The National Times - Streikende SAS-Piloten lehnen weitere Rückholaktionen für gestrandete Urlauber ab

Streikende SAS-Piloten lehnen weitere Rückholaktionen für gestrandete Urlauber ab


Streikende SAS-Piloten lehnen weitere Rückholaktionen für gestrandete Urlauber ab
Streikende SAS-Piloten lehnen weitere Rückholaktionen für gestrandete Urlauber ab / Foto: © Ritzau Scanpix/AFP/Archiv

Die Piloten der Fluggesellschaft Scandinavian Airlines (SAS) lehnen nach den Rückholaktionen für gestrandete Urlauber am Wochenende weitere Unterbrechungen ihres seit einer Woche andauernden Streiks ab. Die Pilotengewerkschaft SPG warf der Unternehmensführung am Sonntag vor, gegen die vereinbarten Rahmenbedingungen verstoßen zu haben. Nach Angaben von Gewerkschaftschef Martin Lindgren waren die Flüge nur für Ziele gedacht, "wo es nur wenige oder keine Alternativen für einen Rückflug gibt".

Textgröße ändern:

Lindgren sagte jedoch, dass "zu unserer großen Überraschung" auch viele Flugzeuge beliebte Urlaubsziele wie Rhodos, Kreta und Split angesteuert hätten. Dort gebe es bereits alternative Reisemöglichkeiten. Aus diesem Grund habe die SPG beschlossen, weitere Ausnahmen nach den Flügen vom Sonntag nicht mehr zuzulassen.

SAS-Sprecherin Karin Nyman kritisierte die Entscheidung der Gewerkschaft. Das Unternehmen habe sich um die genaue Einhaltung der "komplexen" Vorgaben für die rund 70 Flüge am Wochenende bemüht. Die Angaben der Gewerkschaft zu alternativen Reisemöglichkeiten für die gestrandeten Touristen wies sie zurück. Die Urlaubssaison befinde sich auf dem "absoluten Höhepunkt, alle Plätze sind bei allen Fluggesellschaften ausgebucht, was auch die Pilotengewerkschaft weiß", sagte Nyman.

Die SAS-Piloten hatten am 4. Juli nach gescheiterten Tarifverhandlungen ihre Arbeit niedergelegt. Sie protestieren damit gegen geplante Gehaltskürzungen, die nach ihren Angaben bis zu 30 Prozent betragen könnten. Die vom Management geforderten Gehaltskürzungen sind Teil eines Sparprogramms, um das Überleben des Unternehmens zu sichern, das in der Corona-Pandemie stark gelitten hatte.

Der Ausstand belastet die ohnehin kriselnde Branche mitten in der Sommerreisezeit zusätzlich. Wegen Personalproblemen kommt es derzeit auf etlichen europäischen Flughäfen zu Problemen wie Flugstreichungen, Verspätungen und langen Warteschlangen an den Kontrollstellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Luftfahrtverband: Keine Fortschritte bei nicht-fossilen Treibstoffen

Klimafreundlicheres Fliegen droht vorerst ein Wunschtraum zu bleiben: Die von der EU vorgegebenen Ziele für nichtfossile Treibstoffe in der Luftfahrt seien "nicht erreichbar", sagte der Chef der Internationalen Luftverkehrs-Vereinigung (IATA), Willie Walsh, auf einer Tagung am Donnerstag in Paris. "Wir sehen keine Fortschritte bei der Produktion", kritisierte Walsh mit Blick auf nachhaltige Treibstoffe.

Bund und Länder stellen 2,5 Milliarden Euro für neue Bahnprojekte zur Verfügung

Bund und Länder haben 2,5 Milliarden Euro für den Neu- und Ausbau von Bahninfrastruktur zur Verfügung gestellt. "Neben der Sanierung des Netzes, die absolute Priorität genießt, dürfen wir den Aus- und Neubau nicht vernachlässigen", erklärte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) am Donnerstag. Das Geld ist demnach für eine Reihe von Projekten im Südwesten und Osten Deutschlands vorgesehen.

Aldi und Lidl senken Preise für Schokolade und Schoko-Produkte

Die Discounterketten Aldi und Lidl senken ihre Preise für Schokolade und Schoko-Produkte. Zahlreiche Artikel der Eigenmarken Moser Roth und Choceur würden ab sofort dauerhaft um bis zu 50 Cent pro Tafel beziehungsweise Packung reduziert, teilte Aldi am Donnerstag mit. Lidl zog im Laufe des Tages nach und senkte ebenfalls die Preise für insgesamt 27 Artikel.

Bundesarbeitsgericht: Fluggastkontrolleurin darf Kopftuch tragen

Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Die Ablehnung einer Bewerberin wegen ihres Kopftuchs bedeutet eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung aufgrund der Religion, wie am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschied. (Az. 8 AZR 49/25)

Textgröße ändern: