The National Times - Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen

Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen


Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen
Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen / Foto: © AFP/Archiv

Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle. (Az. V ZR 162/25)

Textgröße ändern:

"Der Betrieb einer Klimaanlage ist in gewissen Grenzen hinzunehmen", sagte die Vorsitzende Richterin Bettina Brückner bei der Urteilsverkündung. Grundsätzlich müssen bauliche Veränderungen wie feste Splitklimaanlagen, für die durch die Fassade gebohrt wird, durch einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft erlaubt werden.

Stimmt eine Mehrheit dagegen, kann ein Gericht den Einbau dem BGH zufolge dennoch erlauben - wenn entweder alle Eigentümer, deren Rechte beeinträchtigt werden, einverstanden sind, oder es keine übermäßige Beeinträchtigung gibt.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

"Rote Linie": Saudi-Arabien wirft Huthi-Miliz Angriff auf heilige Stadt Mekka vor

Die für Muslime heilige Stadt Mekka ist nach Angaben aus Saudi-Arabien Ziel eines Angriffs der jemenitischen Huthi-Miliz geworden. Die saudiarabische Luftabwehr habe die "feindliche" Drohne vor ihrem Eindringen in die heiligste Stadt im Islam abgewehrt, erklärte die von Riad angeführte Militärkoalition am Mittwoch im Onlinedienst X. Der Angriff löste in der muslimischen Welt große Empörung aus und könnte den Konflikt in der Region weiter verschärfen. Riad warnte vor einer "roten Linie", während die Huthis die Vorwürfe umgehend als "Lüge" zurückwiesen.

Bundesverwaltungsgericht prüft Klage von Ostseegemeinde Binz gegen LNG-Terminal

Das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen beschäftigt am Mittwoch (11.00 Uhr) erneut das Bundesverwaltungsgericht. Es verhandelt in Leipzig über eine Klage der Gemeinde Binz gegen die Anlage. Binz befürchtet Risiken für die Anwohner, falls es zu einem Störfall käme, und negative Folgen für den Tourismus auf der Insel. (Az. 7 A 6.25)

Kreise: Wirtschaftsministerium hält Preisdeckel für Sprit und Übergewinnsteuer für "problematisch"

Aus dem Bundeswirtschaftsministerium kommen ernste Bedenken mit Blick auf die von der SPD geforderten Maßnahmen gegen die hohen Spritpreise. Sowohl ein Preisdeckel bei Kraftstoffen wie in Luxemburg als auch eine sogenannte Übergewinnsteuer seien "problematisch", hieß es am Dienstagabend aus Ministeriumskreisen.

OpenAI will KI mit Konkurrenten selbst regulieren

Das US-Technologieunternehmen OpenAI will gemeinsam mit den Konkurrenten Anthropic und Google Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) festlegen. Dafür solle eine Selbstregulierungsorganisation geschaffen werden, erklärte OpenAI am Dienstag. Hintergrund sind Warnungen aus der Branche, die Technologie könne unkontrollierbar werden.

Textgröße ändern: