The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen

Für gefälschte Pornos, heimliche Sex-Fotos oder heimliche digitale Überwachung sollen laut der "Bild"-Zeitung künftig bis zu zwei Jahre Haft drohen. Wie das Blatt am Freitag unter Berufung auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf berichtete, will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drei neue Paragraphen in das Strafgesetzbuch einführen, um entschlossener gegen digitale Gewalt vorgehen zu können.

Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover

Weil er Informationen an Drogenkriminelle weitergab, ist ein Staatsanwalt in Niedersachsen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach den Angeklagten am Freitag wegen Bestechlichkeit in neun Fällen sowie Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig und verhängte gegen ihn achteinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von 45.000 Euro angeordnet.

Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit sieht sich von Epstein "manipuliert und getäuscht"

In ihrem ersten öffentlichen Interview seit Bekanntwerden ihrer jahrelangen freundschaftlichen Beziehungen zum verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit diesem "Manipulation und Täuschung" vorgeworfen. Es sei für sie sehr wichtig, sich der Tatsache zu stellen, dass sie Epsteins Vergangenheit nicht genauer hinterfragt habe "und dass ich in diesem Ausmaß manipuliert und getäuscht wurde", sagte Mette-Marit in dem am Freitag ausgestrahlten Gespräch mit dem Sender NRK.

Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder

Wegen der Versteigerung gefälschter Ölbilder ist ein Berliner Kunsthändler zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Freitag des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem Fall handelte es sich dabei um versuchten Betrug. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 21.000 Euro an.

Textgröße ändern: