The National Times - Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München

Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München


Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München
Irreführung bei Prime Video: Amazon verliert im Streit um Werbung vor LG München / Foto: © AFP/Archiv

Der US-Konzern Amazon hat im Zusammenhang mit Werbung in seinem Streamingangebot Prime Video einen Zivilprozess vor dem Landgericht München I verloren. Eine E-Mail an die Amazon-Kunden im Januar 2024 sei irreführend gewesen, stellte das Gericht in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zu einer Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände fest. Der Konzern habe es so dargestellt, als könne er die Vertragsbedingungen einseitig ändern.

Textgröße ändern:

Die Verbraucherschützer hatten geklagt, nachdem Amazon darüber informiert hatte, dass es bei Prime Video in begrenztem Umfang Werbung geben werde und dass es für 2,99 Euro pro Monat eine neue, werbefreie Vertragsoption gebe. Der Bundesverband empfand die E-Mal als irreführend, da sie den Kunden suggeriert habe, dass Amazon künftig für den bisherigen Preis nur noch ein Streamingangebot mit Werbung schulde.

Dies wäre jedoch eine Vertragsänderung und zu dieser war Amazon ohne die Zustimmung der Kunden nicht berechtigt, wie die Münchener Richter ausführten. Nach den Nutzungsbedingungen konnte Amazon demnach nur die angebotenen Film- und Serientitel ändern, nicht aber die Art der Bestandteile, also ob mit oder ohne Werbung. Die Werbefreiheit des Videostreamingangebots habe einen wesentlichen Wertfaktor für die Kunden dargestellt, betonte das Gericht zudem.

Mit seiner E-Mail habe Amazon nun vorgespielt, zu der einseitigen Vertragsänderung berechtigt zu sein: Die Kunden würden die Information so verstehen, dass sie keinen Einfluss auf die Werbefreiheit des Angebots hätten und die Wirksamkeit der Änderung nicht von ihrer Zustimmung abhänge, erklärte das Gericht. Insofern habe die Nachricht unwahre Angaben enthalten und sei irreführend gewesen.

Das Landgericht entschied, dass Amazon entsprechende vergeichbare Mitteilungen künftig unterlassen und ein Berichtigungsschreiben an seine Kunden schicken muss. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Gegen die Einführung der Werbung und die 2,99 Euro zusätzlich für weiter werbefreie Angebote laufen mehrere Klagen gegen Amazon. Zuletzt reichte die Verbraucherzentrale Sachsen eine Gewinnabschöpfungsklage ein, um mindestens 1,8 Milliarden Euro zurückzufordern.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung

BKA-Präsident Holger Münch ist offen für strengere Altersgrenzen bei der Social-Media-Nutzung. "In den sozialen Netzwerken gibt es bis heute keinen Jugendschutz", sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe in einem am Samstag veröffentlichten Interview. Er halte die Debatte um Altersbeschränkungen daher für "nachvollziehbar".

US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht

Der Tech-Multimilliardär Elon Musk hat nach Auffassung einer US-Jury vor seinem Kauf von Twitter im Jahr 2022 die Aktionäre des Onlinedienstes getäuscht, um den Aktienkurs des Unternehmens zu drücken. Das nach einem dreiwöchigen Prozess vor einem Bundesgericht in San Francisco am Freitag gefällte Urteil bedeutet, dass der reichste Mann der Welt zu Schadenersatzzahlungen in Milliardenhöhe verpflichtet werden könnte. Musk will das Urteil jedoch anfechten.

Trotz Kritik: Wirtschaftsministerin Reiche will Förderung von Solaranlagen stutzen

Trotz starker Kritik an bereits vor Wochen bekannt gewordenen Entwürfen hält Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) daran fest, die Förderung privater Solaranlagen stark zu reduzieren. Die garantierte Einspeisevergütung für kleine Solaranlagen soll wegfallen und Betreiber kleiner Anlagen sollen ihren Strom selbst vermarkten, wie es am Freitag aus Kreisen von Reiches Ministeriums hieß. Eine entsprechende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes befinde sich nun in der "Frühkoordinierung" mit den anderen Ressorts.

Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen Beteiligung am Völkermord an der Volksgruppe der Jesiden ist in Paris ein französischer Dschihadist in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ein Schwurgericht befand Sabri Essid am Freitag des Völkermords, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Mittäterschaft bei diesen Verbrechen für schuldig. Es wird angenommen, dass Essid, der sich in Syrien der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) angeschlossen hatte, tot ist.

Textgröße ändern: