The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Erzbischöfin Mullally: Erstmals Frau als geistliches Oberhaupt der Anglikanischen Kirche

Zum ersten Mal in der Geschichte der Anglikanischen Kirche ist eine Frau deren geistliches Oberhaupt: Bischöfin Sarah Mullally ist am Mittwoch in einem historischen Gottesdienst in der Londoner St.-Pauls-Kathedrale in ihrem Amt als Erzbischöfin von Canterbury bestätigt worden. Damit steht sie zugleich an der Spitze der Kirche von England und ist geistliches Oberhaupt der weltweit 85 Millionen Gläubigen der Anglikanischen Kirche.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über rechtsextremistische "Artgemeinschaft"

Das Verbot der rechtsextremistischen Gruppe "Artgemeinschaft" ist am Mittwoch vor dem Bundesverwaltungsgericht geprüft worden. Ein Urteil fiel bis Mittwochabend nach Angaben einer Sprecherin noch nicht, die Verhandlung lief noch. Das Bundesinnenministerium hatte die "Artgemeinschaft" im Sommer 2023 mit allen Teilorganisationen als Verein verboten. (Az. 6 A 18.23)

Geldwäsche-Verdacht: Durchsuchungen bei der Deutschen Bank

Wegen eines Verdachts auf Geldwäsche haben Ermittler am Mittwoch Standorte der Deutschen Bank in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht. Die Vorwürfe richteten sich "gegen unbekannte Verantwortliche und Mitarbeiter der Deutschen Bank", teilte die Frankfurter Staatsanwaltschaft mit. Die Deutsche Bank habe "in der Vergangenheit Geschäftsbeziehungen zu ausländischen Gesellschaften" gehalten, die "wiederum im Verdacht stehen, selbst zum Zwecke der Geldwäsche eingesetzt worden zu sein".

Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt: Taleb A. laut Gutachten schuldfähig

Der Angeklagte im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist einem Gutachten zufolge voll schuldfähig. Zu diesem Schluss kommt ein psychiatrischer Sachverständiger in einem Gutachten, das er am Mittwoch im Prozess gegen Taleb A. vor dem Landgericht Magdeburg präsentierte. A. sei dem Gutachten zufolge weder in seiner Steuerungsfähigkeit noch in seiner Einsichtsfähigkeit eingeschränkt, sagte ein Gerichtssprecher.

Textgröße ändern: