The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

New Yorker Star-Anwalt Barry Pollack verteidigt Maduro vor Gericht

Die Verteidigung des von den USA entmachteten venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro hat der New Yorker Star-Anwalt Barry Pollack übernommen. Der 61-jährige Jurist gilt als äußerst erfahren im Umgang mit prominenten Fällen. Unter anderem war er als Anwalt von Wikileaks-Gründer Julian Assange tätig und erwirkte 2024 dessen Freilassung. Einen ersten Vorgeschmack auf seine Verteidigungsstrategie lieferte er am Montag bei Maduros erster Anhörung vor Gericht in New York: Pollack stellte "die Rechtmäßigkeit seiner Entführung" durch das US-Militär in Frage.

Nach spektakulärem Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Filiale durchsucht

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen hat die Polizei die Filiale durchsucht. Am Dienstagnachmittag durchsuchten Beamte die Geschäftsräume, um Datenträger und Kundendaten zu sichern, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Grundlage war ein gerichtlicher Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen. Die Ermittlungen dauerten weiter an.

Betrüger erbeuten mindestens hunderttausend Euro von Seniorin aus Niedersachsen

Betrüger haben von einer Seniorin aus Niedersachsen mindestens hunderttausend Euro erbeutet. Die Frau fiel auf die Masche der falschen Polizisten herein, wie die echten Beamten am Dienstag in Hildesheim mitteilten. Demnach riefen Unbekannte die Frau an und gaben sich als Kriminalbeamte aus. Angeblich sei bei Festnahmen ein Dokument gefunden worden, auf dem der Name der Frau gestanden habe, gaben sie demnach an.

Rechtsextremistische Gruppe: Prozess gegen Sächsische Separatisten im Januar

Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden beginnt in gut zwei Wochen der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder der rechtsextremistischen Gruppe Sächsische Separatisten. Die Verhandlung gegen die acht Angeklagten startet am 23. Januar, wie das OLG am Dienstag mitteilte. Weitere Termine wurden bis Dezember festgesetzt.

Textgröße ändern: