The National Times - Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden


Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden
Vergewaltigung soll in Europa schärfer geahndet werden

Bei der Verfolgung von Gewalt gegen Frauen sollen in der EU künftig einheitliche Mindeststandards gelten. Wie die EU-Kommission anlässlich des Internationalen Frauentags am Dienstag vorschlug, sollen Täter künftig europaweit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher seien in 18 der 27 Mitgliedsländer Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung, hieß es.

Textgröße ändern:

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen betonte, Gewalt gegen Frauen müsse europaweit nach ähnlichen Regeln "verhindert, verurteilt und verfolgt" werden. In vielen EU-Staaten seien die Gesetze gegen sexuelle Nötigung zu vage formuliert oder zu lax, kritisierte die EU-Kommission. So sei etwa die Genitalverstümmelung nicht überall explizit verboten.

Auch das Mobbing oder Stalking von Frauen im Internet soll EU-weit als Straftat gelten, wie die Kommission weiter vorschlug. Unter Strafe gestellt werden soll demnach auch das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. Der Richtlinienvorschlag geht nun zur Beratung an die EU-Staaten und das Europaparlament.

Den Angaben zufolge hat jede dritte Frau in der EU Erfahrungen mit Gewalt oder häuslicher Gewalt gemacht. Jede Zwanzigste wurde demnach Opfer einer Vergewaltigung. Allerdings müsse die Datenbasis für sexualisierte Gewalt verbessert werden, betonte die Kommission.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht 2016 reformiert. Seitdem gilt das Prinzip "Nein heißt Nein" - das heißt, eine Vergewaltigung liegt laut Paragraf 177 des Strafgesetzbuchs auch dann vor, wenn das Opfer sich nicht körperlich wehrt, sondern durch Worte oder Gesten seine Ablehnung zum Ausdruck bringt.

E.Cox--TNT

Empfohlen

"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen

Für gefälschte Pornos, heimliche Sex-Fotos oder heimliche digitale Überwachung sollen laut der "Bild"-Zeitung künftig bis zu zwei Jahre Haft drohen. Wie das Blatt am Freitag unter Berufung auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf berichtete, will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drei neue Paragraphen in das Strafgesetzbuch einführen, um entschlossener gegen digitale Gewalt vorgehen zu können.

Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover

Weil er Informationen an Drogenkriminelle weitergab, ist ein Staatsanwalt in Niedersachsen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach den Angeklagten am Freitag wegen Bestechlichkeit in neun Fällen sowie Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig und verhängte gegen ihn achteinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von 45.000 Euro angeordnet.

Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit sieht sich von Epstein "manipuliert und getäuscht"

In ihrem ersten öffentlichen Interview seit Bekanntwerden ihrer jahrelangen freundschaftlichen Beziehungen zum verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit diesem "Manipulation und Täuschung" vorgeworfen. Es sei für sie sehr wichtig, sich der Tatsache zu stellen, dass sie Epsteins Vergangenheit nicht genauer hinterfragt habe "und dass ich in diesem Ausmaß manipuliert und getäuscht wurde", sagte Mette-Marit in dem am Freitag ausgestrahlten Gespräch mit dem Sender NRK.

Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder

Wegen der Versteigerung gefälschter Ölbilder ist ein Berliner Kunsthändler zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Freitag des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem Fall handelte es sich dabei um versuchten Betrug. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 21.000 Euro an.

Textgröße ändern: