The National Times - Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig

Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig


Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig
Mindestlohnrichtlinie großteils gültig - EuGH erklärt aber zwei Regelungen für nichtig / Foto: © AFP/Archiv

Die europäische Richtlinie zu Mindestlöhnen ist größtenteils gültig - zwei Bestimmungen erklärte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag allerdings für nichtig. Eine Klage Dänemarks hatte damit begrenzt Erfolg. (Az. C‑19/23)

Textgröße ändern:

Dabei geht es erstens um die Kriterien, die EU-Länder mit Mindestlöhnen bei der Festlegung und Aktualisierung berücksichtigen mussten - die Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau, die Wachstumsrate der Löhne und langfristige nationale Produktivitätsentwicklungen. Das wertete der EuGH als direkten Eingriff in die Festsetzung des Arbeitsentgelts und somit als unzulässig.

Zweitens kippten die europäischen Richterinnen und Richter das Verbot einer Senkung des gesetzlichen Mindestlohns, wenn es einen automatischen Anpassungsmechanismus gibt.

Dänemark hatte bezweifelt, dass die Europäische Union zuständig war. Der EuGH gab Dänemark nun allerdings nur teilweise Recht. Der Ausschluss der Zuständigkeit der EU erstrecke sich nicht auf alle Fragen, die mit Arbeitsentgelt in Zusammenhang stünden, erklärte er.

Die 2022 beschlossene Richtlinie soll Arbeitnehmer vor Armut schützen sowie angemessene Mindestlöhne und Tarifverhandlungen fördern. Sie setzt keine Mindestlöhne fest, sieht aber unter anderem Referenzwerte wie 60 Prozent des Medianlohns vor, an denen sich die Mitgliedsstaaten orientieren sollen. In Deutschland sorgte das immer wieder für Diskussionen.

In ihrem Koalitionsvertrag bezogen sich Union und SPD auf die EU-Richtlinie und hielten fest, dass sich die Mindestlohnkommission "sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten" orientiere. So sei "ein Mindestlohn von 15 Euro im Jahr 2026 erreichbar".

Der Mindestlohn in Deutschland steigt zum Jahreswechsel auch deutlich, aber nicht auf 15 Euro. 2026 soll er 13,90 Euro betragen und 2027 auf 14,60 Euro steigen. Das beschloss das Bundeskabinett vor einigen Tagen auf Empfehlung der Mindestlohnkommission. Aus der Opposition und teils auch aus der SPD kam Kritik.

Die Mindestlohnkommission besteht aus je drei von den Arbeitgebern und den Gewerkschaften entsandten Vertreterinnen und Vertretern, einer Vorsitzenden und zwei beratenden Mitgliedern aus der Wissenschaft. Gesetzlich geregelt ist, dass das Gremium alle zwei Jahre einen Vorschlag zur Anpassung des Mindestlohns vorlegt, den die Bundesregierung dann durch eine Rechtsverordnung verbindlich machen kann - aber nicht muss.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Sexualisierte Gewalt im Internet: Tausende demonstrieren in Berlin

In der Debatte über sexualisierte Gewalt im Internet stoßen Pläne für ein schärferes Vorgehen und härtere Strafen parteiübergreifend auf Unterstützung. Auch die Zivilgesellschaft machte im Fall der Schauspielerin Collien Fernandes mobil: Am Brandenburger Tor in Berlin versammelten sich am Sonntagnachmittag mehrere tausend Menschen, um gegen sexualisierte Gewalt zu demonstrieren und schärfere Gesetze zu fordern.

Wildberger erwartet dramatische Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt durch KI

Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) erwartet dramatische Veränderungen in der Arbeitswelt in Deutschland durch Künstliche Intelligenz (KI). "Die Zeit, in der die Industrie eine Jobmaschine war, geht zu Ende", sagte Wildberger der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstagausgabe). "Mein Appell geht daher an alle Gruppierungen, an Arbeitgeber, Gewerkschaften und aus der Zivilgesellschaft: Wir müssen uns zusammenraufen und die Zukunft neu gestalten."

Woidke entsetzt über ausländerfeindlichen Vorfall in Diskothek

Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich entsetzt über einen ausländerfeindlichen Vorfall in einer Diskothek im Landkreis Elbe-Elster geäußert. Ähnlich wie bei einem früheren Vorfall in Sylt hatten Jugendliche den Song "L'amour toujours" dort mit rassistischen Gesängen "Deutschland den Deutschen. Ausländer raus" unterlegt. Woidke schrieb dazu im Portal Instagram, er sei "fassungslos" angesichts solcher "Nazi-Parolen" und: "Wir dürfen dazu niemals schweigen."

"Spiegel": Weimer lässt Listen von Kultur-Jurymitgliedern erstellen

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) lässt laut einem Bericht des "Spiegel" Listen der mit Kulturförderung befassten Jurymitglieder erstellen. Das Magazin beruft sich auf ihm vorliegende E-Mails, in denen solche Aufstellungen angefordert würden. Ziel sei, sich einen Überblick über jurybasierte Verfahren zu verschaffen, hieß es demnach.

Textgröße ändern: