The National Times - Opfer aus Prozess um Mord ohne Leiche drei Jahre nach Verschwinden in NRW entdeckt

Opfer aus Prozess um Mord ohne Leiche drei Jahre nach Verschwinden in NRW entdeckt


Opfer aus Prozess um Mord ohne Leiche drei Jahre nach Verschwinden in NRW entdeckt
Opfer aus Prozess um Mord ohne Leiche drei Jahre nach Verschwinden in NRW entdeckt

Fast drei Jahre nach dem Verschwinden der 35-jährigen Anna S. aus Gelsenkirchen haben Polizeibeamte den Leichnam der Frau gefunden. Die Ermittler entdeckten die Leiche des Mordopfers bei der Durchsuchung eines Wohnhauses in Krefeld, wie die Polizei in Gelsenkirchen am Dienstag mitteilte. Für den Mord an der Frau hatte das Landgericht Essen bereits im Dezember 2020 einen Mann aus Krefeld zu lebenslanger Haft verurteilt.

Textgröße ändern:

Eine Obduktion des Leichnams habe die Identität der vermissten Frau zweifelsfrei bestätigt, erklärte die Polizei. Ein vorläufiges Gutachten der Rechtsmedizin ergab demnach, dass die Frau erstickt wurde. Die Todesursache decke sich mit den Feststellungen des Landgerichts Essen im als "Mordprozess ohne Leiche" bekannt gewordenen Indizienprozess.

Die Kammer kam damals zu dem Schluss, der 47-jährige Michael S. habe seine frühere Partnerin aus Wut und Rache über die Trennung getötet. Im Prozess belastete ihn besonders auf seinem Computer gefundenes Bild- und Videomaterial. Zudem fanden die Ermittler bei dem bereits wegen Totschlags vorbestraften Angeklagten Suchanfragen zum Thema "Ersticken" und "Leichengeruch".

Obwohl das Opfer bis zu diesem Zeitpunkt nicht gefunden werden konnte, verurteilte die Kammer den 47-Jährigen aus Krefeld wegen Mordes zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil des Landgerichts. Eine Revision auf Antrag des Generalbundesanwalts wurde als unbegründet verworfen.

A.M.James--TNT

Empfohlen

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz

Weil er seine Lebensgefährtin in der Badewanne ertränkt haben soll, hat das Landgericht Koblenz einen 51-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Februar zusammen mit seiner Freundin in Boppard zunächst viel Alkohol getrunken hatte.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Textgröße ändern: