The National Times - Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen


Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen
Bundesverfassungsgericht veröffentlicht Entscheidung zu Autoraserparagrafen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe veröffentlicht am Dienstag (09.30 Uhr) eine Entscheidung zum neuen Autoraserparagrafen. Im Fall einer Fluchtfahrt vor der Polizei hält das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den hier anwendbaren Passus für zu unbestimmt und daher nicht anwendbar. Der Paragraf 315d wurde 2017 ins Strafgesetzbuch eingefügt. Er stellt Kraftfahrzeugrennen und anderweitige Raserei unter Strafe. Es drohen Geld- oder Haftstrafen, bei Todesopfern bis zu zehn Jahre. (Az: 2 BvL 1/20)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vor. Weil er keinen Führerschein hatte und betrunken war, wollte er einer Polizeikontrolle entgehen. Laut Staatsanwaltschaft soll er mit bis zu 100 Stundenkilometern durch Ortschaften gerast sein. Die Staatsanwaltschaft stützt sich auf einen Passus des Raserparagrafen, der es unabhängig von einem Rennen unter Strafe stellt, "grob verkehrswidrig und rücksichtslos" zu fahren, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen". Das Amtsgericht will die Anklage nur wegen einer Trunkenheitsfahrt zulassen.

S.Collins--TNT

Empfohlen

"Rufschädigung": Stiftung verklagt britischen Prinzen Harry

Die einst von Prinz Harry mitgegründete Stiftung Sentebale für HIV-Infizierte in Afrika verklagt den jüngeren Sohn des britischen Königs wegen "Rufschädigung". Die Organisation Sentebale erklärte am Freitag, sie fordere unter anderem eine Entschädigung, nachdem eine "koordinierte Medienkampagne" im März 2025 "ihre Tätigkeit behindert und ihren Ruf geschädigt" habe. Als "Architekten" der Kampagne werden Prinz Harry und der britische Politikberater Mark Dyer genannt, der früher Treuhänder von Sentebale war.

Macron und Leo XIV. rufen zu Frieden in der Welt auf

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron und Papst Leo XIV. haben vor dem Hintergrund des Iran-Kriegs zu Frieden in der Welt aufgerufen. "Angesichts der Brüche in der Welt ist der Einsatz für Frieden Pflicht und Anspruch", erklärte Macron am Freitag nach seiner ersten Privataudienz bei dem aus den USA stammenden Leo XIV. Der Papst verurteilte die "sinnlose und unmenschliche Gewalt" im Nahen Osten.

Epstein-Skandal: Weiter Rätselraten über Melania Trumps Auftritt

Nach den überraschenden Äußerungen von Melania Trump zum Epstein-Skandal herrscht Rätselraten über ihre Motive. US-Präsident Donald Trump sagte am Donnerstag (Ortszeit) einer Reporterin des Senders MS NOW, er habe nichts von dem Auftritt seiner Ehefrau im Weißen Haus gewusst. Medien veröffentlichten derweil eine Email aus den Epstein-Akten, die Melania Trump zugeschrieben wird.

Pentagon und Vatikan weisen Bericht über "bittere Standpauke" für Papst-Gesandten zurück

Das Pentagon und der Vatikan haben einen US-Medienbericht zurückgewiesen, wonach der Gesandte des Heiligen Stuhls wegen kritischer Äußerungen von Papst Leo XIV. über die Anwendung militärischer Gewalt zu einer "bitteren Standpauke" einbestellt worden sei. Der Bericht des US-Nachrichtenportals The Free Press sei "stark übertrieben und verzerrt", erklärte das US-Verteidigungsministerium am Donnerstag (Ortszeit) im Onlinedienst X. Das Treffen im Januar sei vielmehr "respektvoll und vernünftig" gewesen. Vatikan-Sprecher Matteo Bruni teilte in einer Erklärung mit, der Bericht "entspreche in keiner Weise der Wahrheit."

Textgröße ändern: