The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. trifft US-Außenminister Rubio

Papst Leo XIV. empfängt am Donnerstag US-Außenminister Marco Rubio im Vatikan (11.30 Uhr). Hintergrund sind die jüngsten Spannungen zwischen dem US-stämmigen Papst und US-Präsident Donald Trump über den Iran-Krieg. Trump hatte wütend auf Friedens-Aufrufe des Papstes reagiert und dem katholischen Kirchenoberhaupt unterstellt, sich mit einem Land gemein zu machen, "das eine Atomwaffe will".

BGH verhandelt über mögliche Diskriminierung von blinder Patientin bei Reha

Um mögliche Diskriminierung im Gesundheitswesen geht es am Donnerstag (11.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Eine blinde Frau wurde am Kniegelenk operiert und sollte in einer hessischen Klinik eine Reha machen. Sie wurde mit dem Krankenwagen dorthin gebracht, aber nicht aufgenommen und stattdessen in das ursprüngliche Krankenhaus zurückgefahren. (Az. III ZR 56/25)

Verhandlung an Berliner Verwaltungsgericht über Millionenspende an AfD

Eine Millionenspende an die AfD im Bundestagswahlkampf 2025 ist am Donnerstag (09.00 Uhr) Gegenstand einer Verhandlung vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Die Partei begehrt die Rückzahlung von rund 2,3 Millionen Euro an Spendengeldern durch den Bundestag. Die Spende, die für Plakatwerbung eingesetzt werden sollte, stammte laut AfD von einem früheren österreichischen Politiker.

Bundesgerichtshof verhandelt in Baumarkt-Streit um Farbe Orange

Ein Streit zwischen Baumärkten um die Farbe Orange beschäftigt am Donnerstag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Er verhandelt in Karlsruhe über die Frage, ob Obi Markenschutz für die Farbe beanspruchen kann. Andere Ketten, darunter Hornbach, beantragten die Löschung der Marke. Sie finden, dass die Farbe nicht genug Unterscheidungskraft hat, um auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen. (Az. I ZB 58/25)

Textgröße ändern: