The National Times - Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen


Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum neuen Autoraserparagrafen. Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hält das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Der Paragraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit bis zu 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Das Amtsgericht will die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden

Die Kosten für eine Schufa-Bonitätsauskunft über säumige Zahler müssen nicht erstattet werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe und wies eine Revision in zwei Fällen zurück. Die "jeweilige Klagepartei hat gegen den jeweiligen Beklagten keinen Anspruch auf Ersatz der Kosten für die Bonitätsauskunft", erklärte das Gericht. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will die Verjährungsfrist bei Vergewaltigungen deutlich verlängern: "Die Frist beträgt derzeit im Regelfall fünf Jahre. Das ist zu kurz", sagte Hubig den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Donnerstag. "Angemessen wären aus meiner Sicht 20 Jahre - so wie bei vergleichbar schweren Verbrechen auch." Unterstützung dafür kam vom Koalitionspartner Union.

Berliner Bäcker tot in seinem Laden entdeckt - Mordkommission ermittelt

In Berlin-Wedding ist ein Bäcker offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Der 61-Jährige wurde in der Nacht zum Donnerstag leblos in seiner Bäckerei gefunden, wie die Polizei in der Bundeshauptstadt mitteilte.

Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern

In Bayern ist ein Mann nach einem Unfall mit einem losrollenden leeren Auto gestorben. Der 77-Jährige kam am Mittwochmittag in der Gemeinde Castell mit dem Fuß unter einen Reifen des Fahrzeugs, das sich aus noch ungeklärter Ursache in Bewegung gesetzt hatte, wie die Polizei am Donnerstag in Würzburg mitteilte. Daraufhin wurde sein linkes Bein unter dem Reifen eingeklemmt.

Textgröße ändern: