The National Times - Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger


Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger
Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Der in Saudi-Arabien nach zehn Jahren Haft freigelassene Blogger Raif Badawi darf das Land zehn weitere Jahre nicht verlassen. Ein Vertreter des Innenministeriums in Riad bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag ein zehnjähriges Ausreiseverbot. Vor Ablauf der zehn Jahre könne Badawi das Land nur im Falle einer Begnadigung durch den König verlassen.

Textgröße ändern:

"Das gegen Raif verhängte Urteil war zehn Jahre Haft, gefolgt von einem Reiseverbot der selben Dauer", sagte der Ministeriumsvertreter. Das Gerichtsurteil sei endgültig.

Badawi war 2012 festgenommen und 2014 wegen "Beleidigung des Islams" zu zehn Jahren Haft und tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Seine Verurteilung hatte heftige internationale Proteste ausgelöst.

Der heute 38-jährige Badawi hatte sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Frauenrechte eingesetzt und wiederholt die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in Saudi-Arabien vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert.

Im Januar 2015 erhielt er die ersten 50 Peitschenhiebe seiner Strafe, danach wurden die ursprünglich wöchentlichen Termine zur Vollstreckung der Strafe wegen der internationalen Protestwelle ausgesetzt. Im selben Jahr zeichnete ihn das EU-Parlament mit dem Sacharow-Preis für Meinungsfreiheit und Menschenrechte aus.

Badawis Frau Haidar war nach der Festnahme ihres Mannes nach Kanada geflohen. Sie lebt mit ihren drei Kindern in der Provinz Québec und hat die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen. Die Provinz hat Badawi auf eine Pioritätenliste für Einwanderer aus humanitären Gründen gesetzt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Anschlagspläne auf Synagoge: Jugendlicher IS-Sympathisant in Augsburg vor Gericht

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat vor dem Amtsgericht Augsburg der Prozess gegen einen jugendlichen mutmaßlichen IS-Sympathisanten begonnen, der Anschlagspläne auf eine Synagoge verfolgt haben soll. Wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte, gab der zur Tatzeit 15 Jahre alte Jugendliche nach Verlesung der Anklage eine Erklärung zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft München ab. Nachfragen habe er nicht beantwortet. Inhaltliche Angaben machte der Gerichtssprecher nicht.

Raserunfall mit drei Toten in Hessen: Sieben Jahre Haft für 32-Jährigen

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat im Fall eines Raserunfalls mit drei Toten einen 32-Jährigen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde der Mann wegen eines verbotenenen Rennens mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Giffey: Berliner SPD steht trotz Ermittlungen hinter Spitzenkandidat Krach

Die Berliner SPD steht nach den Worten der früheren Landesvorsitzenden und jetzigen Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey trotz des Ermittlungsverfahrens zu ihrem Spitzenkandidaten Steffen Krach. Giffey sagte am Donnerstag im Rundfunk Berlin-Brandenburg, Krach habe parteiintern transparent über die Vorwürfe gegen ihn berichtet. Es gebe keinen Grund, an seinen Worten zu zweifeln. "Es gilt die Unschuldsvermutung - Steffen Krach hat gestern alles dargelegt."

Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel in Mietverträgen von Vonovia-Töchtern

Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des Deutschen Mieterbunds vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei Tochtergesellschaften des Immobilienkonzerns Vonovia statt - sie dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum "Vehikel" machen, um Mieterinnen und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden. (Az. I-30 UKl 1/25)

Textgröße ändern: