The National Times - Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert

Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert


Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert
Prinz Harry mit Klage für Polizeischutz bei Großbritannien-Besuchen gescheitert / Foto: © AFP/Archiv

Prinz Harry ist vor einem Londoner Gericht mit seiner Klage für regelmäßigen Polizeischutz während seiner Großbritannien-Besuche gescheitert. Die Entscheidung der Behörden, dem jüngeren Sohn von König Charles III. nach seinem Rückzug von seinen royalen Pflichten Polizeischutz nur noch von Fall zu Fall zu gewähren, sei nicht zu beanstanden, entschied der Londoner High Court am Mittwoch. Der in den USA lebende Prinz kündigte Berufung an.

Textgröße ändern:

Richter Peter Lane legte eine 52-seitige Begründung seiner Entscheidung vor. Die Entscheidung der britischen Regierung, Prinz Harry nicht die selben Sicherheitsmaßnahmen zuzugestehen wie aktiven Mitgliedern des Königshauses, sei "rechtlich einwandfrei", heißt es darin.

Das britische Innenministerium reagierte "erfreut" auf die Gerichtsentscheidung. Die Entscheidungen der Regierung über ihr Vorgehen beim Personenschutz seien "gründlich und verhältnismäßig", hieß es aus dem Ministerium. Der Anwalt der Regierung hatte argumentiert, die Regelung für Harry sei seinem "veränderten Status" geschuldet.

Prinz Harry kündigte Berufung an. Schließlich verlange der Herzog von Sussex "keine Vorzugsbehandlung", sondern nur eine "gerechte und rechtsgemäße" Anwendung der Personenschutzregeln, legte sein Sprecher dar.

Harry und seine Frau, die frühere US-Schauspielerin Meghan Markle, hatten sich 2020 von ihren royalen Pflichten zurückgezogen. Sie leben mit ihren Kindern Archie und Lilibet in Meghans Heimat Kalifornien. Die britischen Behörden hatten in der Folge entschieden, über Polizeischutz für Prinz Harry und seine Familie nur noch von Fall zu Fall zu entscheiden und ihn nicht mehr grundsätzlich zu gewähren.

"Das Vereinigte Königreich ist meine Heimat. Das Vereinigte Königreich ist zentraler Bestandteil des Erbes meiner Kinder", hatte Prinz Harry in einer schriftlichen Stellungnahme dargelegt, die im Gericht verlesen worden war. Er könne Großbritannien mit seiner Familie aber nicht besuchen, "wenn es nicht möglich ist, sie zu schützen".

"Ich kann das Leben meiner Frau nicht derart gefährden und angesichts meiner Lebenserfahrung bin ich auch zurückhaltend, mich selbst unnötigerweise zu gefährden", betonte Harry. Seine Anwälte argumentierten zudem, Prinz Harrys Leibwachen hätten keine ausreichenden Befugnisse, um ihn im Vereinigten Königreich angemessen schützen zu können. Außerdem hätten sie keinen Zugang zu Informationen des britischen Geheimdienstes.

Das Angebot von Prinz Harry, für die Kosten eines kontinuierlichen Polizeischutzes in Großbritannien selbst aufzukommen, wurde bereits von den Behörden abgelehnt. Harrys Klage dagegen wurde im Mai vergangenen Jahres abgewiesen.

Prinz Harry besucht sein Heimatland nur noch selten. Das Verhältnis zur Königsfamilie, insbesondere zu seinem älteren Bruder, Kronprinz William, ist zerrüttet. Nach dem Bekanntwerden einer Krebserkrankung seines Vaters Charles III. Anfang Februar hatte Prinz Harry den König aber sogleich in London besucht.

Prinz Harrys Mutter Prinzessin Diana war 1997 bei einem Unfall gestorben, als ihr Wagen in Paris von Paparazzi verfolgt worden war. Nach diesem traumatischen Ereignis in seiner Kindheit kämpft Harry rigoros für seine Privatsphäre und die seiner Familie. Immer wieder zog er gegen Boulevardmedien vor Gericht.

Anfang des Monats einigte er sich nach einem langwierigen Rechtsstreit um von Journalisten angezapfte Handys mit dem Medienkonzern Mirror Group Newspapers (MGN). Laut Harrys Anwalt muss das Medienhaus Prinz Harry eine "beträchtliche" Summe als Schadenersatz zahlen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Feuerwehr rettet Eule aus Kieler Hauptbahnhof

Die Kieler Feuerwehr hat am Samstagmorgen im Hauptbahnhof der Stadt eine Eule aus misslicher Lage gerettet. Das Tier hatte sich in etwa zehn Metern Höhe unter dem Dach des Bahnhofsgebäudes verfangen, wie die Einsatzkräfte mitteilten. Die Rettung habe sich dann "aufgrund der Lage in unmittelbarer Nähe zur Oberleitung einer Gleisanlage" schwierig gestaltet.

Cyberangriff auf Dienstleister: Längere Wartezeiten am Flughafen Berlin-Brandenburg

Mutmaßlich wegen einer Cyberattacke ist es am Samstag am Flughafen Berlin-Brandenburg zu längeren Wartezeiten beim Check-In und Flugverspätungen gekommen. Der Flughafen verwies auf eine "technische Störung bei einem europaweit eingesetzten Systemanbieter". Nach Angaben des ebenfalls betroffenen Flughafens Brüssel war ein Cyberangriff auf einen Dienstleister der Grund. Auch der Flughafen London-Heathrow war betroffen.

Kinderhilfswerk und Unicef rufen zu stärkerer Beachtung von Kinderrechten auf

Anlässlich des Weltkindertages am 20. September haben das Deutsche Kinderhilfswerk und das UN-Kinderhilfswerk Unicef Deutschland am Freitag Politik und Gesellschaft aufgerufen, die in der UN-Kinderrechtskonvention verankerten Rechte der Kinder vollständig umzusetzen. Dafür müssten diese aktiv in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden, auch in der internationalen Zusammenarbeit Deutschlands.

Weltkriegsbombe in Berlin entschärft: Über zwölftausend Betroffene können zurück

Mehr als zwölftausend Menschen sind am Freitag wegen der Entschärfung einer Weltkriegsbombe im Berliner Bezirk Spandau von Evakuierungen betroffen gewesen. Neben zahlreichen Wohnhäusern mussten nach Polizeiangaben auch ein Krankenhaus, ein Pflegeheim, eine Grundschule und Kitas geräumt werden. Entschärfer machten den bei Bauarbeiten gefundenen hundert Kilogramm schweren russischen Sprengkörper unschädlich.

Textgröße ändern: