The National Times - Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln


Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln
Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Die Mutter eines vor einer Babyklappe entdeckten toten Säuglings ist vom Landgericht Köln zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, ihr fünftes Kind durch Unterlassen getötet zu haben, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Das Urteil in dem Verfahren erging bereits am späten Freitag. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ehemann der Angeklagten trat als Nebenkläger auf. Ob die Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, war am Montag noch nicht ersichtlich.

Textgröße ändern:

Laut Anklagevorwurf hatte die Frau das Kind im Juli vergangenen Jahres im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und auch selbst abgenabelt. Danach habe sie den Säugling eingewickelt und in einem Kleiderschrank ihrer älteren Kinder abgelegt, um ihn am nächsten Morgen zur Babyklappe eines Familienzentrums im Stadtteil Nippes zu bringen.

Dort soll sie das Neugeborene abgelegt haben, ohne den Alarm der Babyklappe auszulösen. Das in ein Handtuch eingewickelte Baby wurde am 12. Juli tot vor der Klappe gefunden. Eine bei dem Kleinen gefundene Quittung eines Discounters führte zu der 36-Jährigen, die in der Nähe des Frauenhauses lebte. Im August wurde die Frau festgenommen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

USA wollen Hinrichtung von Attentäter durch Erschießungskommando live übertragen

Die USA wollen die Hinrichtung des zum Tode verurteilten Amokläufers Nidal Hasan live übertragen. US-Verteidigungsminister Pete Hegseth sagte in einem am Donnerstag veröffentlichten Videointerview, Hasan bekomme "ein Erschießungskommando mit Soldaten (...), und wir werden dafür sorgen, dass die Leute zusehen können, dass es öffentlich ist". Ein Pentagon-Mitarbeiter sagte auf Anfrage, die Hinrichtung am 3. Dezember solle "live übertragen" werden.

Textgröße ändern: