The National Times - Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert

Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert


Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert / Foto: © AFP/Archiv

Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag stattgefunden.

Textgröße ändern:

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und die drei Anwohner.

Kurz vor dem Eintreffen der zusätzlichen Spezialbehälter mit hochradioaktiven Glaskokillen im November 2024 scheiterten die Kläger bereits mit Eilanträgen gegen die Änderungsgenehmigungen. Es würden auch mit den zusätzlichen Behältern nicht mehr als die 152 genehmigten in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah damals auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. Das Hauptverfahren sollte nun klären, ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Lewis--TNT

Empfohlen

Stromversorgung in Kuba zusammengebrochen - Regierung: Ölvorräte aufgebraucht

Wegen massiver Energieengpässe ist in Kuba erneut großflächig die Stromversorgung zusammengebrochen. Die von Russland gelieferten Ölreserven seien nun "aufgebraucht", sagte Energieminister Vicente de la O Levy am Donnerstag im Staatsfernsehen. Nahe der Hauptstadt Havanna kam es wegen der Stromausfälle zu Protesten, die auf der kommunistischen Karibikinsel eher selten sind. Die Krise hatte sich in den vergangenen Wochen durch die US-Blockade der venezolanischen Öllieferungen verschärft.

Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Wirtschaftsverbände begrüßten nach dem Beschluss vom Mittwoch grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer beklagten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Akkodis im HFS Horizons Report 2026 für agentic AI Services ausgezeichnet

Das globale Analystenhaus positioniert Akkodis als „Enterprise Innovator" im Bereich agentic AI Services

Grünes Licht des Senats: Neuer US-Zentralbankchef Warsh kann Freitag antreten

Der Wunschkandidat von US-Präsident Donald Trump für die Leitung der einflussreichen Notenbank Fed, Kevin Warsh, kann das Amt am Freitag antreten. Der Senat in Washington bestätigte den 56-Jährigen am Mittwoch für vier Jahre an der Spitze der Federal Reserve (Fed). Die Entscheidung der Senatoren fiel mit 54 zu 45 Stimmen.

Textgröße ändern: