The National Times - Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln


Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln
Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Die Mutter eines vor einer Babyklappe entdeckten toten Säuglings ist vom Landgericht Köln zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, ihr fünftes Kind durch Unterlassen getötet zu haben, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Das Urteil in dem Verfahren erging bereits am späten Freitag. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ehemann der Angeklagten trat als Nebenkläger auf. Ob die Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, war am Montag noch nicht ersichtlich.

Textgröße ändern:

Laut Anklagevorwurf hatte die Frau das Kind im Juli vergangenen Jahres im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und auch selbst abgenabelt. Danach habe sie den Säugling eingewickelt und in einem Kleiderschrank ihrer älteren Kinder abgelegt, um ihn am nächsten Morgen zur Babyklappe eines Familienzentrums im Stadtteil Nippes zu bringen.

Dort soll sie das Neugeborene abgelegt haben, ohne den Alarm der Babyklappe auszulösen. Das in ein Handtuch eingewickelte Baby wurde am 12. Juli tot vor der Klappe gefunden. Eine bei dem Kleinen gefundene Quittung eines Discounters führte zu der 36-Jährigen, die in der Nähe des Frauenhauses lebte. Im August wurde die Frau festgenommen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen

Eine Sparkasse in Niedersachsen muss ein Konto des linken Vereins Rote Hilfe vorerst weiterführen. Das Oberlandesgericht Braunschweig (OLG) bestätigte laut einer Mitteilung vom Donnerstag eine entsprechende Entscheidung des Landgerichts Göttingen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren. (4 O 396/25)

Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH

Obi darf seine Hausfarbe Orange nicht exklusiv benutzen. Die Baumarktkette bekommt dafür keinen Markenschutz, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten damit Erfolg in dem langen Rechtsstreit. (Az. I ZB 58/25)

Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof

In Berlin ist ein 26-Jähriger Opfer eines brutalen homophoben Angriffs geworden. Der Mann hielt sich in der Nacht zum Donnerstag an einem S-Bahnhof im Stadtteil Prenzlauer Berg auf, als er von einem Unbekannten nach einer Zigarette gefragt wurde, wie die Polizei mitteilte. Außerdem erkundigte der Fremde sich nach seiner sexuellen Orientierung.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe mit Fahrdienstleistern in Frankfurt am Main

Weil sie mit illegalen Fahrten für Fahrdienstleister einen Steuerschaden in Millionenhöhe verursacht haben sollen, hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen fünf Männer und eine Frau erhoben. Ihnen werden besonders schwere illegale Beschäftigung, besonders schwere Steuerhinterziehung und bandenmäßige Urkundenfälschung vorgeworfen, wie die hessische Behörde am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern: