The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Ohne Führerschein tödlichen Unfall verursacht: Haftstrafe für 30-Jährigen in Stade

Weil er ohne Führerschein Auto fuhr und dabei einen tödlichen Unfall verursachte, ist ein 30-Jähriger in Stade zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht der niedersächsischen Stadt verhängte am Montag nach Angaben eines Sprechers eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In das Urteil flossen zudem weitere Verkehrsdelikte ein.

Messerangreiferin von Hamburger Hauptbahnhof soll dauerhaft in Psychiatrie

Die Messerangreiferin vom Hamburger Hauptbahnhof wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. Acht Monate nach der Attacke mit 15 teils lebensgefährlich Verletzten kam das Landgericht der Hansestadt am Montag zu dem Schluss, dass die Frau die Tat beging - aber dabei schuldunfähig war. Bei der zur Tatzeit 39-Jährigen wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Verdacht auf sexuelle Handlungen an Leichen: 39-Jähriger in Untersuchungshaft

Im Fall der mutmaßlich sexuellen Handlungen an Leichen in einem Krankenhaus im nordrhein-westfälischen Bünde sitzt der 39-jährige Verdächtige nun in Untersuchungshaft. Es werde wegen nunmehr sieben Fällen von Störung der Totenruhe ermittelt, wie die Polizei Herford und die Staatsanwaltschaft Bielefeld am Montag mitteilten. Zunächst waren die Ermittler von zwei Fällen ausgegangen.

Familienstreit: Vier Verletzte nach Schusswechsel in Berliner Wohnung

Bei einer Auseinandersetzung in einer Berliner Wohnung sind vier Menschen durch Schüsse verletzt worden, zwei davon schwer. Bei den "familiären Streitigkeiten" im Stadtteil Tiergarten am späten Sonntagnachmittag seien mehrere Schüsse gefallen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag in der Hauptstadt mit.

Textgröße ändern: