The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden

Fast ein Jahr nach dem Zusammenstoß zweier Schiffe in der Nordsee ist der russische Kapitän eines der beiden Frachter von einem Gericht in Großbritannien für schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte den Kapitän am Montag wegen fahrlässiger Tötung eines philippinischen Besatzungsmitgliedes, dessen Leiche nie geborgen wurde. Der Kapitän zeigte bei der Verurteilung keine Regung, das Strafmaß soll am Donnerstag bekannt gegeben werden.

Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf

Ein früherer Häftling im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba darf einem Urteil vom Montag zufolge wieder nach Deutschland kommen. Der aus Mauretanien stammende Mann hat inzwischen die niederländische Staatsbürgerschaft, wie das Oberverwaltungsgericht Münster am Montag ausführte. Dadurch sei ein früheres Einreise- und Aufenthaltsverbot erloschen. Der Fall ist aber noch nicht komplett abgeschlossen - es kann noch Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe festgenommen

Kurz vor dem Beginn seines Prozesses wegen Vergewaltigungsvorwürfen ist der Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit erneut festgenommen worden. Wie die Polizei am Montag in Oslo mitteilte, wurde der 29-jährige Marius Borg Hoiby am Sonntagabend "wegen des Verdachts auf Körperverletzung, Bedrohung mit einem Messer und Verstoß gegen ein Kontaktverbot" in Gewahrsam genommen. Angaben zu dem oder den mutmaßlichen Opfern machte die Polizei nicht.

30.000 Euro Geldstrafe für AfD-Abgeordneten Halemba in Würzburg

Das Amtsgericht Würzburg hat den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba wegen Nötigung und leichtfertiger Geldwäsche zu 30.400 Euro Geldstrafe verurteilt. Von den Vorwürfen der Volksverhetzung und versuchten Nötigung sprach das Gericht den 24-Jährigen dagegen am Montag frei, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Textgröße ändern: