The National Times - Bekannter Zen-Meister Thich Nhat Hanh im Alter von 95 Jahren gestorben

Bekannter Zen-Meister Thich Nhat Hanh im Alter von 95 Jahren gestorben


Bekannter Zen-Meister Thich Nhat Hanh im Alter von 95 Jahren gestorben
Bekannter Zen-Meister Thich Nhat Hanh im Alter von 95 Jahren gestorben

Der bekannte Zen-Meister und Friedensaktivist Thich Nhat Hanh ist tot. Der buddhistische Mönch starb am Samstag im Alter von 95 Jahren im Tu-Hieu-Tempel in der vietnamesischen Stadt Hue, wie das Meditationszentrum Plum Village im Onlinedienst Twitter mitteilte. Mit seinen mehr als hundert Büchern unter anderem über Achtsamkeit und Meditation erreichte Nhat Hanh ein weltweites Publikum.

Textgröße ändern:

Nhat Hanh sei "friedlich" gestorben, teilte Plum Village mit. Die Organisation rief ihre "globale spirituelle Gemeinde auf, ein paar Momente innezuhalten, achtsam zu atmen" und den "Lehrer" Nhat Hanh "gemeinsam im Herzen zu halten".

Der 1926 in Vietnam geborene Nhat Hanh wurde im Alter von 16 Jahren buddhistischer Mönch. In den 60er Jahren lehrte er an den US-Universitäten Columbia und Princeton. Während seiner Zeit in den USA lernte er auch den US-Bürgerrechtler Martin Luther King kennen, der den Zen-Meister im Jahr 1967 für den Friedensnobelpreis vorschlug.

Wie King sprach sich Nhat Hanh für ein Ende des Vietnamkriegs aus, woraufhin er aus seinem Heimatland verbannt wurde. Der Mönch lebte daraufhin fast 40 Jahre im französischen Exil. Von dort aus setzte er sich für die Religionsfreiheit weltweit ein. Während der großen Fluchtbewegung aus Vietnam nach dem Ende des Krieges 1975 setzte sich Nhat Hanh für die sogenannten Boatpeople ein. Mit zwei eigenen Booten gelang ihm die Rettung von mehr als 800 Menschen.

Nach einem Schlaganfall im Jahr 2014 kehrte Nhat Hanh 2018 nach Vietnam zurück. Seine letzten Lebensjahre verbrachte Nhat Hanh im Tu-Hieu-Tempel - unter intensiver Überwachung der Behörden. Seit Nhat Hanhs Rückkehr nach Vietnam zog der Tu-Hieu-Tempel zahlreiche Anhänger der Thesen des Zen-Meisters an. "Er hat uns gelehrt, die Menschen, uns selbst und die Natur zu lieben", sagte die Pilgerin Tran Thi My Thanh.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Südkoreas frühere First Lady muss wegen Korruption für 20 Monate ins Gefängnis

Südkoreas ehemalige First Lady Kim Keon Hee ist wegen Korruption zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Richter Woo In Sung sah es bei der Strafmaßverkündung am Bezirksgericht Seoul am Mittwoch als erwiesen an, dass die Ehefrau des ebenfalls inhaftierten Ex-Präsidenten Yoon Suk Yeol großzügige Bestechungen angenommen hatte.

Angriff auf 80-Jährigen in Essen: Polizei ermittelt 13-jährigen Verdächtigen

Im Falle eines Angriffs auf einen 80-Jährigen auf einem Spielplatz in Essen gehen die Ermittler inzwischen nicht mehr von einer Gruppe von Jugendlichen aus, sondern von einem 13-jährigen Tatverdächtigen. Die Polizei stehe in diesem Fall im engen Austausch mit der Familie und dem Jugendamt, teilte die Polizeibehörde in Essen am Mittwoch mit.

Minneapolis: Demokratin Omar mit Flüssigkeit bespritzt - Trump will "deeskalieren"

Inmitten der angespannten Lage nach den tödlichen Schüssen auf den Krankenpfleger Alex Pretti ist die demokratische US-Kongressabgeordnete Ilhan Omar von einem Angreifer mit einer unbekannten Flüssigkeit bespritzt worden. Die Attacke ereignete sich am Dienstag (Ortszeit), als Omar bei einer Bürgerversammlung in Minneapolis über ihre Forderung nach einer Abschaffung der Einwanderungsbehörde ICE sprach und den Rücktritt von Heimatschutzministerin Kristi Noem forderte. Im Bundesstaat Arizona wurde derweil ein 34-Jähriger durch Schüsse von Grenzschützern schwer verletzt.

Bundesgerichtshof entscheidet über Untervermietung mit hohem Gewinn

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (12.00 Uhr) über die Zulässigkeit einer lukrativen Untervermietung. Ein Mieter aus Berlin zahlte etwa 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass für die Wohnung höchstens 748 Euro Kaltmiete verlangt werden dürfen. (Az. VIII ZR 228/23)

Textgröße ändern: