The National Times - Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden


Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden
Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten. Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug, sollen Täter künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hieß es.

Textgröße ändern:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln "verhindert, verurteilt und verfolgt" werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Mehr als neun Jahre Haft für Totschlag an Bekanntem in Nordrhein-Westfalen

Das Landgericht Bochum hat einen 56-Jährigen wegen der Tötung eines Bekannten zu neun Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlag, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach wurde das Urteil am Mittwoch verkündet. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 56-Jährige das Opfer im Juli bei einem Streit in Herne erstach.

Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin: Zschäpe erneut befragt

Die als NSU-Mittäterin verurteilte Beate Zschäpe hat erneut im Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremen Zelle ausgesagt. Vor dem Oberlandesgericht Dresden wurde Zschäpe am Donnerstag ein weiteres Mal zum Leben des NSU-Trios im Untergrund und einer möglichen Mitwisserschaft der Angeklagten befragt. Die 51-Jährige vermied dabei belastende Aussagen gegen die früher mit ihr befreundete Frau.

Prozess um islamistischen Messerangriff in Bielefeld beginnt am 2. März

Der Prozess um den mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriff vor einer Kneipe in Bielefeld beginnt am 2. März am Oberlandesgericht Düsseldorf. Angeklagt ist ein heute 36-Jähriger wegen versuchten Mordes in vier Fällen, gefährlicher Körperverletzung sowie Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrororganisation, wie das Gericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Donnerstag mitteilte.

Urteil: Rheinland-pfälzisches Kind darf ohne Masernschutz nicht in Kita

Ein Kind darf einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge ohne verlässlich nachgewiesenen Masernschutz nicht in die Kita. Immunität gegen das Virus kann ein Arzt nur bestätigen, wenn das Kind schon einmal an Masern erkrankt war oder mit einem speziellen Test eine Immunität nachgewiesen wurde, wie das Verwaltungsgericht Mainz am Donnerstag betonte. Es lehnte damit den für einen Dreijährigen eingereichten Eilantrag ab. (Az.: 1 L 733/25.MZ)

Textgröße ändern: