The National Times - Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger


Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger
Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Der in Saudi-Arabien nach zehn Jahren Haft freigelassene Blogger Raif Badawi darf das Land zehn weitere Jahre nicht verlassen. Ein Vertreter des Innenministeriums in Riad bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag ein zehnjähriges Ausreiseverbot. Vor Ablauf der zehn Jahre könne Badawi das Land nur im Falle einer Begnadigung durch den König verlassen.

Textgröße ändern:

"Das gegen Raif verhängte Urteil war zehn Jahre Haft, gefolgt von einem Reiseverbot der selben Dauer", sagte der Ministeriumsvertreter. Das Gerichtsurteil sei endgültig.

Badawi war 2012 festgenommen und 2014 wegen "Beleidigung des Islams" zu zehn Jahren Haft und tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Seine Verurteilung hatte heftige internationale Proteste ausgelöst.

Der heute 38-jährige Badawi hatte sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Frauenrechte eingesetzt und wiederholt die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in Saudi-Arabien vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert.

Im Januar 2015 erhielt er die ersten 50 Peitschenhiebe seiner Strafe, danach wurden die ursprünglich wöchentlichen Termine zur Vollstreckung der Strafe wegen der internationalen Protestwelle ausgesetzt. Im selben Jahr zeichnete ihn das EU-Parlament mit dem Sacharow-Preis für Meinungsfreiheit und Menschenrechte aus.

Badawis Frau Haidar war nach der Festnahme ihres Mannes nach Kanada geflohen. Sie lebt mit ihren drei Kindern in der Provinz Québec und hat die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen. Die Provinz hat Badawi auf eine Pioritätenliste für Einwanderer aus humanitären Gründen gesetzt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Aktivistin zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Hamas-Propaganda verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Angeklagt war die Frau zudem wegen Volksverhetzung. Von diesem Vorwurf wurde sie jedoch freigesprochen, weil die Äußerungen nicht dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.

Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden am Mittwoch und wies Klagen der AfD größtenteils ab. Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

15-Jähriger in Gelsenkirchen flieht mit Auto vor Polizei und überfährt Gans

Ein 15-jähriger Autofahrer hat sich in Gelsenkirchen eine Verfolgungsfahrt mit der Polizei geliefert und dabei eine Gans überfahren. Der Jugendliche fiel am Dienstagmorgen in einem Auto auf, weil die Kennzeichen entstempelt waren, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Mittwoch mitteilte. Als Polizisten den Wagen kontrollieren wollten, flüchtete der 15-Jährige mit hohem Tempo durch mehrere Straßen.

Nach Schuss auf Polizist in Dortmund: Ermittlungen wegen versuchten Tötungsdelikts

Nach dem Schuss auf einen Polizisten in Dortmund ermittelt eine Mordkommission gegen einen 51-Jährigen wegen eines versuchten Tötungsdelikts. Der Mann schoss am Dienstagabend auf einen Polizisten und verschanzte sich anschließend mit seinen Kindern in seiner Wohnung, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Er wurde am Mittwochmorgen festgenommen, nachdem er sich zuvor ergeben hatte.

Textgröße ändern: