The National Times - Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten


Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten
Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen die geplante Anpassung der Einstufung der Hochrisikogebiete begrüßt. Es sei "absolut richtig", die aktuell geltende coronabedingte Einstufung "jetzt schnell auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen", erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger am Donnerstag. "Damit kommen wir der Reisefreiheit sowohl für Geschäfts- aber auch für Privatreisende ein gutes Stück näher."

Textgröße ändern:

In den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwoch heißt es, dass der Bund "die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen" werde. Damit solle "vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können." Als Hochrisikogebiete werden derzeit mehr als 100 Länder eingestuft.

Der Reiseverband erklärte, eine Einstufung von beispielsweise Spanien mit einer aktuellen Inzidenz von 409 oder der Türkei mit 759 als Hochrisikogebiet sei nicht mehr sinnvoll und nachvollziehbar, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 1400 liege. Denn nach wie vor müssten sich ungeimpfte Reisende nach Rückkehr aus einem als Hochrisikogebiet eingestuften Land in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das sei "insbesondere für Familien mit Kindern" eine Herausforderung, erklärte Inger.

Die Bundesregierung müsse "das jetzt schnell umsetzen und die Benachteiligung von Kindern und Familien zeitnah beenden", forderte der DRV-Präsident. Deutschland sei das einzige Land in der EU, das eine solche Regelung für Kinder habe.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Urteil: Anordnung zu Kastration zweier Nacktkatzen in Rheinland-Pfalz rechtens

Die Anordnung einer sofortigen Kastration zweier Tiere einer Nacktkatzenart in Rheinland-Pfalz ist rechtmäßig. Es handle sich um eine Qualzucht, weil die Tiere keine funktionierenden Tasthaare haben, teilte das Oberverwaltungsgericht Koblenz am Dienstag mit. Behörden können demnach die Kastration anordnen, wenn zu erwarten ist, dass den Nachkommen erblich bedingt Organe fehlen und sie dadurch leiden. (Az.: 7 B 10250/26.OVG)

15-Jähriger tötete Schülerin: Verfahren verstieß nicht gegen Menschenrechtskonvention

Ein Verfahren gegen einen Berliner, der 2018 im Alter von 15 Jahren eine 14-jährige Mitschülerin erstach, hat nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Es liege keine Verletzung von Artikel sechs der Konvention vor, hieß es in einem am Dienstag in Straßburg veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Der Verurteilte hatte Beschwerde eingelegt, weil er sich in seinem Recht auf ein faires Verfahren eingeschränkt sah.

Razzia in Bayern: Verdacht auf Steuerbetrug in Millionenhöhe bei Wasserpfeifentabak

Wegen mutmaßlicher Hinterziehung von Tabaksteuer in Millionenhöhe haben Ermittler die Räume eines Unternehmens in Südbayern durchsucht. Drei Tatverdächtige sollen Wasserpfeifentabak aus Dubai importiert und mit Steuerbanderolen für Rauchtabak etikettiert haben, wie das Zollfahndungsamt München am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Damit wollten sie offenbar die Zusatzsteuer von 23 Euro pro Kilogramm Wasserpfeifentabak umgehen.

Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Stiefvater in Hessen

Nach der Tötung seines Stiefvaters hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 33-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann wurde mit Urteil vom Montag als schuldunfähig eingestuft, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte.

Textgröße ändern: