The National Times - Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März


Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März
Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich ab März zwei Männer wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 22-Jährigen und einen 44 Jahre alten Mann wurde zugelassen, wie das Gericht am späten Mittwoch mitteilte. Ihnen werde eine "Vielzahl von zum Teil schweren Missbrauchstaten" an verschiedenen Kindern und einem Jugendlichen zur Last gelegt.

Textgröße ändern:

Demnach soll der 22-jährige Angeklagte von 2016 bis April 2021 unter anderem in Wuppertal und Minden Kinder schwer sexuell missbraucht und davon Kinderpornografie hergestellt haben. Die Taten habe er teils als Jugendlicher und teils als Erwachsener begangen.

Mit einem der vier mutmaßlichen Opfer soll der 22-Jährige gemeinsam in einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht gewesen sein. Mit den anderen Kindern sei er verwandt. Wegen einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung komme bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der zweite Angeklagte soll zwischen Dezember 2019 bis Juni 2021 unter anderem in Wetter ein mit ihm verwandtes Kind schwer sexuell missbraucht haben. Den Missbrauch habe er ebenfalls dokumentiert. Zudem soll er sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Der 22-Jährige aus Wuppertal wurde im April vergangenen Jahres festgenommen, der zuletzt in Wetter lebende 44-Jährige im Juni. Das Verfahren beginnt am 8. März in Wuppertal. Weitere Termine sind zunächst bis Mitte Juni angesetzt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden Männer wurden zuletzt hunderte weitere Beschuldigte in dem Missbrauchsfall identifiziert.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Totschlag an Bruder in Afghanistan: Acht Jahre Haft für Mann in Hanau

Das Landgericht im hessischen Hanau hat einen Mann wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Bruder im Oktober 2015 in Kandahar getötet hat, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Tatmotiv war demnach ein seit längerer Zeit andauernder Erbstreit.

Umsturzpläne: Bewährungsstrafen für weitere Unterstützer von Kaiserreichsgruppe

Wegen Unterstützung von gewaltsamen Umsturzplänen der aus Reichsbürgern bestehenden sogenannten Kaiserreichsgruppe sind drei Männer in Stuttgart zu Bewährungsstrafen von bis zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt sprach sie am Montag wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie Beihilfe zu einem hochverräterischen Unternehmen schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist rechtskräftig.

Vergewaltigungsurteil: Vier Jahre Haft für Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit

Harter Schlag für Norwegens schwerkranke Kronprinzessin Mette-Marit: Ihr Sohn Marius Borg Hoiby ist wegen Vergewaltigung und anderer Vergehen zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden. Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen und anderer Vergehen schuldig. Hoibys Verteidiger kündigten Berufung gegen die Verurteilung wegen Vergewaltigung sowie wiederholter Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen an.

Berlin: AfD-Politiker hat kein Recht auf Einstellung im gehobenen Beamtendienst

Ein Kommunalpolitiker der AfD hat trotz einer vorläufigen Einstellungszusage keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zum gehobenen Dienst der Kriminalpolizei. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilschutzverfahren, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Beantragt hatte das Verfahren ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war.

Textgröße ändern: