The National Times - Frankreichs Regierung plant weitere Hilfen angesichts steigender Inflation

Frankreichs Regierung plant weitere Hilfen angesichts steigender Inflation


Frankreichs Regierung plant weitere Hilfen angesichts steigender Inflation
Frankreichs Regierung plant weitere Hilfen angesichts steigender Inflation / Foto: © AFP/Archiv

Die französische Regierung plant angesichts der steigenden Inflation weitere finanzielle Hilfen für die Franzosen. Der Tankrabatt von bis zu 18 Cent pro Liter soll bis nach den Sommerferien verlängert werden, wie aus einem Gesetzesentwurf hervorgeht, der am Nachmittag im Kabinett vorgestellt werden soll. Auch die Deckelung der Preise für Gas und Strom soll demnach verlängert werden.

Textgröße ändern:

Frankreichs Premierministerin Elisabeth Borne hatte am Vortag in ihrer Regierungserklärung die Stärkung der Kaufkraft als "wichtigste Herausforderung" der Regierung bezeichnet. Geplant sind außerdem eine vorzeitige Erhöhung der Renten und Sozialhilfen um vier Prozent und Lebensmittelschecks in Höhe von 100 Euro für einkommensschwache Haushalte.

Der linken Opposition gehen die Hilfen nicht weit genug. "Das ist sehr weit von dem entfernt, was die Franzosen erwarten", sagte die Fraktionsvorsitzende der Linken, Mathilde Panot. Die Abstimmung zu den Regelungen in der Nationalversammlung wird ein erster Testfall für das Regierungslager, das bei der Parlamentswahl im Juni die absolute Mehrheit verloren hat. Es ist daher für jedes Gesetzesvorhaben auf Stimmen der Opposition angewiesen.

Wirtschaftsminister Bruno Le Maire kündigte unterdessen an, dass der Tankrabatt im Herbst von einer gezielteren Unterstützung abgelöst werden solle. Sie solle denjenigen vorbehalten sein, die für ihre Arbeit viel Auto fahren müssen. Die Regierung geht derzeit von einem Defizit von fünf Prozent der Wirtschaftsleistung und einem Wachstum von 2,5 Prozent in Frankreich in diesem Jahr aus.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof: Wohnungseigentümer dürfen Klimaanlage auf Balkon einbauen

Wohnungseigentümer dürfen grundsätzlich von der Eigentümergemeinschaft verlangen, dass ihnen der Einbau eines Klima-Splitgeräts mit Außengerät auf dem Balkon erlaubt wird. Voraussetzung dafür ist, dass die Rechte der anderen Eigentümer nicht übermäßig beeinträchtigt werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Freitag entschied. Dass die Klimaanlage später Geräusche macht, spielt für die Erlaubnis keine Rolle. (Az. V ZR 162/25)

Starkes Plus im Wohnungsbau: 24,7 Prozent mehr Baugenehmigungen im Mai

Die Zahl der Baugenehmigungen ist im Mai stark angestiegen. Es wurden 4200 Wohnungen mehr genehmigt als im Vorjahresmonat, was einem Plus von 24,7 Prozent entspricht, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Freitag mitteilte. Insgesamt wurden 21.000 Wohnungen genehmigt, 17.800 davon im Neubau. Für die Zeit von Januar bis Mai verzeichnete das Bundesamt bei den Baugenehmigungen ein Plus von 15,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Chinas Präsident Xi ruft zu Kooperation zwischen Staaten bei KI-Technologie auf

Chinas Präsident Xi Jinping hat zu mehr Kooperation zwischen Staaten im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) aufgerufen. "Die Entwicklung von KI sollte keine Solo-Leistung eines einzelnen Landes sein, sondern eine Symphonie internationaler Zusammenarbeit", sagte Xi am Freitag bei einer Rede zur Eröffnung der Weltkonferenz für Künstliche Intelligenz im chinesischen Shanghai. Der chinesische Staatschef forderte außerdem, KI müsse immer "unter menschlicher Kontrolle" bleiben.

Bundesgerichtshof entscheidet über Anspruch von Eigentümern auf Klimaanlage

Der Wunsch nach einer Klimaanlage beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof. Wohnungseigentümer aus Berlin wollten auf ihrem Balkon eine Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Eigentümergemeinschaft stimmte aber mehrheitlich dagegen. Nun entscheiden die Richterinnen und Richter in Karlsruhe, ob Wohnungseigentümer Anspruch auf eine Klimaanlage haben können. (Az. V ZR 162/25)

Textgröße ändern: