The National Times - Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden


Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden
Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten. Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug, sollen Täter künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hieß es.

Textgröße ändern:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln "verhindert, verurteilt und verfolgt" werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

E.Cox--TNT

Empfohlen

DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich

Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)

Gericht in Paris ordnet Auslieferung eines Antifaschisten nach Deutschland an

Ein Untersuchungsgericht in Paris hat am Mittwoch die Auslieferung eines albanischen Antifaschisten nach Deutschland angeordnet. Der als "Gino" bekannte Rexhino Abazaj kündigte an, dies anzufechten. Sein Anwalt Youri Krassoulia bezeichnete die Entscheidung als "skandalös".

Waldbrand im belgischen Hohen Venn eingegrenzt - Lage bleibt aber "kompliziert"

Nach tagelangem Kampf gegen den Waldbrand im belgischen Naturschutzgebiet Hoher Venn nahe der Grenze zu Deutschland ist es den Einsatzkräften gelungen, das Feuer einzugrenzen. Der seit Freitag wütende Brand sei "unter Kontrolle gebracht worden" und dürfte sich nicht weiter in Richtung Deutschland ausbreiten, erklärte der Leiter der Krisenkommunikation der Provinz Lüttich, Tony Hosmans, am Mittwoch. Entwarnung konnten die Behörden jedoch noch nicht geben.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe nach Totschlag an Ehefrau in Liebeszelle

Nach dem Tod einer 35-Jährigen in einer sogenannten Liebeszelle eines Gefängnisses in Sachsen-Anhalt ist das Hafturteil gegen deren Ehemann rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die vom Landgericht Stendal wegen Totschlags gegen den Mann verhängte zehnjährige Freiheitsstrafe, wie das höchste deutsche Strafgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Revision des Angeklagten wurde abgewiesen.

Textgröße ändern: