The National Times - Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen

Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen


Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen
Zu spät beglichene Rechnungen: Schufa muss Daten nicht sofort nach Zahlung löschen / Foto: © AFP/Archiv

Daten über Zahlungsprobleme muss die Schufa nicht sofort dann löschen, wenn gezahlt wurde. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag und gab der Revision der Wirtschaftsauskunftei gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln statt. Die bisherige Frist von bis zu drei Jahren hält der BGH als Leitlinie für angemessen, das muss aber im Einzelfall abgewogen werden. (Az. I ZR 97/25)

Textgröße ändern:

Das Kölner Gericht muss nun neu über die Klage eines Manns entscheiden, der drei Forderungen über insgesamt etwa 740 Euro trotz Mahnungen und einem Vollstreckungsbescheid erst nach zehn bis 22 Monaten beglich. Die Schufa stufte das Risiko eines Zahlungsausfalls als "sehr kritisch" ein. In solchen Fällen kommen Verträge oft nicht zustande.

Der Mann wehrte sich dagegen, dass die Daten für bis zu drei Jahre gespeichert wurden. Er gab an, dass er einen Arbeitsplatz in einem sensiblen Bereich wegen seines Schufa-Eintrags nicht bekommen habe. Das Oberlandesgericht entschied im April, dass die Schufa solche Daten sofort löschen müsse.

Denn zuvor, im Dezember 2023, hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden, dass private Wirtschaftsauskunfteien bestimmte Daten nicht länger speichern dürfen als das öffentliche Insolvenzregister. Dabei ging es aber um die Restschuldbefreiung nach einer Privatinsolvenz, nicht um erledigte Zahlungsstörungen.

Ein entscheidender Unterschied, wie der BGH nun feststellte. Denn die Schufa greife hier nicht auf öffentliche Daten aus dem Schuldnerverzeichnis zu, sondern ihre Vertragspartner meldeten ihr Informationen über Gläubiger, Höhe und Inhalt der Forderungen.

Gesetzlich ist die Frist nicht geregelt. Es gibt aber im sogenannten Code of Conduct eigene Regeln der Wirtschaftsauskunfteien, die der hessische Datenschutzbeauftragte genehmigte. Demnach werden Daten über ausgeglichene Forderungen nach Zahlungsausfällen für drei Jahre gespeichert, unter bestimmten Voraussetzungen auch nur für 18 Monate.

Das hält der BGH grundsätzlich für einen angemessenen Ausgleich der Interessen beider Seiten - also der Schufa an einer möglichst guten Beurteilung der Kreditwürdigkeit und des früheren Schuldners, möglichst schnell wieder kreditwürdig zu sein. Es müsse aber möglich sein, dass der Schuldner besondere Umstände vorbringen kann, betonte der BGH.

Nach dem Urteil zeigten sich beide Seiten grundsätzlich zufrieden. "Ich hoffe natürlich, dass die Schufa gemäß dem Urteil in vielen Fällen, die wir auch vertreten, die Einträge löscht", sagte der Anwalt des Klägers. Es müsse im Einzelfall geprüft werden, ob Gründe für eine schnellere Löschung vorlägen - "in vielen Fällen, die wir vertreten, liegen diese Gründe vor".

Die Schufa begrüßte die BGH-Entscheidung, forderte aber eine weiter gehende gesetzliche Regelung. "Im Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher, der Wirtschaft und auch zur Entlastung der deutschen Gerichte brauchen wir eine verlässliche gesetzliche Rechtsgrundlage über sämtliche Bonitätsinformationen und Speicherfristen, wie sie im Code of Conduct geregelt sind", sagte eine Sprecherin.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung

BKA-Präsident Holger Münch ist offen für strengere Altersgrenzen bei der Social-Media-Nutzung. "In den sozialen Netzwerken gibt es bis heute keinen Jugendschutz", sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe in einem am Samstag veröffentlichten Interview. Er halte die Debatte um Altersbeschränkungen daher für "nachvollziehbar".

US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht

Der Tech-Multimilliardär Elon Musk hat nach Auffassung einer US-Jury vor seinem Kauf von Twitter im Jahr 2022 die Aktionäre des Onlinedienstes getäuscht, um den Aktienkurs des Unternehmens zu drücken. Das nach einem dreiwöchigen Prozess vor einem Bundesgericht in San Francisco am Freitag gefällte Urteil bedeutet, dass der reichste Mann der Welt zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verpflichtet werden könnte. Musk will das Urteil jedoch anfechten.

Trotz Kritik: Wirtschaftsministerin Reiche will Förderung von Solaranlagen stutzen

Trotz starker Kritik an bereits vor Wochen bekannt gewordenen Entwürfen hält Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) daran fest, die Förderung privater Solaranlagen stark zu reduzieren. Die garantierte Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen soll wegfallen und Betreiber kleiner Anlagen sollen ihren Strom selbst vermarkten, wie es am Freitag aus Kreisen von Reiches Ministeriums hieß. Eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befinde sich nun in der "Frühkoordinierung" mit den anderen Ressorts.

Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Beteiligung am Völkermord an der Volksgruppe der Jesiden ist in Paris ein französischer Dschihadist in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht befand Sabri Essid am Freitag des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mittäterschaft bei diesen Verbrechen für schuldig. Es wird angenommen, dass Essid, der sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, tot ist.

Textgröße ändern: