The National Times - Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen


Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen
Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter allein schoss.

Textgröße ändern:

Er soll fünf Schüsse abgegeben haben. Ihm wird neben Mord ebenfalls gewerbsmäßige Wilderei vorgeworfen. Nach Angaben der Ermittler schweigt er weiterhin zu den Tatvorwürfen. An den beiden beschlagnahmten Tatwaffen seien keine Fingerabdrücke des 32-Jährigen feststellbar gewesen. Allein der 38-Jährige habe seine Spuren darauf hinterlassen.

Ermittlungen zu den Lebensläufen ergaben laut Staatsanwaltschat, dass der 38-Jährige ein "sehr guter Schütze" sei und sein Jagdgewehr sehr schnell habe nachladen können. Er habe Schießerfahrung und mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012 seit 1999 einen Jagdschein. Dieser lief im März 2020 aus und wurde nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine Waffen mehr auf seiner Waffenerlaubnis eingetragen gewesen.

Bei dem 32-Jährigen hätten sich hingegen keine Hinweise auf eine Schießpraxis ergeben. Er hatte weder einen Waffenschein noch einen Jagdschein. Diese habe er auch in der Vergangenheit nie besessen.

Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen zwei tatverdächtige Männer wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Mann akzeptiert Trennung nicht: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Hessen

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 57-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass er die Tat beging, weil sich die Frau von ihm scheiden ließ. Da er die Trennung nicht akzeptierte, beschloss der Mann demnach, die Frau zu töten.

Urteilsverkündung im Veruntreuungsverfahren gegen Rechtspopulistin Le Pen hat begonnen

Im Berufungsprozess wegen der Veruntreuung von EU-Geldern gegen Frankreichs Rechtspopulistin Marine Le Pen haben die Richter am Dienstag in Paris mit der Verkündung des Urteils begonnen. Dies soll voraussichtlich mehrere Stunden dauern. Das Urteil wird zugleich darüber entscheiden, ob Le Pen oder der 30 Jahre alte Parteichef des rechtspopulistischen RN, Jordan Bardella, bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten.

Immer mehr junge Drogentote in Deutschland: Streeck fordert mehr Prävention

In Deutschland sterben immer mehr junge Menschen an Drogen. Seit 2021 verdoppelte sich die Zahl der unter 20 Jahre alten Drogentoten nahezu und stieg auf 106 im vergangenen Jahr, wie der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), am Dienstag in Berlin mitteilte. Bei den unter 30-Jährigen gab es in dem Zeitraum einen Anstieg um 52,6 Prozent auf 528, womit inzwischen fast jeder vierte Drogentote in Deutschland unter 30 Jahre alt ist.

Experte: Le-Pen-Urteil gibt Startschuss für Frankreichs Präsidentschaftswahl

Das Urteil im Berufungsverfahren gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen am Dienstag gibt nach Einschätzung eines Experten den Startschuss für den Präsidentschaftswahlkampf in Frankreich. "Alle Parteien warten ausnahmslos auf das Urteil und auf die Antwort zu der Frage, mit wem sie es zu tun bekommen", sagte der Politikwissenschaftler Jacob Ross von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik (DGAP) der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern: