The National Times - Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen


Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen
Mordvorwurf gegen einen Verdächtigen nach Schüssen auf Polizisten bei Kusel fallengelassen

Rund vier Wochen nach den tödlichen Schüssen auf zwei Polizisten im Landkreis Kusel in Rheinland-Pfalz hat die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern den Mordvorwurf gegen einen der beiden Verdächtigen fallengelassen. Der Haftbefehl gegen den 32-Jährigen bleibe aber wegen gewerbsmäßiger Wilderei und Strafvereitelung bestehen, teilte die Behörde am Dienstag mit. Sie geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der 38-jährige Haupttäter allein schoss.

Textgröße ändern:

Er soll fünf Schüsse abgegeben haben. Ihm wird neben Mord ebenfalls gewerbsmäßige Wilderei vorgeworfen. Nach Angaben der Ermittler schweigt er weiterhin zu den Tatvorwürfen. An den beiden beschlagnahmten Tatwaffen seien keine Fingerabdrücke des 32-Jährigen feststellbar gewesen. Allein der 38-Jährige habe seine Spuren darauf hinterlassen.

Ermittlungen zu den Lebensläufen ergaben laut Staatsanwaltschat, dass der 38-Jährige ein "sehr guter Schütze" sei und sein Jagdgewehr sehr schnell habe nachladen können. Er habe Schießerfahrung und mit Unterbrechung zwischen 2008 und 2012 seit 1999 einen Jagdschein. Dieser lief im März 2020 aus und wurde nicht verlängert. Zu diesem Zeitpunkt seien keine Waffen mehr auf seiner Waffenerlaubnis eingetragen gewesen.

Bei dem 32-Jährigen hätten sich hingegen keine Hinweise auf eine Schießpraxis ergeben. Er hatte weder einen Waffenschein noch einen Jagdschein. Diese habe er auch in der Vergangenheit nie besessen.

Die 24 Jahre alte Polizistin und ihr 29-jähriger Kollege waren am 31. Januar im Landkreis Kusel bei einer Verkehrskontrolle erschossen worden. Gegen zwei tatverdächtige Männer wurde einen Tag später Haftbefehl wegen gemeinschaftlichen Mordes erlassen. Laut den Ermittlern wollten sie damit eine vorangegangene Wilderei verdecken. Die Tat löste großes Entsetzen aus.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden

Fast ein Jahr nach dem Zusammenstoß zweier Schiffe in der Nordsee ist der russische Kapitän eines der beiden Frachter von einem Gericht in Großbritannien für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Kapitän am Montag wegen fahrlässiger Tötung eines philippinischen Besatzungsmitgliedes, dessen Leiche nie geborgen wurde. Der Kapitän zeigte bei der Verurteilung keine Regung, das Strafmaß soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf

Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe festgenommen

Kurz vor dem Beginn seines Prozesses wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit erneut festgenommen worden. Wie die Polizei am Montag in Oslo mitteilte, wurde der 29-jährige Marius Borg Hoiby am Sonntagabend "wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstoß gegen ein Kontaktverbot" in Gewahrsam genommen. Angaben zu dem oder den mutmaßlichen Opfern machte die Polizei nicht.

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: