The National Times - Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe


Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde der hessischen Piratenpartei gegen den sogenannten Hessentrojaner ist in Karlsruhe gescheitert. Sie werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Landesverband der Partei und zwei einzelne Kläger hatten eine Neuregelung zu Onlinedurchsuchungen und der Überwachung von Telekommunikation stoppen wollen. (Az. 1 BvR 1552/19)

Textgröße ändern:

Laut der Neuregelung darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe von Software Zugriff auf Festplatten bekommen und Telefonate über das Internet überwachen. Die Beschwerdeführer sahen dadurch ihr Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verletzt. Sie bemängelten unzureichenden Umgang mit möglichen Sicherheitslücken.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Beschwerde aber als unzulässig. Eine mögliche Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers sei nicht ausreichend dargelegt, entschied es. Die Kläger hätten nicht erklärt, dass sie selbst unmittelbar von der Regelung betroffen seien. Ihre Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung und keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

New York: Hakenkreuz-Schmierereien an Synagoge und Häusern

Unbekannte haben im New Yorker Stadtteil Queens Hakenkreuze und andere antisemitische Graffiti an eine Synagoge und Häuser gesprüht. Die Polizei erklärte am Montag, nach den Tätern werde gesucht. Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani äußerte sich in Onlinenetzwerken "entsetzt und wütend" über den Vorfall.

Amokfahrer rast durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte

Er raste mit einem Auto durch eine Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt: Ein 33-jähriger Deutscher hat am Montagnachmittag bei einer Amokfahrt in der sächsischen Großstadt zwei Menschen getötet und mindestens zwei weitere schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von einer "Vielzahl" weiterer Verletzter. Der mutmaßliche Amoktäter, der den Angaben zufolge in Leipzig lebt, wurde widerstandslos in seinem Wagen festgenommen. Die Motive der Tat waren zunächst unklar.

US-Außenminister Rubio trifft Papst Leo XIV. am Donnerstag in Rom

US-Außenminister Marco Rubio wird bei seinem Besuch in Rom am Donnerstag mit Papst Leo XIV. zusammentreffen. Rubio werde mit dem Pontifex "die Lage in der Golfregion und gemeinsame Interessen in der westlichen Hemisphäre besprechen", erklärte das US-Außenministerium am Montag. Aus Vatikankreisen war das Treffen, das nach dem Schlagabtausch zwischen US-Präsident Donald Trump und dem Pontifex vor wenigen Wochen die bilateralen Beziehungen wieder entspannen soll, bereits am Vortag bestätigt worden.

Verdächtiger Autofahrer von Leipzig ist 33-jähriger Deutscher

Bei dem nach dem tödlichen Vorfall mit einem Auto in Leipzig festgenommenen Fahrer handelt es sich um einen 33-Jährigen mit deutscher Staatsangehörigkeit aus der sächsischen Stadt. Der Mann sei von Einsatzkräften noch in seinem Fahrzeug widerstandslos festgenommen worden, teilte die Polizei in der sächsischen Stadt am Montagabend mit. Er befinde sich in Polizeigewahrsam.

Textgröße ändern: