The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: Drei Tote und fünf Verletzte bei Wohnhausbrand in Bochum

Beim Brand eines Wohnhauses sind in Bochum am Dienstag drei Menschen getötet und fünf weitere verletzt worden. Wie Polizei und Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilten, brach das Feuer am frühen Morgen im Stadtteil Hofstede aus. Es folgte ein Großeinsatz.

Umfrage: Passendes Auto macht glücklicher als teures

Wie zufrieden Menschen hinter dem Steuer sind, hängt einer Umfrage zufolge vor allem damit zusammen, ob das Auto zu ihnen passt. Der Kaufpreis ist dagegen weniger wichtig, wie aus einer am Dienstag veröffentlichten Sonderstudie des sogenannten SKL-Glücksatlas hervorgeht. Auf einer Skala von null bis zehn bewerteten die Befragten ihre Zufriedenheit beim Autofahren im Schnitt mit 7,78 Punkten.

Nach Rennunfall: BGH prüft Versicherungsschutz von Motorradfahrer

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Dienstag (09.00 Uhr) über den Ausschluss von Autorennen vom Unfallversicherungsschutz. In dem Rechtsstreit fordert ein Motorradfahrer Leistungen seiner Unfallversicherung, nachdem er auf einer Rennstrecke einen Unfall erlitt, ohne dabei allerdings an einem Rennen teilgenommen zu haben. (Az. IV ZR 251/25)

Strafmaß in Prozess um Mord an Rapper Tupac Shakur wird verkündet

30 Jahre nach dem Mord an dem US-Rapper Tupac Shakur wird am Dienstag in Las Vegas das Strafmaß gegen einen früheren Bandenchef verkündet. Der ehemalige Boss der Gang South Side Compton Crips, Duane Davis, war Anfang September in dem Fall schuldig gesprochen worden. Ihm droht lebenslange Haft.

Textgröße ändern: