The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

29-Jähriger verletzt in Ulm zwei Männer mit Messer - Angreifer niedergeschossen

Ein 29-Jähriger hat in einem Elektronikgeschäft in Ulm mutmaßlich zwei Männer mit einem Messer verletzt und ist anschließend von der Polizei niedergeschossen worden. Ein 25-Jähriger wurde bei dem Angriff am Mittwoch lebensgefährlich verletzt, ein 22-Jähriger erlitt leichte Verletzungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Ulm sowie das baden-württembergische Landeskriminalamt mitteilten. Der 25-Jährige schwebte demnach in Lebensgefahr.

Brandstiftung an Synagoge in Gießen: Verdächtiger vorläufig in Psychiatrie

Nach einer Brandstiftung an einer Synagoge in Gießen ist der Verdächtige vorläufig in einer Psychiatrie untergebracht worden. Ermittlungen hätten "Hinweise auf eine psychische Erkrankung" des Manns ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in der hessischen Stadt mit. Noch untersucht werde, ob "dem Tatgeschehen eine gezielte politische Motivation zugrunde lag".

Kind stirbt nach Narkose bei Zahnarzt - Bundesgerichtshof sieht möglichen Mord

Nach dem Tod eines Mädchens bei einer Zahnbehandlung in Hessen hat der Bundesgerichtshof eine neuerliche juristische Prüfung des Falls mit Blick auf eine womöglich vorliegenden Mord angeordnet. Es hob das vom Landgericht Frankfurt am Main 2024 gegen einen Narkosearzt verhängte Urteil am Mittwoch auf und verwies den Fall zu erneuten Verhandlung an dieses zurück. Der Arzt hatte massiv verunreinigte Narkosemittel eingesetzt. (Az. 2 StR 277/25)

Schlag gegen Cyberkriminalität: 70 Server von Plattform abgeschaltet

Ermittler haben zahlreiche Server eines mutmaßlichen Dienstleisters im Cybercrimebereich abgeschaltet. Die knapp 70 Server in Deutschland, auf denen der Anbieter RedVDS seine zentrale Infrastruktur und mehr als 650 virtuelle Server betrieb, wurden am Dienstag beschlagnahmt, wie das Brandenburger Polizeipräsidium in Potsdam und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main am Mittwoch gemeinsam mitteilten. In Frankfurt ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität angesiedelt.

Textgröße ändern: