The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Leo XIV. wünscht "Frohe Ostern" und ruft zu Frieden in der Welt auf

Erstmals seit seinem Amtsantritt hat Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz geleitet und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" gesprochen. In mehreren Sprachen, unter anderem auf Deutsch, wünschte er "Frohe Ostern". Zugleich rief der Papst nachdrücklich zu Frieden in der Welt auf. "Wer die Macht hat, Kriege zu beginnen", der solle sich "für den Frieden" entscheiden. Dieser Frieden müsse durch "Dialog" erreicht werden.

Leo XIV. leitet erstmals Ostermesse und spricht Segen "Urbi et Orbi"

Erstmals seit seinem Amtsantritt wird Papst Leo XIV. am Sonntag die Ostermesse auf dem Petersplatz leiten und den päpstlichen Segen "Urbi et Orbi" sprechen. Zu der Messe - bei der Leos Vorgänger Franziskus im vergangenen Jahr zum letzten Mal öffentlich aufgetreten war - werden zehntausende Gläubige erwartet. Den traditionellen Segen "Der Stadt und dem Erdkreis" will der Papst um 12.00 Uhr sprechen.

Sprengstoffangriff auf pro-israelische Organisation in den Niederlanden

In den Niederlanden ist ein Sprengstoffangriff auf eine pro-israelische Organisation verübt worden. Wie eine Polizeisprecherin am Samstag der Nachrichtenagentur AFP sagte, kam es am Vorabend vor dem Gebäude der Nichtregierungsorganisation Christen für Israel in der Stadt Nijkerk zu einer Detonation. Verletzt wurde niemand: In dem Gebäude hielt sich zum Tatzeitpunkt niemand auf. Es sei aber leichter Sachschaden entstanden.

Seit mehr als einem Jahr auf der Flucht: Mafia-Boss in Luxusvilla aufgespürt

Nach mehr als einem Jahr auf der Flucht ist in Italien ein berüchtigter Mafia-Boss festgenommen worden. Der wegen Mordes gesuchte Roberto Mazzarella sei in "einer Luxusvilla an der Amalfiküste" aufgespürt worden, teilte die Polizei am Samstag mit. Der Chef des Mazzarella-Clans der neapolitanischen Camorra habe bei seiner Festnahme im Ort Vietri sul Mare keinen Widerstand geleistet.

Textgröße ändern: