The National Times - Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar


Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar
Ermittler: Mainzer Landesregierung handelte in Flutkatastrophe nicht strafbar

Im Ermittlungsverfahren zur Flutkatastrophe im rheinland-pfälzischen Ahrtal mit 134 Toten haben sich nach Angaben der Ermittler bislang keine Hinweise darauf ergeben, dass sich die Landesregierung strafbar gemacht haben könnte. Sie hätte nicht davon ausgehen müssen, dass die für den Katastrophenschutz zuständigen Stellen nicht in der gebotenen Weise tätig werden würden, erklärte die Staatsanwaltschaft Koblenz am Dienstag.

Textgröße ändern:

Dass ihr oder anderen staatlichen Ebenen oberhalb des Landkreises Informationen vorgelegen hätten, die ein Eingreifen erfordert hätten, hätten die Ermittlungen nicht ergeben. Aus den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag sei eher auf fehlende Informationen zu schließen.

Die Staatsanwaltschaft entkräftete damit Vorwürfe, laut denen sich Ministerpräsidentin Malu Dreyer, Innenminister Roger Lewentz (beide SPD) oder die ehemalige Landesumweltministerin und heutige Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) strafbar gemacht haben könnten. Den Ermittlern zufolge gingen etwa 75 Strafanzeigen ein, die sich unter anderem gegen Dreyer, Lewentz und Spiegel richteten. Diese hätten aber lediglich bereits bekannte und ohnehin in die Ermittlungen einbezogene Informationen aus den Medien enthalten.

Es habe sich bisher kein Anfangsverdacht gegen andere Menschen als die bisherigen Beschuldigten ergeben. Ob ihnen die Informationen vorlagen, die ein anderes Handeln erfordert hätten, werde noch ermittelt. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte Anfang August Ermittlungen gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabs eingeleitet. Als Grund wurde der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen genannt.

Starke Regenfälle hatten Mitte Juli katastrophale Überschwemmungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Viele Gemeinden, insbesondere im Ahrtal, wurden verwüstet. In Rheinland-Pfalz kamen im Zusammenhang mit dem Hochwasser 134 Menschen ums Leben. In Nordrhein-Westfalen gab es 48 Tote.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. nach Lungenkrebs-OP in den Vatikan zurückgekehrt

Vier Tage nach seiner Lungenkrebsoperation hat Papst Leo XIV. am Samstag das Gemelli-Krankenhaus in Rom verlassen und ist in den Vatikan zurückgekehrt. Unter dem Jubel und dem Applaus von zahlreichen Gläubigen stieg das katholische Kirchenoberhaupt vor der Klinik in ein Auto, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP berichteten. Dabei grüßte der 71-Jährige die Menschen und verabschiedete sich vom Krankenhauspersonal.

Gründer der "Kakerlaken"-Bewegung in Indien nach Festnahme wieder frei

Der Gründer der sogenannten "Kakerlaken"-Bewegung (CJP) in Indien, Abhijeet Dipke, ist einen Tag nach seiner Festnahme wieder freigelassen worden. Dipke verließ am Samstagnachmittag eine Polizeiwache in Neu Delhi, winkte Medienvertretern zu und machte das "Victory"-Zeichen, als er in einem Auto weggefahren wurde, wie ein Fotograf der Nachrichtenagentur AFP beobachtete.

Flávio Bolsonaro hat im Falle eines Wahlsiegs keinen Posten für seinen Vater vorgesehen

Der rechtsgerichtete brasilianische Präsidentschaftskandidat Flávio Bolsonaro hat für den Fall eines Sieges in der Stichwahl in rund einer Woche keinen Regierungsposten für seinen Vater vorgesehen. "Er hat nie angedeutet, dass er mit mir in der Regierung zusammenarbeiten möchte", sagte der 45-Jährige am Freitag (Ortszeit) dem Sender Globo TV mit Blick auf seinen Vater, den rechtsextremen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro. Daher gebe es keine entsprechenden Pläne.

Drei Männer wegen Mordes an Surf-Touristen in Mexiko zu je 158 Jahren Haft verurteilt

Zweieinhalb Jahre nach der Ermordung von drei Surf-Touristen aus den USA und Australien sind in Mexiko drei Männer zu langen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Ein Gericht in Ensenada verhängte am Freitag Freiheitsstrafen von je 158 Jahren und neun Monaten gegen die Angeklagten.

Textgröße ändern: