The National Times - Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln


Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln
Fünfeinhalb Jahre Haft für Mutter von totem Säugling vor Babyklappe in Köln

Die Mutter eines vor einer Babyklappe entdeckten toten Säuglings ist vom Landgericht Köln zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, ihr fünftes Kind durch Unterlassen getötet zu haben, wie eine Sprecherin am Montag sagte. Das Urteil in dem Verfahren erging bereits am späten Freitag. Der Prozess fand zum Teil unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Ehemann der Angeklagten trat als Nebenkläger auf. Ob die Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegte, war am Montag noch nicht ersichtlich.

Textgröße ändern:

Laut Anklagevorwurf hatte die Frau das Kind im Juli vergangenen Jahres im Badezimmer ihrer Wohnung allein zur Welt gebracht und auch selbst abgenabelt. Danach habe sie den Säugling eingewickelt und in einem Kleiderschrank ihrer älteren Kinder abgelegt, um ihn am nächsten Morgen zur Babyklappe eines Familienzentrums im Stadtteil Nippes zu bringen.

Dort soll sie das Neugeborene abgelegt haben, ohne den Alarm der Babyklappe auszulösen. Das in ein Handtuch eingewickelte Baby wurde am 12. Juli tot vor der Klappe gefunden. Eine bei dem Kleinen gefundene Quittung eines Discounters führte zu der 36-Jährigen, die in der Nähe des Frauenhauses lebte. Im August wurde die Frau festgenommen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Techmilliardär Musk unterliegt im Prozess gegen OpenAI

Der US-Multimilliardär Elon Musk hat im Prozess gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI und dessen Chef Sam Altman eine Niederlage erlitten. Die Geschworenen des Gerichts im kalifornischen Oakland verwarfen am Montag die Klage des umstrittenen Konzernchefs mit dem Argument, Musk habe zu lange gewartet, um Altman und die OpenAI-Mitgründer zu verklagen - die Vorwürfe seien somit verjährt. Die Bundesrichterin Yvonne Gonzalez Rogers folgte der Entscheidung und bestätigte das Urteil.

Entscheidung in Tschechien über Auslieferung von deutscher Rechtsextremistin vertagt

Im Fall der derzeit in Tschechien inhaftierten Rechtsextremistin Marla-Svenja Liebich ist die Verhandlung über deren Auslieferung nach Deutschland auf den 1. Juni vertagt worden. Die Vertagung böte dem zuständigen Richter ausreichend Zeit, auf eine Stellungnahme der Angeklagten zu reagieren, erklärte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Liebich bleibe jedoch weiterhin in der Stadt in Haft.

Mit Kindern nach Syrien gereist: Vier Jahre Haft für IS-Rückkehrerin in München

Eine IS-Rückkehrerin ist in München zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Oberlandesgericht München sprach die 37-Jährige unter anderem wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Laut Urteilsfeststellungen war sie 2014 mit ihren drei minderjährigen Kindern nach Syrien gereist, um sich der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen und ihrem bereits dort lebenden Ehemann zu folgen.

Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juli über bayerisches Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt Anfang Juli über das bereits mehrfach geänderte und seit Jahren umstrittene bayerische Polizeiaufgabengesetz. Die mündliche Verhandlung wurde für den 7. und den 8. Juli angesetzt, wie das Gericht am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es geht demnach um eine sogenannte abstrakte Normenkontrolle sowie eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen zahlreiche Einzelvorschriften des Gesetzes richten. Mit dem Urteil ist zunächst nicht zu rechnen, es folgt üblicherweise später.

Textgröße ändern: