The National Times - Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand

Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand


Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand
Fälle von Kindeswohlgefährdung im Jahr 2024 mit neuem Höchststand / Foto: © AFP/Archiv

Die Zahl der gemeldeten Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat im vergangenen Jahr einen neuen Höchststand erreicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Montag stellten die Jugendämter 2024 bei rund 72.800 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. Die Zahl solcher Fälle stieg damit binnen fünf Jahren um fast ein Drittel (31 Prozent) oder 17.300.

Textgröße ändern:

Die betroffenen Kinder waren demnach im Durchschnitt 8,3 Jahre alt. Etwa jedes zweite (52 Prozent) Kind war jünger als neun Jahre, jedes dritte (33 Prozent) sogar unter sechs Jahre.

Besonders häufig stellten die Behörden Anzeichen von Vernachlässigung (58 Prozent) und für psychische Misshandlungen (37 Prozent) fest. In weiteren 28 Prozent der Fälle gab es Hinweise für körperliche Misshandlungen und in sechs Prozent für sexuelle Gewalt. Während von Vernachlässigungen und körperlichen Misshandlungen Jungen etwas häufiger betroffen waren, galt das im Fall von psychischer und vor allem sexueller Gewalt für die Mädchen.

Im Vorfeld prüften die Jugendämter 2024 insgesamt rund 239.400 Verdachtsfälle. Damit nahmen die Gefährdungseinschätzungen binnen fünf Jahren um 38 Prozent zu und erreichten ebenfalls einen neuen Höchststand.

Die meisten Hinweise auf eine mögliche Gefährdungssituation kamen von Polizei und Justiz (31 Prozent). Etwas seltener kamen die Hinweise aus der Bevölkerung, also von Verwandten, Bekannten, Nachbarn oder anonym (21 Prozent). Dahinter folgen die Kinder-, Jugend- oder Erziehungshilfe (13 Prozent) und die Schulen (zwölf Prozent). Nur in etwa einem Zehntel der Fälle stammten die Hinweise aus den Familien selbst, also von den betroffenen Minderjährigen (zwei Prozent) oder deren Eltern (sieben Prozent).

Eine Kindeswohlgefährdung liegt demnach vor, wenn eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls eines Kindes droht oder bereits eingetreten ist. In Verdachtsfällen sind die Jugendämter verpflichtet, das Gefährdungsrisiko und den Hilfebedarf abzuschätzen und dem entgegenzuwirken.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Meyer Werft erhält Milliarden-Auftrag von Schweizer Reederei MSC

Die teilverstaatlichte niedersächsische Meyer Werft hat einen Milliarden-Auftrag der Schweizer Reederei MSC erhalten. Beide Unternehmen hätten soeben ihre Unterschrift unter einen entsprechenden Vertrag gesetzt, "der die Zukunft der Meyer Werft sichert", sagte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) am Montag. Es geht laut Ministerium um vier bis sechs Schiffe mit einem Auftragswert von zehn Milliarden Euro.

EU-Kommission will Mercosur-Abkommen weiter vor Jahresende abschließen

Die EU-Kommission bleibt bei ihren Plänen für einen Abschluss des Handelsabkommens mit den südamerikanischen Mercosur-Staaten noch in diesem Jahr - trotz anhaltender Proteste aus Frankreich. "Die Kommission erwartet weiter, das EU-Mercosur-Abkommen bis Ende 2025 zu unterzeichnen", teilte ein Kommissionssprecher am Montag mit. Die Kommission muss zuvor die Zustimmung einer Mehrheit der 27 EU-Länder einholen.

Gewinn deutscher Autohersteller im dritten Quartal um 76 Prozent eingebrochen

Der Gewinn der drei großen deutschen Autohersteller Volkswagen, BMW und Mercedes-Benz ist im dritten Quartal von Juli bis September laut Berechnung der Unternehmensberatung EY eingebrochen: Ihr operativer Gewinn (Ebit) sank um rund 76 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal auf 1,7 Milliarden Euro, wie EY am Montag mitteilte. Das sei der niedrigste Stand seit dem dritten Quartal 2009. Ihr Umsatz ging demnach nur um 0,4 Prozent zurück.

Spanien belegt Airbnb mit Millionen-Bußgeld

Die Plattform für Kurzzeitvermietungen Airbnb soll in Spanien eine Millionenstrafe wegen unzulässiger Angebote zahlen. Das Verbraucherschutzministerium verhängte am Montag ein Bußgeld in Höhe von rund 64 Millionen Euro. Zahlreiche auf der Plattform angebotene Wohnungen hätten demnach nicht touristisch vermietet werden dürfen. Airbnb müsse "die festgestellten Mängel beheben und die illegalen Inhalte entfernen", teilte das Ministerium mit.

Textgröße ändern: