The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Lebenslange Haft für deutschen "Maskenmann" wegen Mordes in Frankreich

Der als "Maskenmann" bekannte deutsche Serientäter Martin N. ist in Frankreich wegen Mordes an einem zehn Jahre alten Jungen 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte, der bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte, nahm das Urteil des Schwurgerichts am Donnerstag in Nantes regungslos auf. Das Gericht verurteilte ihn zudem zu einer anschließenden Sicherungsverwahrung und verbot ihm endgültig den Aufenthalt in Frankreich.

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Anklage fordert Höchststrafe

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".

Anklage fordert Höchststrafe für Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Annähernd eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert. Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen. Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge "jede menschlich begreifbare Dimension".

Türkische Polizei entdeckt 30 Flüchtlinge in Tankwagen

Die türkische Polizei hat im Südosten des Landes 30 Flüchtlinge im leeren Tank eines Tankwagens entdeckt. Die Polizei der Provinz Bitlis veröffentlichte am Mittwoch ein Video im Onlinedienst X, das zeigt, wie Beamte den Männern aus dem Lastwagen helfen. Demnach wurde ein Verdächtiger festgenommen, der "an der Organisation der Schleuseroperation beteiligt war". Angaben zur Nationalität der Migranten und des Festgenommenen machte die Polizei nicht. Die Flüchtlinge würden nun abgeschoben.

Textgröße ändern: