The National Times - Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern

Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern


Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern
Bundesrat will Einziehen von Gewinnen aus Cum-Ex-Geschäften erleichtern / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen. Die Länderkammer beschloss am Freitag, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können. Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Textgröße ändern:

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie "durch die Tat" erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie "für die Tat" erhalten haben. Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.

Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse "diesen Fehler beseitigen", teilte der Bundesrat mit. Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.

Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als "wichtigen Schritt", um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden. Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen - damit hätten sie nicht eingezogen werden können. "Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig."

T.Ward--TNT

Empfohlen

Einweihung von Deutschlands größtem Offshore-Windpark

64 Windräder, die rechnerisch rund 1,1 Millionen Haushalte mit Strom versorgen können: In der Nordsee ist Deutschlands bislang größter Offshore-Windpark entstanden. Zur Einweihungsfeier hat das Energieunternehmen EnBW am Donnerstag (14.30 Uhr) nach Hamburg geladen. Angemeldet hat sich unter anderen Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD).

Glücksspiele im Internet: BGH verhandelt über verlorene Wetteinsätze

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befasst sich am Donnerstag (10.00 und 12.00 Uhr) erneut mit dem Thema Glücksspiele im Internet. In zwei Verhandlungen geht es um Spieler, die von Anbietern aus Malta verlorene Einsätze zurückfordern. Zahlreiche solcher Fälle liegen bei deutschen Gerichten - der BGH will die wichtigen Fragen nun grundsätzlich klären. (Az. I ZR 216/25 und I ZR 78/25)

Von der Leyen stellt Gesetzesvorschlag für Social-Media-Verbot vor

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen stellt am Donnerstag (ab 10.00 Uhr) in Straßburg einen Gesetzesvorschlag für ein EU-weites Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren vor. Das Gesetz soll darüber hinaus vorsehen, dass 13- und 14-Jährige nur Profile mit eingeschränkten Funktionen erstellen können. Von der Leyen hatte ihre Pläne am Mittwoch bereits angekündigt, die Details sollen nun im Gesetzesvorschlag folgen.

Weißes Haus kritisiert Leitzinserhöhung der Fed

Das Weiße Haus hat die Leitzinserhöhung der US-Zentralbank Federal Reserve (Fed) kritisiert. Weiße-Haus-Sprecher Kush Desai sprach am Mittwoch im Sender Fox News von einer "eher unglücklichen Entscheidung". Die Fed habe aus Sicht der US-Regierung keine besonders überzeugende wirtschaftliche Begründung dafür geliefert.

Textgröße ändern: