The National Times - Chatbots auf Whatsapp: EU-Kommission ordnet gleiches Recht für alle Anbieter an

Chatbots auf Whatsapp: EU-Kommission ordnet gleiches Recht für alle Anbieter an


Chatbots auf Whatsapp: EU-Kommission ordnet gleiches Recht für alle Anbieter an
Chatbots auf Whatsapp: EU-Kommission ordnet gleiches Recht für alle Anbieter an / Foto: © AFP/Archiv

Im Verfahren um KI-Chatbots auf Whatsapp hat die EU-Kommission den Mutterkonzern Meta verpflichtet, konkurrierenden Anbietern gleiche Chancen wie dem hauseigenen Chatbot einzuräumen. Meta müsse seine Gebühr für andere KI-Anbieter wieder abschaffen, teilte die Kommission am Dienstag mit. Der Whatsapp-Mutterkonzern hat demnach fünf Werktage Zeit für die Änderungen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Textgröße ändern:

Die meisten Nutzerinnen und Nutzer kennen Whatsapp als Messenger-Dienst für private Chats mit Freunden oder der Familie. Inzwischen nutzen allerdings auch Unternehmen den Dienst: Verbraucherinnen und Verbraucher können über Whatsapp den Kundendienst kontaktieren oder Bestellungen in Onlineshops aufgeben. Dahinter steckt dann meistens ein KI-Chatbot, der den Kunden antwortet.

Meta hat daraus ein Geschäftsmodell gemacht und kassiert Gebühren von den Unternehmen. Nach Konzernangaben hat sich allerdings noch ein anderes Phänomen entwickelt: reine KI-Anbieter, die ihre allgemeinen Chatbots - nach dem Vorbild von ChatGPT oder Google Gemini - über den Whatsapp-Dienst laufen lassen und sich so die Reichweite und die Server von Meta zunutze machen.

Eine solche Nutzung ist nicht im Sinne der Whatsapp-Mutter, die einen eigenen KI-Chatbot in die App eingebaut hat. Meta sperrte die Funktion deshalb im vergangenen Jahr für alle Firmen, deren Hauptgeschäft Künstliche Intelligenz ist. Auf Druck aus Brüssel hob Meta die Sperre anschließend auf, führte aber eine zusätzliche Gebühr ein.

Die Gebühr kommt nach Einschätzung der Kommission einer Sperre gleich. Sie ordnete deshalb am Dienstag an, die Gebühr wieder abzuschaffen. Hält sich Meta nicht daran, kann die Kommission ein Bußgeld von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen.

Brüssel befürchtet, dass Metas Vorgehen insbesondere europäischen KI-Entwicklern einen Nachteil verschaffen und dazu beitragen könnte, dass sie langfristig vom Markt verschwinden. "In sich rasch wandelnden Märkten kann der Wettbewerb verloren gehen, lange bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird", argumentierte EU-Wettbewerbskommissarin Teresa Ribera.

Die Anordnung der Kommission ist vorläufig und gilt, bis sie die Ermittlungen offiziell abgeschlossen hat. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Stellt die Kommission am Ende des Verfahrens einen Verstoß gegen EU-Wettbewerbsrecht fest, droht Meta ein weiteres Bußgeld.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

US-Notenbank Fed erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat den Leitzins erstmals seit gut drei Jahren erhöht. Die Fed hob den maßgeblichen Zinssatz am Mittwoch nach eigenen Angaben um 0,25 Prozentpunkte an, um die hohe Inflation einzudämmen. Der Zinssatz liegt damit nun in einer Spanne zwischen 3,75 bis 4,0 Prozent.

US-Zentralbank erhöht Leitzins erstmals seit 2023 - Anstieg um 0,25 Punkte

Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) hat den Leitzins erstmals seit gut drei Jahren erhöht. Die Fed hob den maßgeblichen Zinssatz am Mittwoch nach eigenen Angaben um 0,25 Prozentpunkte an, um die hohe Inflation einzudämmen. Der Zinssatz liegt damit nun in einer Spanne zwischen 3,75 bis 4,0 Prozent.

Wirtschaftsministerin Reiche will Spritpreise per Steuerrabatt senken

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will die hohen Spritpreise per Steuerrabatt senken. "Ein sinnvoller Ansatz wäre aus meiner Sicht eine vorübergehende Senkung der Umsatzsteuer für Kraftstoffe von 19 auf sieben Prozent", sagte Reiche am Mittwoch am Rande eines Treffens der G20-Staatengruppe in Houston im US-Bundesstaat Texas. Zudem erneuerte sie ihren Vorschlag für Direktzahlungen an Geringverdiener. Diese würden nach ihren Worten aber erst Anfang des kommenden Jahres in Kraft treten.

Bundesverwaltungsgericht weist Klage von Binz gegen LNG-Terminal ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Ostseegemeinde Binz gegen das umstrittene Flüssiggas-Terminal vor Rügen als unzulässig abgewiesen. Die Gemeinde konnte nicht nachweisen, dass sie durch das Vorhaben betroffen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit. In Betracht kommende Schutzobjekte - wie beplante Gebiete oder kommunale Einrichtungen des Ostseebads Binz - liegen demnach "weit außerhalb des fehlerfrei ermittelten angemessenen Sicherheitsabstands vom Betriebsbereich des LNG-Terminals". (Az. 7 A 6.25)

Textgröße ändern: