The National Times - Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger


Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger
Saudi-Arabien bestätigt zehnjähriges Ausreiseverbot für freigelassenen Blogger

Der in Saudi-Arabien nach zehn Jahren Haft freigelassene Blogger Raif Badawi darf das Land zehn weitere Jahre nicht verlassen. Ein Vertreter des Innenministeriums in Riad bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Samstag ein zehnjähriges Ausreiseverbot. Vor Ablauf der zehn Jahre könne Badawi das Land nur im Falle einer Begnadigung durch den König verlassen.

Textgröße ändern:

"Das gegen Raif verhängte Urteil war zehn Jahre Haft, gefolgt von einem Reiseverbot der selben Dauer", sagte der Ministeriumsvertreter. Das Gerichtsurteil sei endgültig.

Badawi war 2012 festgenommen und 2014 wegen "Beleidigung des Islams" zu zehn Jahren Haft und tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Seine Verurteilung hatte heftige internationale Proteste ausgelöst.

Der heute 38-jährige Badawi hatte sich für das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Frauenrechte eingesetzt und wiederholt die Religionspolizei für ihre harte Durchsetzung der in Saudi-Arabien vorherrschenden strengen Auslegung des Islam kritisiert.

Im Januar 2015 erhielt er die ersten 50 Peitschenhiebe seiner Strafe, danach wurden die ursprünglich wöchentlichen Termine zur Vollstreckung der Strafe wegen der internationalen Protestwelle ausgesetzt. Im selben Jahr zeichnete ihn das EU-Parlament mit dem Sacharow-Preis für Meinungsfreiheit und Menschenrechte aus.

Badawis Frau Haidar war nach der Festnahme ihres Mannes nach Kanada geflohen. Sie lebt mit ihren drei Kindern in der Provinz Québec und hat die kanadische Staatsangehörigkeit angenommen. Die Provinz hat Badawi auf eine Pioritätenliste für Einwanderer aus humanitären Gründen gesetzt.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Totes Baby in Baden-Württemberg: Mutter soll Straftat vorgetäuscht haben

Unerwartete Wende im Fall des toten Babys aus dem baden-württembergischen Renningen: Nun wird gegen die Mutter ermittelt. Die 32-Jährige steht unter Verdacht, das tote Kind selbst an einem Bach am Ortsrand abgelegt zu haben, wie die Stuttgarter Staatsanwaltschaft und die Polizei Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der drei Monate alte Junge starb.

Obdachlosen in Berlin totgetreten: Lebenslange Haft wegen Mordes in zweitem Prozess

In einem zweiten Prozess um die Tötung eines Obdachlosen durch gezielte Tritte hat das Landgericht Berlin einen 43-Jährigen am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde entsprechend des Antrages der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Nach Mordurteil: Bayerischer Cold Case von 1978 wird von anderem Gericht aufgerollt

Ein fast 50 Jahre alter Cold Case in Bayern muss ein knappes Jahr nach einem Mordurteil neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ordnete nach Angaben vom Mittwoch an, dass ein anderes Gericht neu über den Fall verhandeln muss. Es geht um den Tod einer 18 Jahre alten Frau in Unterfranken im Jahr 1978. (Az. 1 StR 594/25)

Ermittlungen gegen Mutter nach Fund von totem Baby in Baden-Württemberg

Fünf Tage nach dem Fund eines toten Säuglings im baden-württembergische Renningen ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft nun gegen die Mutter. Die 32-Jährige soll das tote Kind mutmaßlich selbst am Ortsrand abgelegt haben, wie die Ermittler in Stuttgart und Ludwigsburg am Mittwoch mitteilten. Es gebe keine Hinweise auf eine Entführung des Säuglings. Unklar ist demnach aber weiterhin, wie der kleine Junge starb.

Textgröße ändern: