The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Vatikan-Gericht ordnet Wiederaufnahme von Untreue-Verfahren gegen Kardinal an

Ein Berufungsgericht im Vatikan hat die Wiederaufnahme eines Verfahrens gegen einen wegen Veruntreuung verurteilten Kardinal angeordnet. Das Gericht begründete den Schritt vom Dienstag in einer der Nachrichtenagentur AFP vorliegenden Entscheidung im Fall von Kardinal Angelo Becciu mit Fehlern im ursprünglichen Verfahren gegen den einst einflussreichen Kardinal.

Korruptionsprozess: Argentiniens Ex-Präsidentin Kirchner greift Justiz scharf an

Im gegen sie gerichteten Korruptionsprozess hat Argentiniens Ex-Präsidentin Cristina Kirchner der Justiz "Mafia-Methoden" vorgeworfen. "Mit diesem Justizsystem riskiere ich, im Gefängnis zu sterben", sagte die 73-Jährige am Dienstag bei ihrem ersten persönlichen Auftritt vor Gericht. Ihr und weiteren 85 Angeklagten wird vorgeworfen, Schmiergeldzahlungen von Unternehmen im Gegenzug für staatliche Aufträge angenommen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stuft den Fall als größte Schmiergeldermittlung in der Geschichte des Landes ein.

Nachbarschaftsstreit mit Kölner Volksbühne geht in nächste Runde

Der jahrelange Nachbarschaftsstreit zwischen der Volksbühne in Köln, dem früheren Millowitsch-Theater, und einem Anwohner geht in die nächste Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwies ihn am Dienstag zur neuen Verhandlung zurück an das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster. Der Verein Freie Volksbühne klagte gegen die Baugenehmigung für die Nutzung von direkt angrenzenden Räumen einer ehemaligen Druckerei als Wohnung. (Az. 4 C 1.25)

Vater im Schlaf überrascht und getötet: Lange Haft für 50-jährigen Berliner

Wegen der Tötung seines Vaters ist ein Mann in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach den 50-Jährigen am Dienstag des Mordes schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren beantragt, die Verteidigung eine nicht lebenslange Freiheitsstrafe.

Textgröße ändern: