The National Times - Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger


Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger
Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Der in Saudi-Arabien nach zehn Jahren Haft freigelassene Blogger Raif Badawi darf das Land zehn weitere Jahre nicht verlassen. Ein Vertreter des Innenministeriums in Riad bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag ein zehnjähriges Ausreiseverbot. Vor Ablauf der zehn Jahre könne Badawi das Land nur im Falle einer Begnadigung durch den König verlassen.

Textgröße ändern:

"Das gegen Raif verhängte Urteil war zehn Jahre Haft, gefolgt von einem Reiseverbot der selben Dauer", sagte der Ministeriumsvertreter. Das Gerichtsurteil sei endgültig.

Badawi war 2012 festgenommen und 2014 wegen "Beleidigung des Islams" zu zehn Jahren Haft und tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Seine Verurteilung hatte heftige internationale Proteste ausgelöst.

Der heute 38-jährige Badawi hatte sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Frauenrechte eingesetzt und wiederholt die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in Saudi-Arabien vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert.

Im Januar 2015 erhielt er die ersten 50 Peitschenhiebe seiner Strafe, danach wurden die ursprünglich wöchentlichen Termine zur Vollstreckung der Strafe wegen der internationalen Protestwelle ausgesetzt. Im selben Jahr zeichnete ihn das EU-Parlament mit dem Sacharow-Preis für Meinungsfreiheit und Menschenrechte aus.

Badawis Frau Haidar war nach der Festnahme ihres Mannes nach Kanada geflohen. Sie lebt mit ihren drei Kindern in der Provinz Québec und hat die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen. Die Provinz hat Badawi auf eine Pioritätenliste für Einwanderer aus humanitären Gründen gesetzt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Sorgerechtsstreit als mutmaßliches Motiv: Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade

Nach dem Schusswaffenangriff mit sechs Toten in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade liegt das Motiv nach ersten Erkenntnissen der Ermittler in einem Sorgerechtsstreit. Bei dem kurz nach der Tat festgenommenen mutmaßlichen Schützen handle es sich um einen 45-jährigen Deutschen, dessen drei Monate alte Tochter mitsamt der 34-jährigen Kindsmutter in der Einrichtung untergebracht gewesen sei, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol am Montag vor Journalisten in Stade. Die Getöteten waren demnach Mitarbeitende eines Jugendhilfeträgers und des Jugendamts.

Sechs Tote bei Schusswaffenangriff in Stade: Verdächtiger ist 45-Jähriger Deutscher

Bei dem festgenommenen Tatverdächtigen zum Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten handelt es sich um einen 45-jährigen Deutschen. Der Mann aus dem Raum Hannover sei am Montag im Zusammenhang mit einer "Sorgerechtssache" in der Einrichtung gewesen, in der seine dreimonatige Tochter und die Kindsmutter untergebracht gewesen seien, sagte die Lüneburger Polizeipräsidentin Kathrin Schuol vor Journalisten in Stade.

Oberstes US-Gericht hält Missbrauchsurteil gegen Trump aufrecht

US-Präsident Donald Trump muss der Journalistin E. Jean Carroll fünf Millionen Dollar (rund 4,4 Millionen Euro) Entschädigung wegen sexuellen Missbrauchs und späterer Verleumdung zahlen. Trump scheiterte am Montag vor dem Obersten Gericht der USA mit dem Versuch, das Urteil aus unterer Instanz aufheben zu lassen. Der Supreme Court in Washington wies den Fall ohne Angabe von Gründen ab.

Polizei nennt Schusswaffenangriff mit sechs Toten in Stade "Familientragödie"

Bei dem Schusswaffenangriff in einer Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade mit sechs Toten hat es sich nach Polizeiangaben um eine "erweiterte Familientragödie" gehandelt. Es gehe "nicht in Richtung Femizid oder auch politischer Hintergrund", sagte ein Polizeisprecher in Lüneburg am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Das Motiv für die Gewalttat liege vielmehr "im Umfeld der Jugendhilfeeinrichtung begründet".

Textgröße ändern: