The National Times - Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung verdoppelt

Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung verdoppelt


Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung verdoppelt
Zahl der Eingliederungshilfen für junge Menschen mit seelischer Behinderung verdoppelt / Foto: © AFP/Archiv

Die Zahl der Eingliederungshilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit seelischer Behinderung hat sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Im Jahr 2024 wurden gut 174.000 Eingliederungshilfen gewährt, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Das waren 115 Prozent mehr als 2014 mit knapp 80.800.

Textgröße ändern:

Bei den Gründen für die Gewährung der Hilfe waren seelische Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten mit 69 Prozent am häufigsten. Dazu zählten etwa Ängste, suizidale Tendenzen oder Entwicklungsverzögerungen. In 53 Prozent der Fälle spielten schulische oder berufliche Probleme eine Rolle, etwa bei ADHS, Hyperaktivität oder sogenanntem schulvermeidenden Verhalten. Auffälligkeiten im Sozialverhalten wie Isolation, Drogenkonsum oder Aggressivität waren in 36 Prozent der Fälle ein Grund.

Zu den Eingliederungshilfen gehören unter anderem Schul- und Kitabegleitungen, Beratungsangebote sowie Integrationsassistenzen. Im Schnitt dauerte eine Eingliederungshilfe knapp 23 Monate.

Rund 45 Prozent der Hilfen wurden 2024 von Kindern im Alter von sechs bis elf Jahren in Anspruch genommen, 42 Prozent von Kindern von zwölf bis 17 Jahren. Weniger betroffen waren junge Volljährige mit elf Prozent und Kinder unter sechs Jahren mit zwei Prozent. 70 Prozent der Betroffenen waren Jungen.

Neben der Zahl der Eingliederungshilfen erhöhten sich demnach auch die Ausgaben. Im Jahr 2024 beliefen sich die Ausgaben von Bund, Ländern und Kommunen in diesem Bereich allein für minderjährige Kinder und Jugendliche auf 3,5 Milliarden Euro. 2014 hatten die Ausgaben noch gut 1,1 Milliarden Euro betragen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

EU-Gericht bestätigt: Booking darf eTraveli nicht übernehmen

Der Reiseanbieter Booking.com darf das Flugportal eTraveli nicht übernehmen. Das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg bestätigte am Mittwoch die entsprechende Entscheidung der EU-Kommission von 2023. Eine Fusion der beiden Firmen würde den Wettbewerb deutlich behindern, entschied es. (Az. T-1139/23)

Trump verschärft mit neuen Einfuhrsperren und Zöllen Handelsstreit mit Kanada

US-Präsident Donald Trump hat den Handelsstreit mit Kanada durch weitere Schritte verschärft. Als Reaktion auf kanadische Gegenzölle verhängte Trump am Dienstag per Dekret eine Einfuhrsperre für bestimmte kanadische Produkte. Zudem erhöhte er auf weitere Waren aus Kanada die Zölle um 50 Prozent. Zuvor waren von Kanada verhängte Gegenzölle in Kraft getreten. Der Handelsstreit zwischen den Nachbarländern war nach dem Scheitern von Verhandlungen eskaliert.

Neuer Apple-Chef Ternus stellt erstmals Produkte vor

Der neue Apple-Chef John Ternus stellt am Mittwoch am Konzernsitz in Cupertino in Kalifornien erstmals Produktneuerungen vor (ab 19.00 Uhr MESZ). Erwartet wird unter anderem ein faltbares iPhone. Ternus hatte den Chefposten bei Apple vor rund einer Woche von dem langjährigen Vorstandsvorsitzenden Tim Cook übernommen.

EU-Kommission stellt Rechtsrahmen für Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen vor

Die EU-Kommission stellt am Mittwoch einen Rechtsrahmen vor, der Städten beim Vorgehen gegen Kurzzeitvermietungen über Plattformen wie Airbnb helfen soll. Kommunen sollen solche Kurzzeitvermietungen an Touristen verbieten oder einschränken dürfen, wenn der Wohnungsmarkt besonders angespannt ist. Dafür soll es einheitliche Kriterien geben.

Textgröße ändern: