The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Amnesty wirft US-Regierung "systematischen Angriff" auf Menschenrechte vor

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International hat der US-Regierung einen "systematischen Angriff" auf die Menschenrechte vorgeworfen. Verantwortlich für die aktuelle weltweite Menschenrechtskrise seien "Regierungen, die zunehmend autoritär handeln und systematisch Menschenrechte und die internationale Rechtsordnung infrage stellen", erklärte die Organisation anlässlich ihres am Dienstag veröffentlichten Jahresberichts.

"Diffamierender" Artikel: FBI-Chef Patel reicht Verleumdungsklage gegen "The Atlantic" ein

FBI-Chef Kash Patel hat eine Verleumdungsklage gegen das US-Nachrichtenmagazin "The Atlantic" eingereicht und fordert eine Millionenentschädigung. Das Magazin habe eine Grenze überschritten, "indem es einen Artikel veröffentlicht hat, der voller falscher und offensichtlich erfundener Anschuldigungen ist", heißt es in der am Montag bei einem Bundesgericht in Washington eingereichten Klage des Chefs der US-Bundespolizei. Die Anschuldigungen zielten "darauf ab, Patels Ruf zu schädigen und ihn aus seinem Amt zu vertreiben".

Musk erscheint nicht zu Anhörung in Paris wegen Kinderporno-Darstellungen auf X

US-Milliardär Elon Musk ist trotz einer Vorladung nicht zu einer freiwilligen Anhörung in Frankreich wegen kinderpornografischer Darstellungen in seinem Onlinedienst X erschienen. Die französische Staatsanwaltschaft teilte der Nachrichtenagentur AFP am Montag mit, sie habe "die Abwesenheit der ersten vorgeladenen Personen zur Kenntnis genommen", ohne Musks Namen zu nennen. Kurz vor der geplanten Anhörung war Telegram-Gründer Pawel Durow Musk zur Seite gesprungen.

Auto gerät in Gegenverkehr: Drei Tote in Niedersachsen

Bei einem schweren Verkehrsunfall sind in Niedersachsen drei Menschen ums Leben gekommen. Eine 44-jährige Frau geriet am Montag auf einer Landstraße in Celle mit ihrem Auto aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Lastwagen zusammen, wie die Polizei in der niedersächsischen Stadt mitteilte. Die Fahrerin und ihre beiden 18 Jahre alten Mitfahrerinnen starben noch an der Unfallstelle.

Textgröße ändern: