The National Times - CDU-Sozialflügel widerspricht Wirtschaftsflügel bei Teilzeit-Vorstoß

CDU-Sozialflügel widerspricht Wirtschaftsflügel bei Teilzeit-Vorstoß


CDU-Sozialflügel widerspricht Wirtschaftsflügel bei Teilzeit-Vorstoß
CDU-Sozialflügel widerspricht Wirtschaftsflügel bei Teilzeit-Vorstoß / Foto: © AFP/Archiv

Der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsflügels zum Recht auf Teilzeit ist in der eigenen Partei auf Kritik gestoßen. "Mit einer solchen Einschränkung zäumen wir das Pferd von der falschen Seite auf", sagte der Vorsitzende des CDU-Sozialflügels, Dennis Radtke, den Funke-Zeitungen laut Meldung vom Sonntag. "Aus guten Gründen haben wir uns als CDU immer für maximale Wahlfreiheit ausgesprochen."

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Zwar würde auch er sich wünschen, dass mehr Menschen in Teilzeit, die sie oft als Teilzeitfalle empfinden, wieder auf Vollzeit wechseln, fuhr Radtke fort. "Dafür müssen wir aber die Rahmenbedingungen bei Kinderbetreuung und Pflege verbessern, die dies bislang an manchen Stellen unmöglich machen."

Zuvor war ein Antrag der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) für den CDU-Bundesparteitag im Februar bekannt geworden, nach dem der Wirtschaftsflügel der CDU den Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit kippen will. In dem Papier mit dem Titel "Kein Rechtsanspruch auf Lifestyle-Teilzeit" fordert der Flügel eine Reform - der Rechtsanspruch solle künftig "nur bei Vorliegen einer besonderen Begründung gelten".

"Besondere Gründe können beispielsweise die Erziehung von Kindern, die Pflege von Angehörigen oder eine berufsbegleitende Fort- und Weiterbildung sein", heißt es in dem Antrag weiter, der AFP vorliegt und über den zuerst der "Stern" berichtet hatte. Alles andere müsse zwischen den Arbeitsvertragsparteien ausgehandelt werden. Zur Begründung verweist der MIT-Bundesverband auf den Fachkräftemangel in Deutschland. "Das Ausschöpfen des inländischen Potenzials auch bei Teilzeitbeschäftigten ist daher dringend geboten."

Radtke sagte dazu den Funke-Zeitungen, Teilzeit auf Pflege und Kinder zu begrenzen hieße auch "zu definieren, bis zu welchem Alter und welchem Pflegegrad dies als nötig erachtet wird". Das jedoch "kann und soll jede Familie für sich selbst entscheiden".

R.T.Gilbert--TNT

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