The National Times - Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück


Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück
Angeklagter in "NSU 2.0"-Prozess weist Vorwürfe zurück

Im Prozess um die "NSU 2.0"-Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt am Main hat der Angeklagte die Vorwürfe der Anklage zurückgewiesen. "In keinem einzigen Fall habe ich eine Straftat begangen", sagte Alexander M. am Donnerstag. Die Schreiben seien in einer Chatgruppe im Darknet koordiniert worden. Er vermute, dass hessische Polizisten ebenfalls Teil der Gruppe gewesen seien.

Textgröße ändern:

Beweise habe er dafür allerdings nicht. In der Chatgruppe, in die er Mitte 2019 eingeladen worden sei, habe ein "bemerkenswertes Aggressionspotenzial" geherrscht. Er habe auch nie bei der hessischen Polizei angerufen, um an die nicht öffentlichen zugänglichen Daten der Betroffenen der Drohbriefe zu gelangen. Die Staatsanwaltschaft warf M. "Trickserei" vor.

Am Mittwoch hatte der Prozess gegen den 54-Jährigen mit der Verlesung der Anklage begonnen. Diese wirft ihm vor, zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt zu haben.

In dem Fall stand lange Zeit die hessische Polizei unter Verdacht. Das Kürzel NSU nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund. Das Gericht setzte Verhandlungstermine bis Ende April an.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. versteht sich nicht als US-Amerikaner

Papst Leo XIV. versteht sich nicht in erster Linie als US-Amerikaner. "Ich sehe mich eher als den Papst, der zufällig Amerikaner ist", sagte der Pontifex dem US-Sender NBC am Mittwoch (Ortszeit) in einem Interview. Er fügte aber hinzu: "Ohne zu schmälern, was es bedeutet, Amerikaner zu sein." Er verspüre "eine große Liebe" für die USA, beteuerte der in der Chicago geborene Papst.

Brand in historischem Schloss in Sachsen-Anhalt

Ein Brand in einem historischen Schloss in Sachsen-Anhalt hat für einen Großeinsatz der Feuerwehr gesorgt. Das Jahrhunderte alte Gebäude in Wallhausen im Landkreis Mansfeld-Südharz geriet in der Nacht zum Donnerstag in Brand und stand auch nach stundenlangen Löscharbeiten noch in Flammen, wie ein Feuerwehrsprecher vor Ort sagte.

Bundesgerichtshof: "Focus"-Ärztesiegel müssen erneut geprüft werden

Die vom Magazin "Focus Gesundheit" vergebenen Ärztesiegel sind womöglich irreführend. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, handelte es sich bei derartigen Siegeln um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war. (Az. I ZR 130/25)

Rushdie-Attentäter einer "terroristischen Tat" schuldig gesprochen

Vier Jahre nach dem Messerattentat auf den Schriftsteller Salman Rushdie ist der bereits zu 25 Jahren Haft verurteilte Täter nun auch einer "terroristischen Tat" schuldig gesprochen worden. Hadi Matar sei "den terroristischen Werten der iranischen Führung" gefolgt und habe "einen grenzüberschreitenden Terrorakt" begangen, teilte das US-Justizministerium am Mittwoch mit. Er sei von einer Geschworenen-Jury auf Bundesebene wegen "der Begehung einer terroristischen Tat" verurteilt worden.

Textgröße ändern: