The National Times - Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen


Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen
Bundesarbeitsgericht festigt Diskriminierungsentschädigungen

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch auf arbeitsrechtliche Diskriminierungsentschädigungen gefestigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil ist ein vertraglicher Ausschluss solcher Entschädigungen unwirksam und auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" unzulässig. Möglich ist es danach allerdings, bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen Entschädigungsanspruch mit für erledigt zu erklären. (Az: 8 AZR 371/20)

Textgröße ändern:

Die Klägerin arbeitete als Pflegekraft in einem Behandlungszentrum des KfH Kuratoriums für Dialyse, ein Verein, der bundesweit ambulante Dialyse anbietet. Vereinbart war eine Teilzeitbeschäftigung von 60 Prozent. Tatsächlich arbeitete sie aber weit mehr. Im Februar 2018 hatte sich ein Arbeitszeitguthaben von 226 Stunden angesammelt.

Mit ihrer Klage machte sie geltend, dass sie anders als Vollzeitbeschäftigte weder Überstundenzuschläge noch zusätzliche Zeitgutschriften bekommen habe. Weil weit mehr Frauen als Männer in Teilzeit arbeiten, sei dies eine mittelbare Frauendiskriminierung. Neben zusätzlichen Zeitgutschriften verlangte sie daher eine Diskriminierungsentschädigung.

Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt sprach ihr weitere knapp 68 Zeitstunden zu. Auch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts liege vor, eine Diskriminierungsentschädigung sei im konkreten Fall aber "unangemessen". Im Juni 2020 schlossen KfH und Klägerin einen Aufhebungsvertrag. Mit bestimmten Ausnahmen waren damit "sämtliche wechselseitigen Ansprüche" erledigt.

Wie nun das BAG entschied, umfasst diese Klausel auch einen möglichen Anspruch auf Diskriminierungsentschädigung. Nur im Ergebnis haben die Erfurter Richter daher das LAG-Urteil bestätigt.

Nach dem Erfurter Urteil durfte das LAG eine Diskriminierungsentschädigung nicht als "unangemessen" ablehnen. Solche Entschädigungen sollten den immateriellen Schaden ersetzen und zudem Diskriminierungen präventiv verhindern. Auf ein Verschulden des Arbeitgebers komme es nicht an.

Liege eine Diskriminierung vor, sei die Entschädigung daher zwingend. Sämtliche Ausschlussregelungen seien nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unwirksam. Auch die Festsetzung einer Entschädigung auf "Null" komme nicht in Betracht.

Daran ändere hier auch nichts, dass das LAG der Klägerin weitere Zeitstunden zugesprochen hatte. Dies gelte nur den materiellen, nicht aber den immateriellen Schaden der Diskriminierung ab.

Weiter betonte das BAG, dass eine "mittelbare Diskriminierung", hier eine indirekte Frauendiskriminierung, nicht weniger schwer wiege als eine unmittelbare oder persönliche Diskriminierung.

Wegen des Aufhebungsvertrags besteht im konkreten Fall ein möglicher Diskriminierungsanspruch aber nicht mehr, urteilte das BAG. Einer solchen nachträglichen Vereinbarung auch über die Diskriminierungsentschädigung stehe weder deutsches noch EU-Recht entgegen.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Waldbrand außer Kontrolle: 3500 Menschen in Gemeinde westlich von Madrid evakuiert

Wegen eines außer Kontrolle geratenen Waldbrandes westlich von Madrid haben die Behörden für 3500 Menschen eine Evakuierung angeordnet. Wie die Rettungskräfte am Donnerstag im Onlinedienst X mitteilten, wurden Warnmeldungen an die Bewohner der 60 Kilometer von Madrid entfernten Gemeinde Aldea del Fresno verschickt mit der Aufforderung, ihre Häuser vorsorglich zu verlassen. Die Bewohner sollten demnach in eine andere nahegelegene Ortschaft gebracht werden, um sie von einem außer Kontrolle geratenen Feuer in der Umgebung fernzuhalten.

Mann bei bewaffnetem Banküberfall mit Messer in Regensburg getötet

Bei einem Messerangriff in einer Bank in Regensburg ist ein Mensch getötet worden. Der von dem 20 Jahre alten Angreifer am Donnerstag lebensgefährlich verletzte Mann erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Der Täter konnte etwa drei Stunden nach der Tat festgenommen werden, er blieb bei dem Zugriff unverletzt. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sprach den Angehörigen des Opfers sein Mitgefühl aus.

Bewaffneter Banküberfall mit Messer in Regensburg: Ein Mensch stirbt

Bei einem Messerangriff in einer Bank in Regensburg ist ein Mensch ums Leben gekommen. Der von dem 20 Jahre alten Angreifer am Donnerstag lebensgefährlich verletzte Mann erlag im Krankenhaus seinen Verletzungen, wie die Polizei mitteilte. Der Täter konnte etwa drei Stunden nach der Tat festgenommen werden, er blieb bei dem Zugriff unverletzt.

Messerangriff in Bank in Bayern: Ein Mensch lebensgefährlich verletzt

Bei einem Messerangriff in einer Bankfiliale im bayerischen Regensburg ist am Donnerstag ein Mensch lebensgefährlich verletzt worden. Der Täter befinde sich noch im Bankgebäude, teilte die örtliche Polizei mit. Dort sollten nach bisherigen Erkenntnissen weitere Menschen sein.

Textgröße ändern: