The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Millionenbetrug mit Solaranlagen: Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage

Wegen mutmaßlichen Millionenbetrugs beim Bau von Solaranlagen hat die Staatsanwaltschaft in Dresden Anklage gegen die Führungsspitze eines örtlichen Unternehmens erhoben. Die Geschäftsführerin und der Prokurist sollen dafür verantwortlich sein, dass gegenüber Kunden vertraglich zugesicherte Leistungen trotz erheblicher Anzahlungen nicht oder nicht vollständig erbracht wurden, wie die Anklagebehörde am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt mitteilte. Dadurch entstand ein Schaden von mehr als zwölf Millionen Euro.

Dramatische Rettungsaktion nach Handyortung: Polizist rettet Autofahrer aus Neckar

Bei einem dramatischen Einsatz hat ein Polizist einen in den Neckar gestürzten Autofahrer gerettet. Der Beamte habe den 50-Jährigen nur wenige Minuten nach einer Notrufmeldung bei Bad Rappenau treibend im Wasser entdeckt und ans Ufer geholt, teilte die Polizei in Heilbronn am Freitag mit. Die ungefähre Position war zuvor durch Ortung des Handys des Manns ermittelt worden.

Polizei in Rheinland-Pfalz stoppt Auto mit zwölf Insassen - Fahrer alkoholisiert

Ein Auto mit zwölf Insassen hat die Polizei in Rheinland-Pfalz am Himmelfahrtstag aus dem Verkehr gezogen. Wie die Polizei in Idar-Oberstein am Freitag mitteilte, wurde der Wagen am späten Donnerstagabend in Fischbach kontrolliert. "Die jugendlichen Insassen befanden sich dabei teilweise quer über der Rückbank liegend und im Kofferraum sitzend ohne jegliche Sicherung im Fahrzeug" auf dem Rückweg von einer Vatertagsveranstaltung, hieß es.

Oberstes Gericht erlaubt Postversand von Abtreibungspille in den USA vorerst weiter

In den USA dürfen Abtreibungspillen mit dem Wirkstoff Mifepriston vorerst weiter per Post versandt werden: Das Oberste Gericht in Washington setzte die Entscheidung eines US-Berufungsgerichts zum einstweiligen Stopp des Postversands am Donnerstag weiter aus - und zwar so lange, bis das Gericht entschieden hat, ob es in der Angelegenheit tätig werden wird.

Textgröße ändern: