The National Times - Frankreich erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke

Frankreich erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke


Frankreich erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke
Frankreich erlaubt Sterbehilfe für unheilbar Kranke / Foto: © AFP/Archiv

Unheilbar kranke Menschen haben in Frankreich künftig das Recht, sich unter strengen Auflagen beim Suizid helfen zu lassen. Die Nationalversammlung verabschiedet am Mittwoch mit 291 zu 241 Stimmen endgültig ein entsprechendes Gesetz, das eine "Hilfe beim Sterben" ermöglicht. Demnach können Patienten sich ein tödliches Medikament verschreiben lassen, das sie in der Regel selbst einnehmen. Nur falls sie körperlich nicht dazu in der Lage sind, kann ein Arzt oder ein Pfleger ihnen dabei helfen.

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Damit reiht sich Frankreich in die Länder ein, in denen Sterbehilfe unter bestimmten Bedingungen erlaubt ist, darunter Belgien, die Niederlande und die Schweiz. Nach dem Gesetz müssen Patienten in Frankreich volljährig sein und an einer nicht heilbaren, lebensbedrohlichen Krankheit leiden. Sie müssen ihren Willen frei und klar äußern können. Ein Arzt kann das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen verschreiben.

Kritiker, darunter die französische Bischofskonferenz, warnen davor, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zum Missbrauch öffne - indem sich etwa unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter argumentieren, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen.

Die Reform der Sterbehilfe sollte ein prägendes Gesetz der zweiten Amtszeit von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron sein. Da es jedoch sehr umstritten war, wurde es in zwei Teile aufgespalten. Bereits im Februar verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Palliativversorgung weiter ausbauen soll.

In Frankreich sterben nach Angaben des Verbands für Palliativpflege täglich 500 Menschen, die keinen Zugang zu Palliativmedizin haben, obwohl sie diese bräuchten. Palliativmedizin behandelt nicht die Krankheit selbst, sondern lindert Schmerzen, verbessert die Lebensqualität und hilft den Betroffenen und ihren Angehörigen.

Der mehrheitlich rechtskonservative Senat hatte das Gesetz zur Hilfe beim Suizid mehrfach abgelehnt. Die Regierung hatte der Nationalversammlung das letzte Wort eingeräumt. Premierminister Sébastien Lecornu kündigte an, das Gesetz nach der Abstimmung vom Verfassungsrat überprüfen zu lassen.

Bislang war aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach gelockert. Seit 2005 dürfen Ärzte auf Wunsch des Patienten oder bei aussichtsloser Behandlung lebensverlängernde Maßnahmen beenden oder unterlassen. Seit 2016 haben unheilbar Kranke im Endstadium das Recht darauf, stark schmerzlindernde Medikamente verabreicht zu bekommen, welche das Sterben beschleunigen können.

M.A.Walters--TNT

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