The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Hitzealarm in Südeuropa - Schwieriger Kampf gegen Waldbrände in Frankreich

Schwieriger Kampf gegen Waldbrände inmitten einer neuen Hitzewelle in Südeuropa: In den Pyrenäen und weiteren Gegenden Südfrankreichs hat die Feuerwehr am Dienstag weiter gegen schwere Feuer gekämpft. Trotz Fortschritten bekamen die Einsatzkräfte die Brände vorerst nicht unter Kontrolle. 12.000 Menschen mussten nach Behördenangaben die Region verlassen. In Spanien rief der Wetterdienst Aemet für mehrere Gegenden im Osten die höchste Hitze-Alarmstufe Rot aus.

Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus

Beim Besuch des französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Syrien sind in unmittelbarer Nähe seines Hotels zwei Bombenanschläge verübt worden. Dem syrischen Innenministerium zufolge wurden bei den Explosionen in der Hauptstadt Damaskus am Dienstag 18 Menschen verletzt. Macron war zu dem Zeitpunkt schon zu seinem Treffen mit Interimspräsident Ahmed al-Scharaa aufgebrochen. Er, die Explosionen dürften nicht dazu führen, "dass wir uns destabiliseren lassen".

"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft

Bayerns neues Polizeigesetz ist seit seinem Inkrafttreten umstritten - nun wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft. In der Karlsruher Verhandlung am Dienstag ging es vor allem um die Schwelle der "drohenden Gefahr", bei der die Polizei eingreifen darf. Vor Gericht werden Verstöße gegen "eine Vielzahl von Grundrechten" gerügt, wie dessen Präsident Stephan Harbarth sagte. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)

Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland

In Tschechien hat ein Gericht die Auslieferung der deutschen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland bestätigt. Das Obergericht in Prag wies am Dienstag eine Beschwerde Liebichs gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück. Die Auslieferung nach Deutschland werde "unter normalen Umständen binnen zehn Tagen erfolgen", sagte Gerichtssprecherin Eliska Duchkova der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: