The National Times - Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden


Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden
Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten. Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug, sollen Täter künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hieß es.

Textgröße ändern:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln "verhindert, verurteilt und verfolgt" werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Tod von Siebenjährigem bei Schwimmunterricht: Mildere Strafen in Konstanz

In einem Berufungsverfahren um den Tod eines siebenjährigen Jungen beim Schwimmunterricht in Konstanz sind die Strafen für zwei Lehrerinnen gemildert worden. Das Landgericht Konstanz änderte ein vorhergehendes Urteil ab und verhängte Geldstrafen in Höhe von 9000 Euro und 8500 Euro, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Im Februar 2025 waren die Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Kind war im September 2023 ertrunken.

43 Jahre nach Tat: Prozess um Tötung von Sexarbeiter in Hamburg begonnen

43 Jahre nach der Tötung eines transsexuellen Prostituierten hat am Freitag in Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Dem zum Zeitpunkt der Anklage 61-Jährigen wird vorgeworfen, das Opfer im Januar 1983 in dessen Wohnwagen in Hamburg erschossen zu haben, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Er muss sich wegen Mordes verantworten.

Myanmars Präsident erlässt Amnestie - Haftstrafe von Suu Kyis reduziert

Eine Woche nach seiner Vereidigung als formal ziviler Präsident hat Myanmars Staatschef Min Aung Hlaing eine Amnestie für tausende Gefangene und die Umwandlung von Todesurteilen in lebenslange Haftstrafen verkündet. Zudem wurde die Reduzierung der Haftstrafen für andere Gefangene bekanntgegeben, was auch für die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gilt. Ihre langjährige Haftstrafe wurde um ein Sechstel reduziert, wie die Nachrichtenagentur AFP erfuhr. Der frühere Präsident Win Myint kam frei.

43-Jähriger stirbt in Schleswig-Holstein bei Arbeiten in Brunnenschacht

Ein 43-Jähriger ist in Schleswig-Holstein bei Arbeiten in einem Brunnenschacht tödlich verletzt worden. Bei Wartungsarbeiten in Tensfeld zersprang aus unklarer Ursache ein Druckbehälter, wie die Polizei in Bad Segeberg am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: