The National Times - Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag

Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag


Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag
Union lehnt Bas-Überlegungen zu Arbeitszeitreform ab - keine Bindung an Tarifvertrag / Foto: © AFP/Archiv

In der Unionsfraktion ist deutliche Kritik an Überlegungen im SPD-geführten Bundesarbeitsministerium zur Ausgestaltung des Arbeitszeitgesetzes laut geworden. Die von der Koalition verabredete Flexibilisierung mit einem Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit müsse für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten - "egal ob mit oder ohne Tarifbindung", erklärte der sozialpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marc Biadacz (CDU), am Donnerstag gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern:

Medienberichten zufolge will Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) den Übergang von der Tages- zur Wochenarbeitszeit an Tarifverträge knüpfen - dies würde die Flexibilisierung der Arbeitszeiten deutlich einschränken. Der CDU-Abgeordnete Biadacz betonte: "Die Position der Union ist klar: eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen." Eine Bindung an Tarifverträge dürfe es nicht geben.

Auch die in Medienberichten zitierten Überlegungen von Bas' Ministerium zu strengeren Vorschriften für die Arbeitszeiterfassung lehnte Biadacz ab. "Die Arbeitszeiterfassung muss unbürokratisch durchführbar sein", erklärte er. "Auch muss es künftig weiterhin Möglichkeiten zur Vertrauensarbeitszeit in allen Betrieben geben."

Ein Sprecher der Unionsfraktion verwies darauf, dass es sich bei den am Donnerstag bekannt gewordenen Überlegungen nicht um einen offiziellen Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums handele. Das Ministerium selbst hatte dies als "interne Arbeitsfassung" eingeordnet.

S.Mitchell--TNT

Empfohlen

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Social Media Verbot: Von der Leyen schlägt Altersgrenze von 13 Jahren vor

Onlineplattformen wie Instagram, Snapchat und Tiktok könnten in der EU für Kinder unter 13 Jahren verboten werden. "Keine sozialen Netzwerke unter 13 Jahren, kein eigenes Nutzerkonto unter 15 Jahren", forderte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am Mittwoch in Straßburg. Am Donnerstag will sie einen konkreten Gesetzesvorschlag vorlegen, der dann in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der EU-Länder geht.

Textgröße ändern: