The National Times - Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen


Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum neuen Autoraserparagrafen. Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hält das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Der Paragraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit bis zu 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Das Amtsgericht will die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden

Fast ein Jahr nach dem Zusammenstoß zweier Schiffe in der Nordsee ist der russische Kapitän eines der beiden Frachter von einem Gericht in Großbritannien für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Kapitän am Montag wegen fahrlässiger Tötung eines philippinischen Besatzungsmitgliedes, dessen Leiche nie geborgen wurde. Der Kapitän zeigte bei der Verurteilung keine Regung, das Strafmaß soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf

Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe festgenommen

Kurz vor dem Beginn seines Prozesses wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit erneut festgenommen worden. Wie die Polizei am Montag in Oslo mitteilte, wurde der 29-jährige Marius Borg Hoiby am Sonntagabend "wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstoß gegen ein Kontaktverbot" in Gewahrsam genommen. Angaben zu dem oder den mutmaßlichen Opfern machte die Polizei nicht.

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: