The National Times - Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März


Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März
Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich ab März zwei Männer wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 22-Jährigen und einen 44 Jahre alten Mann wurde zugelassen, wie das Gericht am späten Mittwoch mitteilte. Ihnen werde eine "Vielzahl von zum Teil schweren Missbrauchstaten" an verschiedenen Kindern und einem Jugendlichen zur Last gelegt.

Textgröße ändern:

Demnach soll der 22-jährige Angeklagte von 2016 bis April 2021 unter anderem in Wuppertal und Minden Kinder schwer sexuell missbraucht und davon Kinderpornografie hergestellt haben. Die Taten habe er teils als Jugendlicher und teils als Erwachsener begangen.

Mit einem der vier mutmaßlichen Opfer soll der 22-Jährige gemeinsam in einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht gewesen sein. Mit den anderen Kindern sei er verwandt. Wegen einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung komme bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der zweite Angeklagte soll zwischen Dezember 2019 bis Juni 2021 unter anderem in Wetter ein mit ihm verwandtes Kind schwer sexuell missbraucht haben. Den Missbrauch habe er ebenfalls dokumentiert. Zudem soll er sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Der 22-Jährige aus Wuppertal wurde im April vergangenen Jahres festgenommen, der zuletzt in Wetter lebende 44-Jährige im Juni. Das Verfahren beginnt am 8. März in Wuppertal. Weitere Termine sind zunächst bis Mitte Juni angesetzt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden Männer wurden zuletzt hunderte weitere Beschuldigte in dem Missbrauchsfall identifiziert.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: