The National Times - Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten


Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten
Reiseverband begrüßt geplante Anpassung der Einstufung von Hochrisikogebieten

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat nach den Bund-Länder-Beschlüssen zur Lockerung der Corona-Schutzmaßnahmen die geplante Anpassung der Einstufung der Hochrisikogebiete begrüßt. Es sei "absolut richtig", die aktuell geltende coronabedingte Einstufung "jetzt schnell auf den Prüfstand zu stellen und anzupassen", erklärte DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger am Donnerstag. "Damit kommen wir der Reisefreiheit sowohl für Geschäfts- aber auch für Privatreisende ein gutes Stück näher."

Textgröße ändern:

In den Beschlüssen von Bund und Ländern vom Mittwoch heißt es, dass der Bund "die Einstufung der Hochrisikogebiete anpassen" werde. Damit solle "vor allem auch das Reisen für Familien erleichtert werden, da Kinder unter zwölf Jahren oft nicht geimpft sind und sie daher der Quarantäne nicht entgehen können." Als Hochrisikogebiete werden derzeit mehr als 100 Länder eingestuft.

Der Reiseverband erklärte, eine Einstufung von beispielsweise Spanien mit einer aktuellen Inzidenz von 409 oder der Türkei mit 759 als Hochrisikogebiet sei nicht mehr sinnvoll und nachvollziehbar, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in Deutschland bei 1400 liege. Denn nach wie vor müssten sich ungeimpfte Reisende nach Rückkehr aus einem als Hochrisikogebiet eingestuften Land in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das sei "insbesondere für Familien mit Kindern" eine Herausforderung, erklärte Inger.

Die Bundesregierung müsse "das jetzt schnell umsetzen und die Benachteiligung von Kindern und Familien zeitnah beenden", forderte der DRV-Präsident. Deutschland sei das einzige Land in der EU, das eine solche Regelung für Kinder habe.

V.Bennett--TNT

Empfohlen

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Polizistin in Bayern wegen Vergewaltigung von Jugendlicher verurteilt

Unter anderem wegen der Vergewaltigung einer 14-Jährigen ist eine Polizistin in Bayern zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Traunstein sprach die 55-jährige Transfrau am Dienstag außerdem des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Bayern: IS-Gehaltsliste führt zu Verurteilung von Iraker zu über drei Jahren Haft

Das Oberlandesgericht München hat einen auf den sogenannten IS-Listen stehenden Iraker wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Ali H. soll als früheres Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag in der bayerischen Landeshauptstadt mitteilte. Er hatte demnach die Tatvorwürfe bestritten. Ein Geständnis hätte dem Richter zufolge zu einer deutlich kürzeren Haftstrafe geführt.

Textgröße ändern: