The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig

Ein Ex-General und ein früherer ranghoher Polizist aus Syrien sind von einem österreichischen Gericht wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern während der Assad-Herrschaft zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste, Chaled al-Halabi, und den früheren Kriminalpolizisten Mussab Abu Rukbah wurden am Montag in Wien Haftstrafen von jeweils acht Jahren verhängt. Beide Männer hatte 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort.

Interpol: Mehr als tausend Festnahmen auf vier Kontinenten bei Schlag gegen Menschenhändler

In einem Schlag gegen internationale Netzwerke von Menschenhändlern hat die Polizei aus 59 Ländern mehr als tausend Menschen auf vier Kontinenten festgenommen. Die Festnahmen erfolgten nach Angaben der internationalen Polizeiorganisation Interpol vom Montag in Afrika, Amerika, Europa und Asien innerhalb von fünf Tagen. Die "Global Chain" (Globale Kette") genannte Aktion wurden von den Behörden in Rumänien und Österreich ausgeführt und von Interpol, der europäischen Polizeibehörde Europol und der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert.

Bremer Gericht spricht Müttern nach anonymer Samenspende Unterhaltsvorschuss zu

Neuen Urteilen zufolge können Mütter für ihre mittels einer anonymen Samenspende gezeugten Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab am Montag vier Klägerinnen Recht. Unterhaltsvorschuss wird normalerweise vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt des Kinds nicht beiträgt.

Häftling in offenem Vollzug verursacht tödlichen Raserunfall: Haftstrafe in Krefeld

Weil er während eines Freigangs aus dem offenen Vollzug einen tödlichen Raserunfall verursacht haben soll, ist ein Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Krefeld sprach den Angeklagten unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Bei dem Verkehrsunfall war eine 70-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen.

Textgröße ändern: