The National Times - Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten


Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten
Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen die geplante Anpassung der Einstufung der Hochrisikogebiete begrüßt. Es sei "absolut richtig", die aktuell geltende coronabedingte Einstufung "jetzt schnell auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen", erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger am Donnerstag. "Damit kommen wir der Reisefreiheit sowohl für Geschäfts- aber auch für Privatreisende ein gutes Stück näher."

Textgröße ändern:

In den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwoch heißt es, dass der Bund "die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen" werde. Damit solle "vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können." Als Hochrisikogebiete werden derzeit mehr als 100 Länder eingestuft.

Der Reiseverband erklärte, eine Einstufung von beispielsweise Spanien mit einer aktuellen Inzidenz von 409 oder der Türkei mit 759 als Hochrisikogebiet sei nicht mehr sinnvoll und nachvollziehbar, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 1400 liege. Denn nach wie vor müssten sich ungeimpfte Reisende nach Rückkehr aus einem als Hochrisikogebiet eingestuften Land in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das sei "insbesondere für Familien mit Kindern" eine Herausforderung, erklärte Inger.

Die Bundesregierung müsse "das jetzt schnell umsetzen und die Benachteiligung von Kindern und Familien zeitnah beenden", forderte der DRV-Präsident. Deutschland sei das einzige Land in der EU, das eine solche Regelung für Kinder habe.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Tod von Siebenjährigem bei Schwimmunterricht: Mildere Strafen in Konstanz

In einem Berufungsverfahren um den Tod eines siebenjährigen Jungen beim Schwimmunterricht in Konstanz sind die Strafen für zwei Lehrerinnen gemildert worden. Das Landgericht Konstanz änderte ein vorhergehendes Urteil ab und verhängte Geldstrafen in Höhe von 9000 Euro und 8500 Euro, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Im Februar 2025 waren die Lehrerinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Das Kind war im September 2023 ertrunken.

43 Jahre nach Tat: Prozess um Tötung von Sexarbeiter in Hamburg begonnen

43 Jahre nach der Tötung eines transsexuellen Prostituierten hat am Freitag in Hamburg der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter begonnen. Dem zum Zeitpunkt der Anklage 61-Jährigen wird vorgeworfen, das Opfer im Januar 1983 in dessen Wohnwagen in Hamburg erschossen zu haben, wie es von der Staatsanwaltschaft hieß. Er muss sich wegen Mordes verantworten.

Myanmars Präsident erlässt Amnestie - Haftstrafe von Suu Kyis reduziert

Eine Woche nach seiner Vereidigung als formal ziviler Präsident hat Myanmars Staatschef Min Aung Hlaing eine Amnestie für tausende Gefangene und die Umwandlung von Todesurteilen in lebenslange Haftstrafen verkündet. Zudem wurde die Reduzierung der Haftstrafen für andere Gefangene bekanntgegeben, was auch für die Friedensnobelpreisträgerin Aung San Suu Kyi gilt. Ihre langjährige Haftstrafe wurde um ein Sechstel reduziert, wie die Nachrichtenagentur AFP erfuhr. Der frühere Präsident Win Myint kam frei.

43-Jähriger stirbt in Schleswig-Holstein bei Arbeiten in Brunnenschacht

Ein 43-Jähriger ist in Schleswig-Holstein bei Arbeiten in einem Brunnenschacht tödlich verletzt worden. Bei Wartungsarbeiten in Tensfeld zersprang aus unklarer Ursache ein Druckbehälter, wie die Polizei in Bad Segeberg am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: