The National Times - Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln


Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln
Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Die Mutter eines vor einer Babyklappe entdeckten toten Säuglings ist vom Landgericht Köln zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, ihr fünftes Kind durch Unterlassen getötet zu haben, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Das Urteil in dem Verfahren erging bereits am späten Freitag. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ehemann der Angeklagten trat als Nebenkläger auf. Ob die Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, war am Montag noch nicht ersichtlich.

Textgröße ändern:

Laut Anklagevorwurf hatte die Frau das Kind im Juli vergangenen Jahres im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und auch selbst abgenabelt. Danach habe sie den Säugling eingewickelt und in einem Kleiderschrank ihrer älteren Kinder abgelegt, um ihn am nächsten Morgen zur Babyklappe eines Familienzentrums im Stadtteil Nippes zu bringen.

Dort soll sie das Neugeborene abgelegt haben, ohne den Alarm der Babyklappe auszulösen. Das in ein Handtuch eingewickelte Baby wurde am 12. Juli tot vor der Klappe gefunden. Eine bei dem Kleinen gefundene Quittung eines Discounters führte zu der 36-Jährigen, die in der Nähe des Frauenhauses lebte. Im August wurde die Frau festgenommen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Bombenanschläge mit Verletzten bei Macrons Besuch in Damaskus

Beim Besuch des französischen Präsidenten Emmanuel Macron in Syrien sind in unmittelbarer Nähe seines Hotels zwei Bombenanschläge verübt worden. Dem syrischen Innenministerium zufolge wurden bei den Explosionen in der Hauptstadt Damaskus am Dienstag 18 Menschen verletzt. Macron war zu dem Zeitpunkt schon zu seinem Treffen mit Interimspräsident Ahmed al-Scharaa aufgebrochen. Er, die Explosionen dürften nicht dazu führen, "dass wir uns destabiliseren lassen".

"Drohende Gefahr" in Bayerns Polizeigesetz wird von Verfassungsgericht geprüft

Bayerns neues Polizeigesetz ist seit seinem Inkrafttreten umstritten - nun wird es vom Bundesverfassungsgericht geprüft. In der Karlsruher Verhandlung am Dienstag ging es vor allem um die Schwelle der "drohenden Gefahr", bei der die Polizei eingreifen darf. Vor Gericht werden Verstöße gegen "eine Vielzahl von Grundrechten" gerügt, wie dessen Präsident Stephan Harbarth sagte. (Az. 1 BvF 1/18 und 1 BvR 2271/18)

Tschechisches Gericht bestätigt Auslieferung von Rechtsextremistin Liebich nach Deutschland

In Tschechien hat ein Gericht die Auslieferung der deutschen Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich nach Deutschland bestätigt. Das Obergericht in Prag wies am Dienstag eine Beschwerde Liebichs gegen eine entsprechende Entscheidung der Vorinstanz zurück. Die Auslieferung nach Deutschland werde "unter normalen Umständen binnen zehn Tagen erfolgen", sagte Gerichtssprecherin Eliska Duchkova der Nachrichtenagentur AFP.

Mann akzeptiert Trennung nicht: Lebenslange Haft für Mord an Ehefrau in Hessen

Das Landgericht im hessischen Darmstadt hat einen 57-Jährigen wegen Mordes an seiner Ehefrau zu lebenslanger Haft verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag mitteilte, sah es die zuständige Kammer als erwiesen an, dass er die Tat beging, weil sich die Frau von ihm scheiden ließ. Da er die Trennung nicht akzeptierte, beschloss der Mann demnach, die Frau zu töten.

Textgröße ändern: