The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Video von Messerangriff in Belfast: Britische Rechtsextreme rufen zu Protesten auf

Ein Video eines brutalen Messerangriffs im nordirischen Belfast hat in Großbritannien für Empörung gesorgt. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, wurde ein mutmaßlich aus Somalia stammender Tatverdächtiger festgenommen, der am Vortag einen Mann schwer im Gesicht sowie am Hals und Rücken verletzt haben soll. Angesichts von online veröffentlichten Videoaufnahmen des Angriffs riefen Vertreter der britischen Rechtsextremen zu Protesten auf.

Streit um Bußgeld nach Einsatzfahrt: Freispruch für Feuerwehrmann in Sachsen

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt gewehrt. Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Mann am Dienstag vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit frei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

UN-Bericht: Palästinenser "gefangen" zwischen Israels Armee, Siedlern und Hamas

Palästinensische Zivilisten sind laut einem von der UNO in Auftrag gegebenen Bericht gefangen zwischen "Massen-Gräueltaten" der israelischen Armee, der Gewalt jüdischer Siedler sowie der brutalen Herrschaft der radikalislamischen Hamas. Die Menschen im vom Krieg weitgehend zerstörten Gazastreifen und im besetzten Westjordanland würden "systematisch und bewusst" schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Bericht einer von den Vereinten Nationen eingesetzten unabhängigen Untersuchungskommission.

Getötete Elfjährige in Frankreich: Mutter von mutmaßlichem früheren Opfer kündigt Klage an

Der Fall der getötete elfjährigen Lyhanna in Frankreich zieht weitere juristische Kreise: Die Mutter eines gleichaltrigen Mädchens, die den im Fall Lyhanna Verdächtigen Jérôme B. im vergangenen Jahr wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt hatte, will den Staat und den französischen Justizminister wegen grober Fahrlässigkeit verklagen.

Textgröße ändern: