The National Times - Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März


Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März
Missbrauchsprozess gegen zwei Männer aus Wuppertal beginnt im März

Vor dem Landgericht Wuppertal müssen sich ab März zwei Männer wegen des Verdachts des schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und der Herstellung und des Besitzes von Kinderpornografie verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 22-Jährigen und einen 44 Jahre alten Mann wurde zugelassen, wie das Gericht am späten Mittwoch mitteilte. Ihnen werde eine "Vielzahl von zum Teil schweren Missbrauchstaten" an verschiedenen Kindern und einem Jugendlichen zur Last gelegt.

Textgröße ändern:

Demnach soll der 22-jährige Angeklagte von 2016 bis April 2021 unter anderem in Wuppertal und Minden Kinder schwer sexuell missbraucht und davon Kinderpornografie hergestellt haben. Die Taten habe er teils als Jugendlicher und teils als Erwachsener begangen.

Mit einem der vier mutmaßlichen Opfer soll der 22-Jährige gemeinsam in einer Wohngruppe einer Kinder- und Jugendeinrichtung untergebracht gewesen sein. Mit den anderen Kindern sei er verwandt. Wegen einer tiefgreifenden Persönlichkeitsstörung komme bei ihm die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.

Der zweite Angeklagte soll zwischen Dezember 2019 bis Juni 2021 unter anderem in Wetter ein mit ihm verwandtes Kind schwer sexuell missbraucht haben. Den Missbrauch habe er ebenfalls dokumentiert. Zudem soll er sich zum sexuellen Missbrauch von Kindern verabredet haben.

Der 22-Jährige aus Wuppertal wurde im April vergangenen Jahres festgenommen, der zuletzt in Wetter lebende 44-Jährige im Juni. Das Verfahren beginnt am 8. März in Wuppertal. Weitere Termine sind zunächst bis Mitte Juni angesetzt. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen gegen die beiden Männer wurden zuletzt hunderte weitere Beschuldigte in dem Missbrauchsfall identifiziert.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Nach Tod zweier Patienten: Verurteilung von Arzt in Berlin wird neu verhandelt

Die Verurteilung eines Kardiologen der Berliner Universitätsklinik Charité wegen zweifachen Totschlags muss weitgehend neu verhandelt werden. Der fünfte Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Leipzig hob das Urteil des Landgerichts Berlin auf Revision der Staatsanwaltschaft großteils auf, wie der BGH am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Demnach soll ein möglicher Mordvorwurf erneut geprüft werden.

Textgröße ändern: