The National Times - EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA

EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA


EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA
EU-Parlament entscheidet über Umsetzung von Zolldeal mit den USA / Foto: © AFP/Archiv

Das Europaparlament entscheidet am Dienstag (ab 12.30 Uhr) über die Umsetzung der Zollvereinbarung mit den USA aus dem vergangenen Jahr. Die Abgeordneten stimmen in Straßburg über eine zeitweise Abschaffung der europäischen Zölle auf US-Industrieprodukte ab. Das Gesetz enthält eine Notfallklausel: Falls US-Präsident Donald Trump seine Zölle wieder erhöht, kann die EU-Kommission die Zollabschaffung wieder aussetzen.

Textgröße ändern:

Die Abschaffung geht auf eine Vereinbarung zurück, die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen im vergangenen August mit Trump geschlossen hatte. Die Umsetzung dauerte auf EU-Seite mehrere Monate, zum wachsenden Unmut in Washington. Trump setzte der EU eine Frist am 4. Juli. Bis dahin muss der Rat der 27 EU-Länder das Gesetz noch formal absegnen .

T.Bailey--TNT

Empfohlen

Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die hohen Spritpreise per Steuerrabatt senken. "Ein sinnvoller Ansatz wäre aus meiner Sicht eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer für Kraftstoffe von 19 auf sieben Prozent", sagte Reiche am Mittwoch am Rande eines Treffens der G20-Staatengruppe in Houston im US-Bundesstaat Texas. Zudem erneuerte sie ihren Vorschlag für Direktzahlungen an Geringverdiener. Diese würden nach ihren Worten aber erst Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Forderungen nach langsamerer KI-Entwicklung werden lauter

Die Forderungen nach einer langsameren Entwicklung von Künstlicher Intelligenz sind in den USA und in Europa lauter geworden. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte am Mittwoch an, sie werde die führenden KI-Firmen zu Beratungen darüber einladen, "einen Gang zurückzuschalten". KI-Größen wie OpenAI und Anthropic hatten sich für ein Drosseln der Entwicklung ausgesprochen, US-Präsident Donald Trump und Meta-Chef Mark Zuckerberg lehnen dies hingegen ab.

Gericht: Gefühlte deutsche Identität begründet keinen Anspruch auf Grundsicherung

Eine gefühlte deutsche Identität begründet laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen. Ausländer ohne Aufenthaltsrecht hätten auch dann keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie sich selbst als Deutsche verstünden, entschied das baden-württembergische Landessozialgericht in Stuttgart laut Mitteilung vom Mittwoch im Eilverfahren.

Textgröße ändern: