The National Times - US-Behörden beginnen mit Rückzahlung gerichtlich gekippter Zölle

US-Behörden beginnen mit Rückzahlung gerichtlich gekippter Zölle


US-Behörden beginnen mit Rückzahlung gerichtlich gekippter Zölle
US-Behörden beginnen mit Rückzahlung gerichtlich gekippter Zölle / Foto: © AFP

Die US-Behörden haben das Rückzahlungsverfahren für die vor zwei Monaten vom Obersten Gerichtshof als illegal eingestuften Zölle gestartet. Zunächst können jene US-Unternehmen eine Rückzahlung für Transaktionen beantragen, deren Zollformalitäten noch nicht abgeschlossen sind oder wenn die betroffenen Waren vor weniger als 80 Tagen eingeführt wurden, wie die US-Zollbehörde CBP am Montag mitteilte. Wird der Antrag bewilligt, soll die Rückzahlung innerhalb von 60 bis 90 Tage erfolgen.

Textgröße ändern:

Der Oberste Gerichtshof der USA hatte am 20. Februar einen Großteil der von US-Präsident Donald Trump eingeführten Zölle für rechtswidrig erklärt. Die CBP bat daraufhin um eine Fristverlängerung für die Rückzahlungen, um zunächst die entsprechenden Verfahren einzurichten. Gerichtsunterlagen zufolge hatten bis zum 9. April bereits fast 56.500 Unternehmen Schritte unternommen, um eine Rückerstattung der gezahlten Zölle in Höhe von insgesamt rund 127 Milliarden Dollar zu beantragen.

Die Behörde muss nun die Unterlagen zu mehr als 53 Millionen Wareneinfuhren in die Vereinigten Staaten prüfen. Insgesamt schätzt die CBP, dass 330.000 Unternehmen betroffen sind. Die gezahlten Zölle haben Einnahmen in Höhe von 166 Milliarden Dollar für den US-Haushalt generiert und könnten nun zurückerstattet werden. Trump verhängte im Anschluss an das Urteil im Februar sofort neue Zölle auf Basis eines anderen Gesetzes.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Plattformen mehr nutzen dürfen, für ältere Jugendliche soll sich die Funktionsweise grundlegend ändern: Die EU-Kommission hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass es für alle unter 18-Jährigen kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben soll. Sie will die Plattformen damit sicherer machen. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter

Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)

Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen

Neben einem Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren will die EU-Kommission die Funktionsweise der Plattformen für alle Minderjährigen grundlegend ändern. Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission am Donnerstag vor. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Orange ist für alle Baumärkte da

Die Baumarktkette Obi kann keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten somit vor Gericht Erfolg. (Az. I ZB 58/25)

Textgröße ändern: