The National Times - Streit über Textpassagen: Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Kohl-Buch

Streit über Textpassagen: Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Kohl-Buch


Streit über Textpassagen: Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Kohl-Buch
Streit über Textpassagen: Bundesgerichtshof verhandelt erneut über Kohl-Buch / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich am Donnerstag erneut mit einem umstrittenen Buch über den verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl befasst. Die Witwe Maike Kohl-Richter will unter anderem erreichen, dass einige der Passagen nicht mehr veröffentlicht werden dürfen. Ein Urteil fiel noch nicht, es wird erfahrungsgemäß einige Wochen nach der mündlichen Verhandlung verkündet. (Az. I ZR 41/24)

Textgröße ändern:

Der Rechtsstreit über das Buch zieht sich seit Jahren. Das 2014 erschienene Werk der Journalisten Tilman Jens und Heribert Schwan basiert auf Gesprächen mit Kohl. Enthalten waren zahlreiche teils negative Äußerungen, die der Altkanzler über andere Politiker getätigt haben soll.

Nach dem Erscheinen des Buchs zog Kohl vor Gericht. Er verlangte, dass die strittigen Passagen nicht verbreitet werden dürften. Zudem klagte er auf eine Entschädigung von fünf Millionen Euro. Das Landgericht Köln verbot den beiden Autoren und dem Verlag im April 2017, die Zitate zu verbreiten und sprach Kohl eine Entschädigung von einer Million Euro zu.

Zwei Monate später starb der Altkanzler. In der Berufung entschied das Kölner Oberlandesgericht, dass seiner Witwe die Entschädigung nicht zustehe, weil sie nicht vererbt werden könne. Gegen dieses Urteil zog Kohl-Richter vor den BGH, hatte dort aber 2021 keinen Erfolg. 2022 scheiterte auch eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht.

Der BGH entschied 2021 aber auch, dass einige Abschnitte des Buches nicht mehr verbreitet werden dürfen. Über weitere Passagen verhandelte wieder das Oberlandesgericht. Es verbot schließlich die Verbreitung einiger Textabschnitte. Außerdem entschied es, dass Schwan Kohl-Richter Auskunft über seinen Gewinn geben müsse. Jens war bereits 2020 gestorben.

Alle Beteiligten wandten sich nach dem Kölner Urteil erneut an den BGH. Kohl-Richter will erreichen, dass noch mehr Passagen nicht verbreitet werden dürfen. Außerdem will sie auch vom Verlag Auskunft über den Gewinn, den er mit dem Buch machte.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

US-Geistlicher verteidigt nach Kritik Segnung goldener Trump-Statue

Ein Geistlicher in den USA hat seine Einweihungszeremonie für eine fast fünf Meter große goldene Statue von US-Präsident Donald Trump verteidigt, für die er heftig kritisiert worden war. Er sei "verblüfft" darüber, wie schnell einige Menschen das Standbild Trumps, das auf dessen Golfplatz in Florida aufgestellt wurde, mit einem "Goldenen Kalb" oder "Götzendienst" in Zusammenhang gebracht hätten, erklärte der evangelikale Pastor Mark Burns am Freitag im Onlinedienst X.

Schatten am Himmel: USA veröffentlichen bisher geheime UFO-Akten

"Ist da draußen jemand?" Die USA haben auf Wunsch von Präsident Donald Trump Akten zu unbekannten Flugobjekten (UFOs) freigegeben. Das US-Verteidigungsministerium veröffentlichte am Freitag mehr als 160 Fotos und weitere Dokumente. "Diese Akten, die der Geheimhaltung unterlagen, haben lange Zeit berechtigte Spekulationen angeheizt - es ist Zeit, dass das amerikanische Volk sie selbst zu sehen bekommt", erklärte Verteidigungsminister Pete Hegseth.

Umweltministerkonferenz erarbeitet Vorschläge für Umgang mit Walstrandungen

Nach dem Drama um den an der deutschen Ostseeküste gestrandeten Wal lässt die Umweltministerkonferenz nach Angaben aus Mecklenburg-Vorpommern Vorschläge für den Umgang mit künftigen ähnlichen Vorfällen erstellen. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern solle bis zum Herbst entsprechende Ideen vorlegen, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Till Backhaus (SPD) am Freitag in Schwerin mit. "Wir brauchen klare Verantwortlichkeiten, abgestimmte Prozesse und eine gemeinsame Linie."

Schauspieler Ulmen unterliegt in Streit mit "Spiegel" größtenteils vor Gericht

Im Rechtsstreit zwischen dem Schauspieler Christian Ulmen und dem "Spiegel" hat das Landgericht Hamburg vorläufig einen großen Teil der von Ulmen angegriffenen Berichterstattung erlaubt. Das Nachrichtenmagazin durfte über bestimmte Vorwürfe von Ulmens Ex-Frau Collien Fernandes schreiben, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Ulmen kann noch Beschwerde einlegen.

Textgröße ändern: