The National Times - OLG Karlsruhe: Facebook muss vor Kontokündigung abmahnen

OLG Karlsruhe: Facebook muss vor Kontokündigung abmahnen


OLG Karlsruhe: Facebook muss vor Kontokündigung abmahnen
OLG Karlsruhe: Facebook muss vor Kontokündigung abmahnen

Facebook darf Nutzerkonten nur im Ausnahmefall ohne vorherige Abmahnung kündigen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am Freitag und gab damit einem Nutzer Recht, dessen Account gesperrt und später gekündigt worden war. Der Mann hatte zur rechtsextremen sogenannten Identitären Bewegung gepostet, woraufhin seine Beiträge gelöscht wurden. Nach einem weiteren Post wurde sein Konto deaktiviert.

Textgröße ändern:

Facebook berief sich dabei auf die Nutzungsbedingungen, die unter anderem die Unterstützung sogenannter Hassorganisationen verbieten. Der Nutzer zog vor das Landgericht Mannheim, hatte dort jedoch keinen Erfolg. Das Karlsruher OLG sah die Sache in der Berufung anders.

Facebook dürfe zwar Standards in der Kommunikation vorgeben und bei Verstößen Beiträge löschen oder Konten sperren. Allerdings müsse der Nutzer nach einer Löschung benachrichtigt werden. Wenn eine Kontosperrung geplant sei, müsse ihm vor der endgültigen Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Nur wenn der Kläger strafbare Inhalte gepostet hätte, hätte Facebook einfach so löschen und sperren dürfen. Die Beitragslöschungen und Kontosperrungen galten darum nicht als ordnungsgemäße Abmahnung, weswegen Facebook den Nutzervertrag nicht hätte kündigen dürfen, wie das Gericht erklärte.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Hohe Spritpreise: Ricarda Lang fordert Recht auf Homeoffice

Angesichts stark gestiegener Spritpreise hat Grünen-Politikerin Ricarda Lang zur Entlastung Beschäftigter ein Recht auf Homeoffice gefordert. "Jeder gesparte Tropfen Sprit ist im Moment gut für den Geldbeutel der Bürger", sagte Lang den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben). "Beschäftigte brauchen jetzt ein Recht auf mobiles Arbeiten und Homeoffice überall dort, wo die Tätigkeit es zulässt und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen."

Nasa: Artemis-Crew kann Erdumlaufbahn Richtung Mond verlassen

Die vier Astronauten der Mondmission Artemis 2 können einen Tag nach ihrem Start die Erdumlaufbahn verlassen und Richtung Mond fliegen. Dafür gab die US-Raumfahrtbehörde Nasa am Donnerstag grünes Licht. Damit kann die Besatzung der Orion-Kapsel das Triebwerk zünden, um das Raumschiff auf die Flugbahn Richtung Mond zu schicken.

"Sofort und bedingungslos": Rund 40 Staaten fordern Öffnung der Straße von Hormus

Rund 40 Staaten haben den Iran aufgefordert, die für die Weltwirtschaft bedeutende Straße von Hormus "sofort und bedingungslos" wieder für die Schifffahrt freizugeben. "Der Iran versucht, die Weltwirtschaft in der Straße von Hormus als Geisel zu nehmen", erklärte die britische Außenministerin Yvette Cooper am Donnerstag zum Abschluss eines von Großbritannien geleiteten virtuellen Treffens zur Lage an der Meerenge. "Damit darf er sich nicht durchsetzen."

Lufthansa und Air France-KLM bieten um portugiesische Airline TAP - IAG verzichtet

Die Lufthansa und der niederländisch-französische Luftfahrtkonzern Air France-KLM haben jeweils ein Übernahmeangebot für die portugiesische Airline TAP abgegeben. Der portugiesische Staat will seine Anteile an TAP verkaufen, die Frist für Angebote läuft am Donnerstag aus. IAG, der Mutterkonzern von British Airways und Iberia, gab kein Angebot ab, nachdem er zunächst Interesse bekundet hatte.

Textgröße ändern: