The National Times - Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten


Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten
Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen die geplante Anpassung der Einstufung der Hochrisikogebiete begrüßt. Es sei "absolut richtig", die aktuell geltende coronabedingte Einstufung "jetzt schnell auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen", erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger am Donnerstag. "Damit kommen wir der Reisefreiheit sowohl für Geschäfts- aber auch für Privatreisende ein gutes Stück näher."

Textgröße ändern:

In den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwoch heißt es, dass der Bund "die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen" werde. Damit solle "vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können." Als Hochrisikogebiete werden derzeit mehr als 100 Länder eingestuft.

Der Reiseverband erklärte, eine Einstufung von beispielsweise Spanien mit einer aktuellen Inzidenz von 409 oder der Türkei mit 759 als Hochrisikogebiet sei nicht mehr sinnvoll und nachvollziehbar, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 1400 liege. Denn nach wie vor müssten sich ungeimpfte Reisende nach Rückkehr aus einem als Hochrisikogebiet eingestuften Land in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das sei "insbesondere für Familien mit Kindern" eine Herausforderung, erklärte Inger.

Die Bundesregierung müsse "das jetzt schnell umsetzen und die Benachteiligung von Kindern und Familien zeitnah beenden", forderte der DRV-Präsident. Deutschland sei das einzige Land in der EU, das eine solche Regelung für Kinder habe.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Bayern: Lebenslange Haft nach Todesschüssen auf Hochzeitsfeier in Fürth

Ein Jahr nach tödlichen Schüssen auf einer Hochzeitsfeier im bayerischen Fürth hat das Landgericht Nürnberg-Fürth den Todesschützen zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann als "Akt der Selbstjustiz" auf der Feier den Vater seiner früheren Lebensgefährtin erschossen hatte, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Der Vater und die beiden Brüder des Angeklagten müssen sich demnach ab Ende April wegen gemeinschaftlichen Mordes verantworten.

Schienennutzung: Regionale Verkehrsunternehmen schlagen nach EuGH-Urteil Alarm

Nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Nutzung von Bahnschienen befürchten regionale Verkehrsverbände und Unternehmen hohe Mehrkosten und warnen vor drohenden Folgen auch für Fahrgäste. Der EuGH kippte am Donnerstag in Luxemburg den deutschen Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr. Das Bundesverkehrsministerium kündigte in einer ersten Reaktion eine baldige Reform an. (Az. C-770/24)

Lügenkonstrukt erschaffen und Kinder misshandelt: Fast vier Jahre Haft in Bremen

Das Landgericht Bremen hat einen 45-Jährigen wegen der Misshandlung von Kindern im Zusammenhang mit einem Lügenkonstrukt zu drei Jahren und zehn Monate Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Bayern: Lange Haft nach versuchter Tötung von dreijähriger Tochter mit Mäusegift

Wegen der versuchten Tötung seiner dreijährigen Tochter mit Mäusegift ist ein Mann in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Landshut sprach den 28-Jährigen am Mittwoch des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.

Textgröße ändern: