The National Times - Jeff Bezos' Firma Blue Origin gelingt Wiederverwertung von New-Glenn-Raketenantrieb

Jeff Bezos' Firma Blue Origin gelingt Wiederverwertung von New-Glenn-Raketenantrieb


Jeff Bezos' Firma Blue Origin gelingt Wiederverwertung von New-Glenn-Raketenantrieb
Jeff Bezos' Firma Blue Origin gelingt Wiederverwertung von New-Glenn-Raketenantrieb / Foto: © BLUE ORIGIN/AFP

Blue Origin, das Raumfahrtunternehmen von US-Milliardär Jeff Bezos, hat erstmals den Antrieb seiner New-Glenn-Rakete wiederverwendet und damit einen Fortschritt im Wettbewerb mit dem Konkurrenten SpaceX erzielt. Der Antrieb der riesigen Rakete sei am Sonntag wiederverwendet und danach erneut geborgen worden, teilte Blue Origin mit. Die aus Cape Canaveral im Bundesstaat Florida gestartete Rakete brachte demnach einen Kommunikationssatelliten für das Unternehmen AST SpaceMobile ins All.

Textgröße ändern:

Nachdem sich die erste Stufe mit dem Satelliten von der zweiten Stufe der Rakete getrennt habe, sei der Raketenantrieb wie geplant auf einer im Atlantik treibenden Plattform gelandet, erklärte Blue Origin. Bei den zwei bisherigen Starts der New-Glenn-Rakete musste jeweils ein neuer Antrieb verwendet werden. Dank der Wiederverwendung des Antriebs könnte Blue Origin die Zahl der Raketenstarts erhöhen.

Bei der Mission am Sonntag lief aber nicht alles nach Plan: Der von der Rakete ins All beförderte Satellit gelangte nicht in die richtige Umlaufbahn.

Ein erster Versuch, den Raketenantrieb nach Benutzung zu bergen, war im Januar vergangenen Jahres gescheitert. Im November gelang das Manöver und mit dem Start vom Sonntag klappte nun erstmal auch die Wiederverwendung.

Die 98 Meter lange New-Glenn-Rakete spielt eine zentrale Rolle bei Bezos' Raumfahrtambitionen. Mit dem Raumfahrtunternehmen SpaceX von US-Milliardär Elon Musk, das bereits seit Jahren Raketenantriebe wiederverwendet, konkurriert Blue Origin als Dienstleister für die Nasa bei ihrem Mondfahrt-Programm Artemis. Beide Firmen arbeiten für die US-Raumfahrtbehörde an einem Mondlande-Fahrzeug.

Für die bemannte Mission Artemis 2, bei der vier Astronauten Anfang des Monats den Mond umrundeten, wurde allerdings eine SLS-Trägerrakete von SpaceX genutzt. Eine erneute Mondlandung gut ein halbes Jahrhundert nach den Apollo-Missionen der Nasa ist für 2028 geplant. Damit wollen die USA ihrem Konkurrenten China zuvorkommen.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Social Media ab 13 Jahren und weniger Funktionen: Brüssel schlägt neue Regeln vor

Kinder unter 13 Jahren sollen keine Social-Media-Plattformen mehr nutzen dürfen, für ältere Jugendliche soll sich die Funktionsweise grundlegend ändern: Die EU-Kommission hat am Donnerstag vorgeschlagen, dass es für alle unter 18-Jährigen kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben soll. Sie will die Plattformen damit sicherer machen. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Datenschutz im Privaten: Bundesgerichtshof hat Fragen an europäische Richter

Wie weit der Datenschutz im Privatbereich geht, will der Bundesgerichtshof (BGH) vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) wissen. In zwei skurril klingenden Fällen legte er den europäischen Richterinnen und Richtern am Donnerstag in Karlsruhe Fragen vor. Einmal ging es um den Streit zweier Freundinnen, das andere Mal um die Überwachung der eigenen Mutter in der Wohnküche. (Az. I ZR 256/25 und I ZR 289/25)

Neben Social-Media-Verbot: Brüssel will Onlinedienste zu Änderungen zwingen

Neben einem Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren will die EU-Kommission die Funktionsweise der Plattformen für alle Minderjährigen grundlegend ändern. Für Jugendliche unter 18 Jahren solle es kein endloses Scrollen, keine Nachrichten von Fremden und nachts keine Benachrichtigungen mehr geben, schlug die Kommission am Donnerstag vor. Halten sich die Betreiber nicht daran, sollen die Plattformen für Minderjährige gesperrt werden.

Orange ist für alle Baumärkte da

Die Baumarktkette Obi kann keinen Markenschutz für die Farbe Orange beanspruchen. Verbraucher sehen die Farbe nicht als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied. Die beiden Obi-Konkurrenten Hornbach und Globus hatten somit vor Gericht Erfolg. (Az. I ZB 58/25)

Textgröße ändern: