The National Times - Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist

Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist


Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist
Bieterkampf: Warner Bros. nennt Paramount-Angebot besser und gibt Netflix Frist / Foto: © AFP/Archiv

Der Bieterkampf um den US-Film- und Medienkonzern Warner Bros. Discovery (WBD) ist weiter offen. Der WBD-Vorstand nannte das letzte Angebot von Paramount Skydance am Donnerstag "überlegen". Warner Bros. räumte dem bisher bevorzugten Mitbieter Netflix aber eine Frist von vier Geschäftstagen ein, um nachzulegen.

Textgröße ändern:

Nach Ablauf dieses Zeitraums wäre WBD berechtigt, die Netflix-Fusionsvereinbarung zu kündigen, hieß es in einer Erklärung des Film- und Medienkonzerns. Dies gelte für den Fall, dass der Paramount-Vorschlag auch nach einer neuen Netflix-Offerte ein "überlegenes Unternehmensangebot" darstelle.

Paramount bot zuletzt rund 110 Milliarden Dollar für Warner Bros. (gut 93 Milliarden Euro). Das entspricht 31 Dollar pro Aktie statt dem letzten Angebot von 30 Dollar. Der Streamingdienst Netflix bietet 83 Milliarden Dollar.

Paramount will die gesamte WBD-Gruppe inklusive Fernsehsender kaufen, dazu gehört CNN. Netflix will dagegen nur das Filmgeschäft sowie den Streamingdienst HBO erwerben. Am 20. März sollen die WBD-Aktionärinnen und -Aktionäre auf einer außerordentlichen Hauptversammlung über die Zukunft des Konzerns entscheiden.

Der Bieterkampf hat auch eine politische Seite: Netflix-Mitgründer Reed Hastings gilt in den USA als einer der größten Spender der oppositionellen Demokraten. Paramount-Chef David Ellison und sein Vater Larry Ellison, seinerseits Chef des Softwareanbieters Oracle, unterstützen dagegen US-Präsident Donald Trump.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,7 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von umgerechnet 1,7 Milliarden Euro an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Google soll wegen Wettbewerbsverstoß 1,3 Milliarden Euro an Klarna zahlen

Google soll in Schweden eine Entschädigung in Milliardenhöhe wegen jahrelanger Wettbewerbsverstöße zahlen. Das schwedische Gericht für Patente und Wettbewerb verurteilte den US-Konzern am Mittwoch zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Preisvergleichsportal Pricerunner. Die Richter sahen es als erwiesen an, "dass Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat". Pricerunner gehört zu dem schwedischen Unternehmen hinter dem Zahlungsdienstleister Klarna.

Anstieg der Spritpreise schon vor Ende des Tankrabatts

Die Spritpreise an den deutschen Tankstellen sind mit Auslaufen des Tankrabatts massiv angestiegen. Bereits am Dienstagmittag, als die Steuersenkung auf Diesel und Benzin noch galt, hoben die Tankstellen die Preise bundesweit stark an, wie der ADAC am Mittwoch mitteilte. Anschließend sanken die Preise nur leicht - um dann am Mittwochmittag erneut stark anzusteigen. Der ADAC und auch die Monopolkommission übten scharfe Kritik an den Mineralölkonzernen.

Schweden: Gericht verurteilt Google zur Zahlung von 1,3 Milliarden Euro an Klarna

Der US-Konzern Google soll einem Preisvergleichsportals des schwedischen Zahldienstes Klarna wegen der Bevorzugung seiner eigenen Preisvergleichsseite in den Suchergebnissen Schadenersatz zahlen. Das zuständige Gericht in Stockholm verurteilte Google zu einer Zahlung von 14,3 Milliarden Kronen (1,3 Milliarden Euro) an das Portal Pricerunner. Dieses gelte "als geschädigt, da Google über viele Jahre hinweg seinen eigenen Preisvergleichsdienst unrechtmäßig begünstigt hat", erklärten die Richter.

Textgröße ändern: