The National Times - Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe

Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe


Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe
Verfassungsbeschwerde gegen sogenannten Hessentrojaner scheitert in Karlsruhe

Eine Verfassungsbeschwerde der hessischen Piratenpartei gegen den sogenannten Hessentrojaner ist in Karlsruhe gescheitert. Sie werde nicht zur Entscheidung angenommen, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch. Der Landesverband der Partei und zwei einzelne Kläger hatten eine Neuregelung zu Onlinedurchsuchungen und der Überwachung von Telekommunikation stoppen wollen. (Az. 1 BvR 1552/19)

Textgröße ändern:

Laut der Neuregelung darf die Polizei unter bestimmten Voraussetzungen mit Hilfe von Software Zugriff auf Festplatten bekommen und Telefonate über das Internet überwachen. Die Beschwerdeführer sahen dadurch ihr Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme verletzt. Sie bemängelten unzureichenden Umgang mit möglichen Sicherheitslücken.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf ihre Beschwerde aber als unzulässig. Eine mögliche Verletzung der Schutzpflicht des Gesetzgebers sei nicht ausreichend dargelegt, entschied es. Die Kläger hätten nicht erklärt, dass sie selbst unmittelbar von der Regelung betroffen seien. Ihre Verfassungsbeschwerde habe keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung und keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Autofahrerin in Dinslaken erfasst radfahrende Kinder: Zwei Zwölfjährige sterben

Nach einem schweren Verkehrsunfall sind im nordrhein-westfälischen Dinslaken zwei zwölfjährige Radfahrer gestorben. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Polizei in Wesel und die Staatsanwaltschaft Duisburg mitteilten. Zwei von ihnen erlagen später ihren Verletzungen.

Duterte soll sich ab November wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten

Der frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte soll sich voraussichtlich ab dem 30. November vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten. Die Vorsitzende Richterin Joanna Korner teilte am Mittwoch mit, sie sei grundsätzlich "bereit" dem entsprechenden Antrag der Anklage stattzugeben. Allerdings solle vorher erneut die Verhandlungsfähigkeit des 81-Jährigen überprüft werden, fügte sie hinzu.

Zwölfjähriger Radfahrer stirbt nach schwerem Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen

Nach einem schweren Verkehrsunfall im nordrhein-westfälischen Dinslaken ist ein zwölfjähriger Radfahrer ums Leben gekommen. Eine 47-jährige Autofahrerin kam am Mittwochmorgen aus zunächst ungeklärter Ursache von der Fahrbahn ab und erfasste drei radfahrende Kinder im Alter von jeweils zwölf Jahren, wie die Staatsanwaltschaft Duisburg und Polizei Wesel mitteilten.

"Wir schlagen zurück": Polizei und BSI werden im Cyber-Kampf gestärkt

Die deutschen Sicherheitsbehörden sollen künftig bei Cyberattacken zurückschlagen dürfen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit. Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sollen diesem zufolge Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch aktiv gegen Angreifer vorgehen dürfen. "Wir schützen uns und wir schlagen zurück", sagte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt.

Textgröße ändern: