The National Times - Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen


Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum neuen Autoraserparagrafen. Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hält das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Der Paragraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit bis zu 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Das Amtsgericht will die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Erneut mehr antisemitische Vorfälle in Sachsen-Anhalt registriert

Die Zahl der antisemitischen Vorfälle in Sachsen-Anhalt ist 2025 erneut angestiegen. Die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus (Rias) Sachsen-Anhalt registrierte im vergangenen Jahr 270 Fälle und damit 68 mehr als 2024, wie die Stelle am Donnerstag in Magdeburg mitteilte. Damit habe sich der Anstieg seit dem Überfall der radikalislamischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 verstetigt, hieß es.

EuGH: Deutsche Kürzungen von Asylleistungen in bestimmten Fällen unzulässig

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Kürzungen von Asylbewerberleistungen in Deutschland in bestimmten Fällen für unzulässig erklärt. In dem am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil geht es um den Fall eines Afghanen, dessen Abschiebung nach Rumänien deutsche Behörden angeordnet hatten, die aber dann nicht vollzogen wurde. Das Urteil bezieht sich formal auf diesen Einzelfall, enthält aber auch grundsätzliche Aussagen (AZ: C‑621/24).

Weitere Festnahme in Nordrhein-Westfalen nach Tötung von Mann in Münchner Altstadt

Rund vier Monate nach einem Tötungsdelikt in der Münchner Altstadt ist ein zweiter Tatverdächtiger in Nordrhein-Westfalen gefasst worden. Der 23-Jährige wurde am Mittwochnachmittag in der Städteregion Aachen festgenommen, wie die Polizei am Donnerstag in München mitteilte. Er sollte demnach einem Haftrichter vorgeführt werden. Bereits im Februar war in Nordrhein-Westfalen ein 21-Jähriger festgenommen worden.

Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein meldet extremen Anstieg von Spionagefällen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen. Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht. "Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich", erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.

Textgröße ändern: