüsse auf Shakur abgab.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien

Bei einem verheerenden Erdbeben in Kolumbien sind mindestens 111 Menschen ums Leben gekommen. Mindestens 87 weitere Menschen wurden am Montag bei dem Beben der Stärke 7,4 verletzt, wie der neue Präsident Abelardo de la Espriella sagte. Der Staatschef sprach von tausenden beschädigten oder zerstörten Häusern und rief den Katastrophenfall aus. Besonders hart getroffen wurde die auch bei Touristen beliebte Kaffee-Anbauregion im Westen des Landes.

Mindestens 111 Tote bei schwerem Erdbeben in Kolumbien - Katastrophenfall ausgerufen

Nach dem schweren Erdbeben in Kolumbien ist die Zahl der Todesopfer auf mindestens 111 gestiegen. 87 weitere Menschen seien verletzt worden, sagte Kolumbiens neuer Präsident Abelardo de la Espriella am Montag. Der Staatschef, der erst am Freitag sein Amt angetreten hatte, rief den Katastrophenfall aus. Tausende Häuser seien zerstört oder beschädigt worden, sagte er.

Russische Oppositionspartei Jabloko von Parlamentswahl ausgeschlossen

Russlands Oberster Gerichtshof hat die einzige offen kriegskritische Oppositionspartei des Landes, Jabloko, von der Parlamentswahl im September ausgeschlossen. Einem entsprechenden Antrag werde stattgegeben, erklärte der zuständige Richter am Montag. Jabloko-Parteichef Nikolaj Rybakow kündigte an, gegen das Urteil in Berufung gehen zu wollen.

Textgröße ändern: