The National Times - Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert

Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert


Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert
Klage gegen zusätzliche Behälter im Atommüllzwischenlager Philippsburg gescheitert / Foto: © AFP/Archiv

Eine Klage der Stadt Philippsburg und dreier privater Grundstückseigentümer gegen die Einlagerung neuer Castorbehälter im Atommüllzwischenlager am abgeschalteten Atomkraftwerk Philippsburg ist abgewiesen worden. Die Begründung des Urteils erfolge in den kommenden Monaten, teilte der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof am Donnerstag in Mannheim mit. Die mündliche Verhandlung hatte am Dienstag stattgefunden.

Textgröße ändern:

Seit 2007 werden auf dem Gelände des mittlerweile stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg radioaktive Abfälle gelagert. Durch zwei Änderungsgenehmigungen des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung wurde auch die Einlagerung radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufbereitung der Kernbrennstoffe aus dem nordfranzösischen La Hague gestattet. Dagegen wandten sich die Stadt Philippsburg und die drei Anwohner.

Kurz vor dem Eintreffen der zusätzlichen Spezialbehälter mit hochradioaktiven Glaskokillen im November 2024 scheiterten die Kläger bereits mit Eilanträgen gegen die Änderungsgenehmigungen. Es würden auch mit den zusätzlichen Behältern nicht mehr als die 152 genehmigten in Philippsburg aufbewahrt, sondern lediglich andere Inhalte in Behältern anderer Bauart, begründeten die Richter damals ihre Entscheidung. Die Bevölkerung werde keiner zusätzlichen Strahlung ausgesetzt, die maßgeblichen Grenzwerte würden weiterhin deutlich unterschritten.

Der Senat sah damals auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das Zwischenlager gegen Sabotage oder Anschläge nicht ausreichend gesichert ist. Auch die Auswirkungen eines gezielten oder zufälligen Flugzeugabsturzes seien voraussichtlich rechtsfehlerfrei geprüft worden. Das Hauptverfahren sollte nun klären, ob der zufällige Absturz eines bewaffneten Kampfflugzeugs praktisch ausgeschlossen und von der Genehmigungsbehörde deshalb zu Recht dem Restrisiko zugeordnet worden sei.

Eine Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht zugelassen. Allerdings kann gegen die Nichtzulassung Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Lewis--TNT

Empfohlen

Grüne kritisieren Tankrabatt als "Wahnsinn"

Die Grünen im Bundestag haben die Einigung zwischen Bund und Länder auf einen Tankrabatt von 17 Cent bis Jahresende als "Wahnsinn" kritisiert. "Der Tankrabatt ist zurück. Was für ein Wahnsinn", sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Samstagsausgaben). "Das Geld muss im Geldbeutel der Menschen ankommen, nicht in den Taschen der Ölkonzerne", fügte er hinzu.

Regierungskreise: Einigung auf neuen Tankrabatt und Spritpreisdeckel

Die schwarz-rote Koalition hat sich wegen der hohen Preise an den Zapfsäulen auf einen neuen Tankrabatt und einen Spritpreisdeckel geeinigt. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Freitagabend aus Regierungskreisen erfuhr, soll der Tankrabatt bis Jahresende gelten. Für die Zeit danach ist ein Spritpreisdeckel geplant.

Kalifornien prüft "Notschalter" für Künstliche Intelligenz

In der Sicherheitsdebatte über Künstliche Intelligenz (KI) will der US-Bundesstaat Kalifornien eine Art Notschalter prüfen. Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom unterzeichnete am Freitag ein Dekret, das als eine Möglichkeit zur Kontrolle von KI einen solchen "kill switch" vorsieht - also einen Mechanismus, der ein KI-System bei Gefahr stoppt oder isoliert. Eine Reihe von KI-Unternehmen sind im Silicon Valley in Kalifornien angesiedelt.

Volkswagen kappt Gewinnerwartung für 2026

Der Volkswagen-Konzern hat seine Gewinnprognose für das laufende Geschäftsjahr deutlich nach unten korrigiert. "Sondereffekte" würden das Konzernergebnis voraussichtlich um insgesamt rund zehn Milliarden Euro reduzieren, erklärte der Wolfsburger Konzern am Freitagnachmittag in einer Börsenmitteilung. Die Umsatzprognose behält VW demnach mit nun 315 Milliarden Euro im Wesentlichen bei, die Umsatzrendite reduziert sich jedoch auf nur ein Prozent statt der zuvor erwarteten 4,0 bis 5,5 Prozent.

Textgröße ändern: