The National Times - Bundestag beschließt Vorrang für schnelles Bauen - Kritik von Umweltschützern

Bundestag beschließt Vorrang für schnelles Bauen - Kritik von Umweltschützern


Bundestag beschließt Vorrang für schnelles Bauen - Kritik von Umweltschützern
Bundestag beschließt Vorrang für schnelles Bauen - Kritik von Umweltschützern / Foto: © AFP/Archiv

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen "Frontalangriff" auf Schutzregeln für die Natur.

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Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch "langwierige Prozesse und Verfahren" verzögert würden. Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz "um Jahre verkürzen", sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.

Der Bundestag habe "ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren" gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch. Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen "großen Schritt". Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch "konsequent weitergehen".

Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das "überragende öffentliche Interesse" gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa "zentrale Schienenvorhaben", Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und "systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage". Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem "Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt". "Mit der Gießkanne sollen undifferenziert Infrastrukturvorhaben wie der Bau von Autobahnen mit einem überragenden öffentlichen Interesse priorisiert werden, auch wenn damit erhebliche Schäden für Natur und Umwelt verbunden sind", erklärte Schöne.

Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse "für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert" wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben "künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien", bemängelte Schöne.

Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: "Wir alle - vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten - haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen." Der Bund verfüge nicht "über Personal, Strukturen oder Instrumente, um diese Mittel in wirksame Naturschutzmaßnahmen umzusetzen". Union und SPD "schaffen den Kern des deutschen Naturschutzrechts faktisch ab".

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als "besonders wichtig". "Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen", erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.

Zugleich erklärte Müller, die "wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden". Der Verband blicke daher "sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums". Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. "Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen", forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch.

Umweltschützer dringen darauf, das Vorhaben Schneiders voranzutreiben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor der Bundestagsabstimmung gefordert, "das Gesetz zur Beschleunigung der grauen Infrastruktur abzulehnen". "Es muss mindestens aufgeschoben werden, bis die Regierung auch ein Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur vorlegt, das den Namen verdient hat", erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

V.Allen--TNT

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